Sitzung: 23.05.2012 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0148/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der 1. Bauabschnitt der Ausbaumaßnahme
Anton-Reling-Straße (zwischen Memeler Straße und Beuthener Straße) wird
hergestellt. Die Straßenbeleuchtung wird erneuert. Die Ausschreibung der einzelnen Gewerke wird
beschlossen. |
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Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und berichtet
über die langjährigen Bemühungen des Rates, diese Straße auszubauen. Ein
Resumee für ihn sei, dass das bisherige Verschieben des Ausbaues die Maßnahme
erheblich verteuert habe. Aus den Diskussionen mit Anliegern seien Argumente
bereits bekannt. Er schlage drei Möglichkeiten von Kostensenkungen für die
Anlieger vor: eine 75 % Beteiligung der Anlieger, eine Gesamtveranlagung zum
Straßenausbaubeitrag im Rahmen eines Abschnittes mit verteilten Kosten sowie
Einsparungen an der Fahrbahndecke und bei der Beleuchtung.
Herr Fittje erläutert anhand von Bilder und
Kartenauszügen die vorgesehenen Maßnahmen (Anlage TOP 8). Die Kanalausbauten
müssen bis Mitte der Einmündung Memeler Straße erfolgen. Der vorhandene
Mischkanal sei abgängig und müsse durch Trennkanalisation ersetzt werden. Im
ersten Bauabschnitt im Westen seien Einengungen vorgesehen, die bisherige
Fahrbahnbreite bleibe bestehen. Ein einseitiger gepflasterter Bürgersteig sei
auf der Südseite vorgesehen, da dort auch die Versorgungsleitungen liegen.
Der Vorsitzende unterbricht die Ausschusssitzung und
gibt den etwa zwei Dutzend anwesenden Anliegern der Anton-Reling-Straße
Gelegenheit zu Fragen und Stellungnahmen.
Ein erster Problemkreis wird für den
Zusammenhang zwischen Kanalbau und Straßenbau formuliert. Es wird auf die
Verhältnisse am Ostfriesenweg verwiesen, wo die Kosten für die Anlieger
erheblich niedriger seien. Herr Rüstmann betont, dass sich die
Unterschiede zur Anton-Reling-Straße darin begründen, dass hier die Stadt bei
der Straßensanierung handeln müsse und die Kanalarbeiten sich diesem
Erfordernis anschließen würden. Im Ostfriesenweg gehe die Erforderlichkeit von
dem Zustand des abgängigen Kanals aus. Aus den vertraglichen Bindungen mit der
EWE lassen sich keine Ansprüche zur
Straßensanierung herleiten.
Herr Schaus ergänzt, dass sich beim Ostfriesenweg
nach der Kanalsanierung die Straßendecke mit dem vorhandenen Material wieder
herstellen lasse. In der Anton-Reling-Straße aber sei dieses aufgrund der
Brüchigkeit der Straßendecke nicht möglich bzw. nicht sinnvoll. Umlagepflichtig
sei die Verbesserung im Ausbau. Damit sei auch die Forderung hinfällig, mit dem
Ausbau der Straße zu warten, bis die EWE von sich aus den Kanal sanieren müsse.
Ein zweiter Diskussionskreis verneint
das öffentliche Interesse dieses Straßenausbaues. Es seien doch nur Anlieger
betroffen, wird bekräftigt. Zudem habe die Stadt durch jahrzehntelange
Vernachlässigung erst den immensen Reparaturbedarf erzeugt. Dabei seien doch
die Gebühren immer beglichen worden.
Der Vorsitzende erklärt, dass politisch bereits seit
Jahren die Verbesserung dieses Straßenzuges gefordert worden sei. Wegen knapper
Geldmittel sei diese Straße mehrfach zurückgestellt worden. Dieses gehe aber
nur noch bedingt, da die Stadt verkehrs- und sicherheitstechnische Standards
erfüllen müsse. Die Anton-Reling-Straße könne hier nicht herausgenommen werden.
Herr Rüstmann ergänzt, dass die Widmung dieser Straße zu öffentlichem
Gebrauch die Pflicht beinhalte, die gültigen Standards umzusetzen.
