Sitzung: 30.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0160/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregun-gen und Hinweisen. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des
Bebauungsplan Nr. 58 „Sondergebiet " - 1. Änderung - nebst Begründung
(Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Mit dem Investor ist
ein städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der Schallschutzempfehlungen
abzuschließen. |
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Der Vorsitzende führt kurz zur Beschlussvorlage aus und
rekapituliert, dass sich im Rahmen der Vorberatungen 3 sensible Bereiche
ergeben hätten:
- Erhalt der Grünzone an der
südlichen und westlichen Grundstücksgrenze zur Bebauung hin;
- möglicher gewünschter Lärmschutz -
hier müsse beraten, wie bedeutsam dieser sei und wie man diesen
bestmöglich berücksichtigen könne -
und
- Erschließung des Grundstückes von der
Ziegelhofstraße
Weitere Bedenken gebe es aus seiner
Sicht nicht. Er bittet sodann Herrn Mosebach um Vorstellung des
Planentwurfs und der Abwägungsvorschläge.
Herr Mosebach erläutert anhand der beigefügten
Präsentation die Planungsziele und die Festsetzungen der Sondergebiete 1 bis 3
und des Mischgebietes. Bezüglich des Mischgebietes an der Ziegelhofstraße führt
er aus, dass dort aus städtebaulichen Gründen zur Abrundung ein
Bauteppich für ein 2-geschossiges Gebäude vorgesehen sei, wobei dieses Haus mit
10 m nicht höher als ein Einfamilienhaus werden solle. Das Sondergebiet solle
über eine 10 m breite, heute schon vorhandene, Zufahrt erschlossen werden. Das
Gebäude im Mischgebiet soll eine Zufahrt über die Ziegelhofstraße erhalten, da
sich der Vorhabenträger eine Zufahrt über das Sondergebiet nicht vorstellen
könne.
Herr Mosebach geht auf die privaten Grünflächen ein,
die fast vollständig aus dem Ursprungsplan übernommen worden seien. Diese seien
mit einem Erhaltungssymbol belegt, d.h. Bäume und Sträucher seien zu erhalten
und abgängige Bäume zu ersetzen.
Sodann stellt Herr Mosebach die
Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor. Danach falle
die Stellungnahme der Oldenburgischen IHK
sehr positiv aus, da der Vorentwurf im Einklang mit den Zielen und
Grundsätzen des vom Rat verabschiedeten Einzelhandelskonzeptes stehe. Die
Stellungnahme des Landkreises sei unproblematisch, da man durch eine textliche
Festsetzung die angesprochene Problematik regele.
Herr Mosebach führt aus, dass die Stellungnahmen der
Bürger im Rahmen der Präsentation inhaltlich zusammengefasst worden seien, um
Wiederholungen zu vermeiden. Er spricht folgende Bereiche an:
a)
Bäume/Grünstreifen/Eingrünung
Hier werde der Grünstreifen am südlichen Plangebietsrand über 2 Planzeichen und
eine textliche Festsetzung gesichert.Eine Festsetzung von Einzelbäumen wird in
diesem Bereich nicht für erforderlich angesehen.
b)
Lärmbelastung
Zur Anregung, dass die Berücksichtigung des Trennungsgebotes nicht gegeben sei,
führt Herr Mosebach aus, dass es dabei um den Schutzanspruch zwischen
Sondergebiet und Wohngebiet gehe. Dabei gelte generell, dass das Sondergebiet
hinsichtlich seiner Lärmemissionen Rücksicht auf das Wohngebiet nehmen müsse.
Die Festsetzungen hinsichtlich des Lärmes zum Schutze des Wohngebietes müssen
zwingend eingehalten werden. Ein Bürger habe dieses dezidiert angesprochen.
