Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregun-gen und Hinweisen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 58 „Sondergebiet " - 1. Änderung - nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der Schallschutzempfehlungen abzuschließen.

 

 


Der Vorsitzende führt kurz zur Beschlussvorlage aus und rekapituliert, dass sich im Rahmen der Vorberatungen 3 sensible Bereiche ergeben hätten:

 

  1. Erhalt der Grünzone an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze zur Bebauung hin;

  2. möglicher gewünschter Lärmschutz - hier müsse beraten, wie bedeutsam dieser sei und wie man diesen bestmöglich berücksichtigen könne -  und

  3. Erschließung des Grundstückes von der Ziegelhofstraße

 

Weitere Bedenken gebe es aus seiner Sicht nicht. Er bittet sodann Herrn Mosebach um Vorstellung des Planentwurfs und der Abwägungsvorschläge.

 

Herr Mosebach erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Planungsziele und die Festsetzungen der Sondergebiete 1 bis 3 und des Mischgebietes. Bezüglich des Mischgebietes an der Ziegelhofstraße führt er aus, dass dort aus städtebaulichen Gründen zur Abrundung ein Bauteppich für ein 2-geschossiges Gebäude vorgesehen sei, wobei dieses Haus mit 10 m nicht höher als ein Einfamilienhaus werden solle. Das Sondergebiet solle über eine 10 m breite, heute schon vorhandene, Zufahrt erschlossen werden. Das Gebäude im Mischgebiet soll eine Zufahrt über die Ziegelhofstraße erhalten, da sich der Vorhabenträger eine Zufahrt über das Sondergebiet nicht vorstellen könne.

 

Herr Mosebach geht auf die privaten Grünflächen ein, die fast vollständig aus dem Ursprungsplan übernommen worden seien. Diese seien mit einem Erhaltungssymbol belegt, d.h. Bäume und Sträucher seien zu erhalten und abgängige Bäume zu ersetzen.

 

Sodann stellt Herr Mosebach die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor. Danach falle die Stellungnahme der Oldenburgischen IHK  sehr positiv aus, da der Vorentwurf im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des vom Rat verabschiedeten Einzelhandelskonzeptes stehe. Die Stellungnahme des Landkreises sei unproblematisch, da man durch eine textliche Festsetzung die angesprochene Problematik regele.

 

Herr Mosebach führt aus, dass die Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der Präsentation inhaltlich zusammengefasst worden seien, um Wiederholungen zu vermeiden. Er spricht folgende Bereiche an:

 

a)    Bäume/Grünstreifen/Eingrünung

Hier werde der Grünstreifen am südlichen Plangebietsrand über 2 Planzeichen und eine textliche Festsetzung gesichert.Eine Festsetzung von Einzelbäumen wird in diesem Bereich nicht für erforderlich angesehen.

b)    Lärmbelastung

Zur Anregung, dass die Berücksichtigung des Trennungsgebotes nicht gegeben sei, führt Herr Mosebach aus, dass es dabei um den Schutzanspruch zwischen Sondergebiet und Wohngebiet gehe. Dabei gelte generell, dass das Sondergebiet hinsichtlich seiner Lärmemissionen Rücksicht auf das Wohngebiet nehmen müsse. Die Festsetzungen hinsichtlich des Lärmes zum Schutze des Wohngebietes müssen zwingend eingehalten werden. Ein Bürger habe dieses dezidiert angesprochen.
Mittlerweile liege das Schallgutachten vor, dass mögliche Maßnahmen formuliere, um den Schutzanspruch der Wohnnutzung zu wahren. Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handele, könnten diese Maßnahmen nicht in den Bebauungsplan übernommen werden. Dieses sei nur bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich, der hier aber nicht vorliege. Herr Mosebach schlägt vor, diese Maßnahmen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger festzulegen und im Bebauungsplan darauf hinzuweisen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass dieser Vorschlag eine Weiterentwicklung gegenüber dem Beratungsstand darstelle. Der Beschlussvorschlag müsse entsprechend erweitert werden. Dieser Auffassung schließen sich die Ausschussmitglieder an.

c)    Abgasbelastung

Herr Mosebach sieht hier keine übermäßige Zunahme der Verkehrs. Außerdem befinde sich man hier in einer Ortsrandlage, wo ein hoher Luftaustausch vorhanden sei.

d)    Gebäudehöhe

Das geplante Gebäude befindet sich nördlich der Wohnbebauung, so dass ein Verschattung der Grundstücke nicht zu erwarten sei.

 

Herr Mosebach erklärt zusammenfassend, dass sich aufgrund der Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge keine Änderungen des Planinhalts ergeben.

 

Er weist abschließend darauf hin, dass der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werde. Dieses sei nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren so vorgesehen.

 

Der Vorsitzende fragt sodann, ob es Fragen zu den Abwägungsvorschlägen gebe. Da dieses nicht der Fall ist, spricht der Vorsitzende die Erschließung des Grundstückes an die Ziegelhofstraße an. Es gebe die Ansicht, das die Ziegelhofstraße wegen des dortigen Verkehrsaufkommens eine zusätzliche Zufahrt an dieser Stelle nicht vertrage. Die Polizei habe sich zwar nicht geäußert, er bitte aber Herrn Mosebach um Stellungnahme zu diesem Thema. Herr Mosebach führt dazu aus, dass ihm dieses aus den Stellungnahmen heraus nicht als Problem bekannt sei. Man müsse aber bedenken, dass dieses Grundstück nicht erschlossen sei, wenn dort keine Zufahrt entstehen könne.

Der Vorsitzende bittet sodann die Ausschussmitglieder um ihre Stellungnahme zu der dort vorgesehenen Zufahrt.

 

Herr Ludewig erklärt, er habe den Antrag der CDU-Fraktion bezüglich des Umbaus der Ziegelhofstraße und Wittmunder Straße zur vorfahrtsberechtigten Straße gelesen. Wenn man diesem folgen wolle, dann wäre eine Zufahrt an der jetzt vorgesehenen Stelle gefährlich.

 

Der Vorsitzende führt dazu, dass man bereits mit der Verwaltung über diesen Antrag gesprochen habe. Dieser solle in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses beraten werden, da er keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan habe. Nun müsse man aber feststellen, dass die vorgesehene Zufahrt Auswirkungen auf den Antrag haben könne.

 

Frau Feldmann sieht die Zufahrt nicht als wichtig an. Dort verlaufe ein kombiniertes Fuß- und Radweg, der stark frequentiert werde. Sie schlägt vor, dort auf die Zufahrt zu verzichten. Das Grundstück könne auch über die Zufahrt an der Wittmunder Straße erreicht werden.

 

Die anderen Ausschussmitglieder schließen sich dieser Meinung an. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die vorgesehene Zufahrt an der Ziegelhofstraße aufgehoben werde und die Erschließung des Mischgebietes über die Hauptzufahrt an der Wittmunder Straße zu erfolgen habe.

 

Sodann verliest der Vorsitzende den um den 3. Absatz bezüglich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der Lärmschutzmaßnahmen erweiterten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.