Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der 1. Bauabschnitt der Ausbaumaßnahme Anton-Reling-Straße (zwischen Memeler Straße und Beuthener Straße) wird hergestellt. Die Straßenbeleuchtung wird erneuert.

 

Die Ausschreibung der einzelnen Gewerke wird beschlossen.

 

 

 


Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und berichtet über die langjährigen Bemühungen des Rates, diese Straße auszubauen. Ein Resumee für ihn sei, dass das bisherige Verschieben des Ausbaues die Maßnahme erheblich verteuert habe. Aus den Diskussionen mit Anliegern seien Argumente bereits bekannt. Er schlage drei Möglichkeiten von Kostensenkungen für die Anlieger vor: eine 75 % Beteiligung der Anlieger, eine Gesamtveranlagung zum Straßenausbaubeitrag im Rahmen eines Abschnittes mit verteilten Kosten sowie Einsparungen an der Fahrbahndecke und bei der Beleuchtung.

 

Herr Fittje erläutert anhand von Bilder und Kartenauszügen die vorgesehenen Maßnahmen (Anlage TOP 8). Die Kanalausbauten müssen bis Mitte der Einmündung Memeler Straße erfolgen. Der vorhandene Mischkanal sei abgängig und müsse durch Trennkanalisation ersetzt werden. Im ersten Bauabschnitt im Westen seien Einengungen vorgesehen, die bisherige Fahrbahnbreite bleibe bestehen. Ein einseitiger gepflasterter Bürgersteig sei auf der Südseite vorgesehen, da dort auch die Versorgungsleitungen liegen.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Ausschusssitzung und gibt den etwa zwei Dutzend anwesenden Anliegern der Anton-Reling-Straße Gelegenheit zu Fragen und Stellungnahmen.

 

Ein erster Problemkreis wird für den Zusammenhang zwischen Kanalbau und Straßenbau formuliert. Es wird auf die Verhältnisse am Ostfriesenweg verwiesen, wo die Kosten für die Anlieger erheblich niedriger seien. Herr Rüstmann betont, dass sich die Unterschiede zur Anton-Reling-Straße darin begründen, dass hier die Stadt bei der Straßensanierung handeln müsse und die Kanalarbeiten sich diesem Erfordernis anschließen würden. Im Ostfriesenweg gehe die Erforderlichkeit von dem Zustand des abgängigen Kanals aus. Aus den vertraglichen Bindungen mit der EWE  lassen sich keine Ansprüche zur Straßensanierung herleiten.

 

Herr Schaus ergänzt, dass sich beim Ostfriesenweg nach der Kanalsanierung die Straßendecke mit dem vorhandenen Material wieder herstellen lasse. In der Anton-Reling-Straße aber sei dieses aufgrund der Brüchigkeit der Straßendecke nicht möglich bzw. nicht sinnvoll. Umlagepflichtig sei die Verbesserung im Ausbau. Damit sei auch die Forderung hinfällig, mit dem Ausbau der Straße zu warten, bis die EWE von sich aus den Kanal sanieren müsse.

 

Ein zweiter Diskussionskreis verneint das öffentliche Interesse dieses Straßenausbaues. Es seien doch nur Anlieger betroffen, wird bekräftigt. Zudem habe die Stadt durch jahrzehntelange Vernachlässigung erst den immensen Reparaturbedarf erzeugt. Dabei seien doch die Gebühren immer beglichen worden.

Der Vorsitzende erklärt, dass politisch bereits seit Jahren die Verbesserung dieses Straßenzuges gefordert worden sei. Wegen knapper Geldmittel sei diese Straße mehrfach zurückgestellt worden. Dieses gehe aber nur noch bedingt, da die Stadt verkehrs- und sicherheitstechnische Standards erfüllen müsse. Die Anton-Reling-Straße könne hier nicht herausgenommen werden. Herr Rüstmann ergänzt, dass die Widmung dieser Straße zu öffentlichem Gebrauch die Pflicht beinhalte, die gültigen Standards umzusetzen.

