Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever stimmt der Durchführung der entgeltwirksamen Maßnahme „Herstellung eines Kanalisation im Ostfriesenweg“ und der ergänzenden Beitragserhebung zu.

 

Vorab ist eine Anliegerinformation durchzuführen.

 

Ggfs. sind die Haushaltsmittel für die damit einhergehende Sanierung der Straßenoberfläche zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

 


Herr A. Janßen stellt allgemein die Aufgaben der Abwasserbeseitigung in der Stadt Jever vor und weist auf die jeweils mehrere tausend Meter erfolgten Sanierungen der Kanalisation hin. Insbesondere sei die noch in einigen Straßen vorhandene Mischkanalisation zu beseitigen und gemäß heutigen Standards auszubauen. Er weist darauf hin, dass die durch die Mischkanalisation verursachten Einleitungsspitzen in die Kläranlage und von dort in die Vorflut zu höheren Gebühren führen können. Diese Spitzen seien durch Trennkanalisation zu vermeiden. Im Ostfriesenweg müsse der Schmutzwasserkanal  teilerneuert werden. Ungeregelt sei dort bisher die Niederschlagswasserentsorgung.

 

Herr Harms erkundigt sich, welche Priorität aus Sicht der EWE die Bismarckstraße (siehe abgesetzten TOP 6) habe. Herr A. Janßen bekräftigt den Handlungsbedarf, da dort der Kanal abgängig sei.

 

Herr Fittje vom Planungsbüro Thalen zeigt anhand von Kartenauszügen und Bildern den Zustand der Straße, erläutert die vorgesehenen Maßnahmen für die Kanalsanierung und den Einbau des Regenwasserkanals (Anlage TOP 7). Dabei werde das Straßenpflaster in sehr großen Bereichen aufgenommen. Die verbleibenden Flächen seien gering. Borde können erhalten bleiben. Es biete sich die Erneuerung der gesamten Fahrbahnbreite an. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Harms ergänzt Herr Fittje, dass der SW-Kanal in DN 200 ausreichend sei und der Ostlandweg über den Ostfriesenweg an den Clevernser Schulweg angebunden werde. Dieses kann erreicht werden, obwohl in südlichen Teilen des Ostfriesenweges der SW-Kanal etwas tiefer gelegt werde.

 

Auf die Frage von Herrn Ludewig, ob der stillzulegende Teil des RW-Kanals herausgenommen werde, erklärt Herr Fittje, dass hierauf verzichtet werde, damit die dort befindlichen anderen Versorgungsleitungen nicht gefährdet werden. Teile der Rohre werden daher nur verdämmt.

 

Herr Schwanzar fragt nach dem Anschluss der Anlieger. Herr Fittje verweist auf die Anschlusspflicht bei Schmutzwasser. Der Regenwasserkanal gelte vorerst nur für die Straßenentwässerung. Ein freiwilliger Anschluss der Grundstücksentwässerung ziehe   Niederschlagwassergebühren nach sich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Vahlenkamp zeigt Herr Fittje, dass das Niederschlagswasser zukünftig über den Clevernser Schulweg in die Schenumer Leide neben der Brücke eingeleitet werde.

Herr Rüstmann erläutert die umlagefähigen Aufwendungen. Der RW-Kanal, erforderliche Vergrößerungen am SW-Kanal, die Wiederherstellung anteiliger Oberflächen sowie der Restflächen seien umlagefähig, Sanierungen jedoch nicht.

 

Auf die Abstimmung zielend moniert Herr Harms, dass der Haushalt der Stadt noch nicht genehmigt sei. Daher solle keine Abstimmung erfolgen. Herr Rüstmann korrigiert, dass der Haushalt per Fiktion bereits als genehmigt gelte (lange Bearbeitungszeit beim Landkreis). Mittel seien dennoch nicht vorhanden. Hier müsse der Rat sich nachträglich entscheiden, ob ein erweiterter Oberflächenausbau mit Anliegerbeiträgen durchgeführt werden solle

 

Frau Huckfeld schlägt vor, jetzt nur über die Ausbauart abzustimmen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, bis zum nächsten VA Kontakt zu den Anliegern aufzunehmen, wie der Straßenausbau erfolgen könne.

 

Über den erweiterten Beschlussvorschlag wird abgestimmt.