Herr Schaus bekräftigt, dass die Straße abgängig
sei. Für solch eine Straße werde eine Nutzungsdauer von 25 – 27 Jahren
angenommen. Diese Straße sei aber im jüngsten Teil über 47 Jahre alt. Die
Rechtsprechung hinsichtlich der Erneuerungspflicht bestätige die Argumente der
Stadt. Über die in den letzten Jahrzehnten vorgenommen Reparaturmaßnahmen gebe
es keine Unterlagen. Auch das Argument der aufgestauten Reparaturen sei
rechtlich nicht zu halten.
Der Vorsitzende bekräftigt, dass alle rechtlichen
Fragen im VA, im Finanzausschuss sowie im Rat geklärt werden.
Herr Rüstmann ergänzt, dass es im pflichtgemäßen
Ermessen des Rates liege, ob ein Ausbau erforderlich sei. Jeder könne dagegen
klagen bzw. dieses gerichtlich überprüfen lassen. Dadurch werde der
Verhandlungsspielraum für den Rat allerdings enger.
Ausgehend von einem Ausbaubeitrag für
die Anlieger bis zu 30.000 € wird die Rücknahme des Ausbaubeschlusses
gefordert. Herr Rüstmann beschwichtigt und eröffnet die Möglichkeit, die
Ausbauabschnitte zu einer Gesamtmaßnahme zusammenzufassen. Dieses werde Kosten
senken. Allerdings müsse dennoch der Ausbau auf drei Jahre verteilt werden, was
zu Folge habe, dass bereits jetzt schon für alle Betroffenen Jahresraten
anfallen (Vorauszahlung). Genaue Kosten für die einzelnen Anlieger könne er nur
aufgrund der konkreten Berechnung angeben.
Der Vorsitzende beendet die Unterbrechung der Sitzung.
Herr Schwanzar erklärt, dass der Ausbau zu einer
Trennkanalisation allein aus ökologischen Gründen erforderlich sei. Aber auch
aus demographischer Sicht sei eine Verbesserung der Straßenoberfläche
vernünftig. Er verweist auf die schwierige Nutzung von Rollatoren und
Kinderwagen in der Anton-Reling-Straße. Problematisch seien für ihn bei
Beitragszahlung leer stehende Gebäude und der angrenzende Tennisplatz.
Herr Rüstmann erläutert, dass der Tennisplatz – trotz
seiner nur geringen Berührung mit der Straße - aufgrund der Festsetzungen im
Bebauungsplan zu zweigeschossiger Ausnutzung überproportional Ausbaubeiträge
zahlen werde. Bei zwangsverwalteten Grundstücken werden Gebühren bedient, für
Beiträge sei die Rechtsposition noch unsicher.
Herr Harms berichtet, dass ihm der Ausbau der
Anton-Reling-Straße immer eine Herzensangelegenheit gewesen sei. Die
Verkehrssicherungspflicht verpflichte den Rat, hier einen gewissen Standard
einzuhalten. Er plädiere für eine Gesamtabschnittsbildung; der Finanzausschuss
sei hier gefordert.
Auf den Vorschlag des Vorsitzenden,
für den Straßenausbau alternative Ausschreibungen durchzuführen, antwortet Herr
Fittje, dass die Ausbauarten Betonsteine oder Bitumen preislich
annähernd gleich seien. Die kostengünstigere Decke bedinge einen teureren
Unterbau. Er werde aktuelle Zahlen mit der Verwaltung abstimmen. Der
Vorsitzende bittet, dieses bis zum VA zu klären.
Auf Nachfrage von Frau Huckfeld
zur Dauerhaftigkeit beider zur Diskussion stehenden Straßenoberflächen erklärt Herr
Fittje, hier gäbe es keinen Unterschied.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Beschluss ohne
Festlegung auf eine Art der Straßenoberfläche zu fassen.
Herr Schaus berichtet, das von seiten der Anlieger
der Verzicht auf die Straßenbegleitbeete gefordert werde. Allerdings habe er
auch Zustimmung dafür gehört. Hier solle der Ausschuss Stellung beziehen.
Herr Rüstmann fasst zusammen, dass bei der
Straßenbeleuchtung eine einfache Form gewählt werden solle. Die Beete bzw.
Einengungen zur Verkehrsberuhigung sollten durch den Rat entschieden werden, da
durch diese zu vernachlässigende Mehrkosten entstehen. Die Entscheidung zur
Oberfläche – bisher zu Bitumen – werde mit den neuen Argumenten im VA
abgewogen.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen.