Auf Anfrage der Vorsitzenden nach Änderungswünschen beantragt Herr Hahn, den Tagesordnungspunkt Nr. 9 „Kindertagesstättenbedarfsplanung und -bedarfsdeckung 2012“ abzusetzen, da ein Antrag der BfB zu diesem Thema bisher noch nicht behandelt worden sei. Dieses sei der Antrag auf Gründung einer PPP-Gesellschaft.

 

Herr Müller führt dazu aus, dass im zuständigen Fachausschuss vereinbart worden sei, den Antrag zurückzustellen, da das Thema erst im Jahr 2013 akut würde. In der Folge sei dieser Antrag durch konkludentes Handeln, da es im Protokoll gestanden habe, auch vom Verwaltungsausschuss geschoben worden.

 

Der Antrag soll dem zuständigen Fachausschuss im September mit der Konzeption 2013 nach Rücksprache mit den privaten Anbietern vorgelegt werden. Dieser Antrag sei anders zu sehen, als der Tagesordnungspunkt Nr. 9 mit dem Bau des Gebäudes, da es um die rechtliche Konstruktion des Kindertagesstättenbetriebes gehe. Es sei verfrüht, über den Antrag ohne Entscheidungsgrundlagen abzustimmen.

 

Auf Anfrage von Herrn Harms erklärt Herr Müller, dass der Antrag im öffentlichen Teil des Schul- und Jugendausschusses behandelt worden sei.

 

Die Vorsitzende fragt, ob über den Antrag des Herrn Hahn nun abzustimmen sei. Herr Müller wiederholt u.a., dass der Antrag bezüglich Gründung der PPP-Gesellschaft durch den Schul- und Jugendausschuss auf dessen nächste Sitzung vertagt worden sei, da dieser nicht mit der Bedarfsplanung 2012 in Verbindung stehe. Man könne über den Antrag des Herrn Hahn auf Nichtbefassung abstimmen, man habe dann aber evtl. ein großes (zeitliches) Problem, da der zugrunde liegende Antrag vertagt worden sei. Darauf könne man in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 9 ggfs. keine Rücksicht nehmen. Die Vorsitzende erklärt, dass der Tagesordnungspunkt Nr. 9 somit auf der Tagesordnung bleiben sollte. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Die Tagesordnung wird wie vorgelegt festgestellt.