Mittlerweile liege das Schallgutachten vor, dass mögliche Maßnahmen formuliere,
um den Schutzanspruch der Wohnnutzung zu wahren. Da es sich um einen
Angebotsbebauungsplan handele, könnten diese Maßnahmen nicht in den
Bebauungsplan übernommen werden. Dieses sei nur bei einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan möglich, der hier aber nicht vorliege. Herr Mosebach
schlägt vor, diese Maßnahmen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem
Vorhabenträger festzulegen und im Bebauungsplan darauf hinzuweisen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass dieser Vorschlag eine
Weiterentwicklung gegenüber dem Beratungsstand darstelle. Der
Beschlussvorschlag müsse entsprechend erweitert werden. Dieser Auffassung
schließen sich die Ausschussmitglieder an.
c)
Abgasbelastung
Herr Mosebach sieht hier keine übermäßige Zunahme der Verkehrs. Außerdem
befinde sich man hier in einer Ortsrandlage, wo ein hoher Luftaustausch
vorhanden sei.
d)
Gebäudehöhe
Das geplante Gebäude befindet sich nördlich der Wohnbebauung, so dass ein
Verschattung der Grundstücke nicht zu erwarten sei.
Herr
Mosebach erklärt zusammenfassend, dass sich aufgrund der
Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge keine Änderungen
des Planinhalts ergeben.
Er
weist abschließend darauf hin, dass der Flächennutzungsplan im Rahmen der
Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werde. Dieses
sei nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren so vorgesehen.
Der
Vorsitzende fragt sodann, ob es Fragen zu den Abwägungsvorschlägen gebe.
Da dieses nicht der Fall ist, spricht der Vorsitzende die Erschließung
des Grundstückes an die Ziegelhofstraße an. Es gebe die Ansicht, das die
Ziegelhofstraße wegen des dortigen Verkehrsaufkommens eine zusätzliche Zufahrt
an dieser Stelle nicht vertrage. Die Polizei habe sich zwar nicht geäußert, er
bitte aber Herrn Mosebach um Stellungnahme zu diesem Thema. Herr Mosebach
führt dazu aus, dass ihm dieses aus den Stellungnahmen heraus nicht als Problem
bekannt sei. Man müsse aber bedenken, dass dieses Grundstück nicht erschlossen
sei, wenn dort keine Zufahrt entstehen könne.
Der
Vorsitzende bittet sodann die Ausschussmitglieder um ihre Stellungnahme
zu der dort vorgesehenen Zufahrt.
Herr
Ludewig erklärt, er habe den Antrag der CDU-Fraktion
bezüglich des Umbaus der Ziegelhofstraße und Wittmunder Straße zur
vorfahrtsberechtigten Straße gelesen. Wenn man diesem folgen wolle, dann wäre
eine Zufahrt an der jetzt vorgesehenen Stelle gefährlich.
Der
Vorsitzende führt dazu, dass man bereits mit der Verwaltung über diesen
Antrag gesprochen habe. Dieser solle in der nächsten Sitzung des
Planungsausschusses beraten werden, da er keine Auswirkungen auf den
Bebauungsplan habe. Nun müsse man aber feststellen, dass die vorgesehene
Zufahrt Auswirkungen auf den Antrag haben könne.
Frau
Feldmann sieht die Zufahrt nicht als wichtig an. Dort verlaufe ein
kombiniertes Fuß- und Radweg, der stark frequentiert werde. Sie schlägt
vor, dort auf die Zufahrt zu verzichten. Das Grundstück könne auch über die
Zufahrt an der Wittmunder Straße erreicht werden.
Die
anderen Ausschussmitglieder schließen sich dieser Meinung an. Der
Vorsitzende fasst zusammen, dass die vorgesehene Zufahrt an der
Ziegelhofstraße aufgehoben werde und die Erschließung des Mischgebietes über
die Hauptzufahrt an der Wittmunder Straße zu erfolgen habe.
Sodann
verliest der Vorsitzende den um den 3. Absatz bezüglich des Abschlusses
eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der Lärmschutzmaßnahmen
erweiterten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.