Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein. Er trägt vor, dass nach dem 1. Quartal eine Haushaltsverbesserung von 138.000 € bestanden habe. Maßgebend hierfür seien im Wesentlichen Verbesserungen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Beachtet werden müsse, dass zu erkennen sei, dass die hohe Gewerbesteuer- veranschlagung sich nur schwer erfüllen lasse. Hier liege man zur Zeit ca. 600.000 € unter dem Soll und sei davon abhängig, dass es zu hohen Nachveranlagungen für Vorjahre komme.

 

Im Vorgriff auf die Entwicklung des 2. Quartals müsse abschließend darauf hingewiesen werden, dass die neueste Steuerschätzung in Verbindung mit neuen Schlüsselzahlen zu einer negativen Entwicklung beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geführt habe. Insgesamt sei dort eine Verschlechterung um 172.000 € zu verzeichnen, so dass die Vorlage zu diesem Punkt überholt sei.