Sitzung: 02.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Herr Ludewig stellt zur Besichtigung des
Altstadt-Quartiers fest, dass der oberste Teil des Fahrstuhlschachtes sehr hoch
sei. Er fragt, ob dieses von den Festsetzungen des Bebauungsplanes her
in Ordnung sei.
Herr Hagestedt erwidert, dass sich der
Fahrstuhlschacht in einem Bereich des Bebauungsplanes Nr. 91 befinde, der keine
Höhenbegrenzung enthalte. Daher sei dieser in dieser Höhe zulässig.
Herr Ludewig erklärt, dass in dem Gebäude
St.-Annen-Straße 17 eine Apotheke geplant sei. Vor deren Eingang zur
St.-Annen-Straße seien 3 Stellplätze vorgesehen. Er fragt, ob diese die
Zufahrt zur Tiefgarage erschweren. Herr Rüstmann antwortet, dass nach
seinem Kenntnisstand diese Stellplätze von Beginn an eingeplant gewesen seien
und daher kein Hindernis darstellen können. Sollte sich dieses aber anders
entwickeln, müsse ggf. eine Untersagung erfolgen.