Die Bürgermeisterin führt aus, ihr liege eine Anfrage des Beigeordneten Harms für die SWG-Fraktion zur überörtlichen Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof Niedersachsen vor.

 

Die Anfrage und eine ausführliche schriftliche Stellungnahme der Bürgermeisterin sind dem Protokoll beigefügt.

 

Beigeordneter Harms, weist darauf hin, dass es bei der Anfrage nicht mehr darum gehe, den Rat über das Prüfungsergebnis zu informieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger einen gesetzlichen Informationsanspruch hätten und dieser erfüllt werden müsse. Es sei unverständlich, warum die Information der Öffentlichkeit so zögerlich erfolge. Im Übrigen wäre es vorteilhaft gewesen, wenn das Prüfungsergebnis dem Rat schon zu den Haushaltsberatungen bekannt gegeben worden wäre.