Herr Schaus bekräftigt, dass die Straße abgängig sei. Für solch eine Straße werde eine Nutzungsdauer von 25 – 27 Jahren angenommen. Diese Straße sei aber im jüngsten Teil über 47 Jahre alt. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Erneuerungspflicht bestätige die Argumente der Stadt. Über die in den letzten Jahrzehnten vorgenommen Reparaturmaßnahmen gebe es keine Unterlagen. Auch das Argument der aufgestauten Reparaturen sei rechtlich nicht zu halten.

 

Der Vorsitzende bekräftigt, dass alle rechtlichen Fragen im VA, im Finanzausschuss sowie im Rat geklärt werden.

Herr Rüstmann ergänzt, dass es im pflichtgemäßen Ermessen des Rates liege, ob ein Ausbau erforderlich sei. Jeder könne dagegen klagen bzw. dieses gerichtlich überprüfen lassen. Dadurch werde der Verhandlungsspielraum für den Rat allerdings enger.

 

Ausgehend von einem Ausbaubeitrag für die Anlieger bis zu 30.000 € wird die Rücknahme des Ausbaubeschlusses gefordert. Herr Rüstmann beschwichtigt und eröffnet die Möglichkeit, die Ausbauabschnitte zu einer Gesamtmaßnahme zusammenzufassen. Dieses werde Kosten senken. Allerdings müsse dennoch der Ausbau auf drei Jahre verteilt werden, was zu Folge habe, dass bereits jetzt schon für alle Betroffenen Jahresraten anfallen (Vorauszahlung). Genaue Kosten für die einzelnen Anlieger könne er nur aufgrund der konkreten Berechnung angeben.

 

Der Vorsitzende beendet die Unterbrechung der Sitzung.

 

Herr Schwanzar  erklärt, dass der Ausbau zu einer Trennkanalisation allein aus ökologischen Gründen erforderlich sei. Aber auch aus demographischer Sicht sei eine Verbesserung der Straßenoberfläche vernünftig. Er verweist auf die schwierige Nutzung von Rollatoren und Kinderwagen in der Anton-Reling-Straße. Problematisch seien für ihn bei Beitragszahlung leer stehende Gebäude und der angrenzende Tennisplatz.

Herr Rüstmann erläutert, dass der Tennisplatz – trotz seiner nur geringen Berührung mit der Straße - aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan zu zweigeschossiger Ausnutzung überproportional Ausbaubeiträge zahlen werde. Bei zwangsverwalteten Grundstücken werden Gebühren bedient, für Beiträge sei die Rechtsposition noch unsicher.

 

Herr Harms berichtet, dass ihm der Ausbau der Anton-Reling-Straße immer eine Herzensangelegenheit gewesen sei. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichte den Rat, hier einen gewissen Standard einzuhalten. Er plädiere für eine Gesamtabschnittsbildung; der Finanzausschuss sei hier gefordert.

 

Auf den Vorschlag des Vorsitzenden, für den Straßenausbau alternative Ausschreibungen durchzuführen, antwortet Herr Fittje, dass die Ausbauarten Betonsteine oder Bitumen preislich annähernd gleich seien. Die kostengünstigere Decke bedinge einen teureren Unterbau. Er werde aktuelle Zahlen mit der Verwaltung abstimmen. Der Vorsitzende bittet, dieses bis zum VA zu klären.

 

Auf Nachfrage von Frau Huckfeld zur Dauerhaftigkeit beider zur Diskussion stehenden Straßenoberflächen erklärt Herr Fittje, hier gäbe es keinen Unterschied.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Beschluss ohne Festlegung auf eine Art der Straßenoberfläche zu fassen.

 

Herr Schaus berichtet, das von seiten der Anlieger der Verzicht auf die Straßenbegleitbeete gefordert werde. Allerdings habe er auch Zustimmung dafür gehört. Hier solle der Ausschuss Stellung beziehen.

 

Herr Rüstmann fasst zusammen, dass bei der Straßenbeleuchtung eine einfache Form gewählt werden solle. Die Beete bzw. Einengungen zur Verkehrsberuhigung sollten durch den Rat entschieden werden, da durch diese zu vernachlässigende Mehrkosten entstehen. Die Entscheidung zur Oberfläche – bisher zu Bitumen – werde mit den neuen Argumenten im VA abgewogen.

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen.