Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Janßen die Verwaltung, die Bestückung des Kinderspielplatzes Hammerschmidtstraße zu prüfen. Nach seiner Ansicht sollte der Spielplatz mit weiteren Spielgeräten ausgestattet werden.

 

Außerdem spricht Herr Janßen die nach seiner Ansicht notwendige Sanierung des Gebäudes Hammerschmidtstraße 41 an, das im Eigentum der Stadt steht.

 

Sodann bittet der Vorsitzende die Verwaltung, zu der Problematik „Zufahrt zum Neubaugebiet“ Stellung zu nehmen, weil dies der Punkt sei, der die anwesenden Anlieger interessiere.

 

Herr Rüstmann führt zum Werdegang des Bebauungsplanes Nr. 60 aus, dass seinerzeit die vorgesehene Anbindung der Normannenstraße an die Wittmunder Straße wegen der Bundesstraßennutzung strittig war. Als Alternative wurden die Festsetzungen um den Hinweis ergänzt, dass „jeweils für 20 Baugrundstücke“ die Zufahrt über Hammerschmidtstraße bzw. Dannhalmsweg genommen werden sollten. Zu dieser Regelung kam es jedoch nicht mehr, weil der vollen Anbindung des Baugebietes über die Normannenstraße an die Wittmunder Straße durch das damalige Straßenbauamt Aurich zugestimmt wurde.

 

Somit bestehen lt. Fesetzungen des Bebauungsplanes z. Zt. vier Möglichkeiten der Zuwegung: Normannenstraße an die Wittmunder Straße, Normannenstraße an die Adolf-Ahlers-Straße (wird später gebaut), sowie für jeweils 20 Baugrundstücke Zuwegung über Hammerschmidtstraße bzw. Dannhalmsweg.

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu, die Erschließung des Neubaugebietes über die Normannenstraße zu führen, da die beiden älteren Straßen Hammerschmidtstraße und Dannhalmsweg sich in wesentlich schlechterem Zustand darstellen. Die Normannenstraße solle dann mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h für Baustellenfahrzeuge versehen werden. Herr Rüstmann führt aus, dass am morgigen Tag das Gespräch mit zwei Vertreterinnen der Anliegerschaft Normannenstraße geführt werde.

 

Der Anlieger Hermann Brahms aus der Hammerschmidtstraße macht darauf aufmerksam, dass das vorgesehene Baugelände sehr tief liege und die Baureifmachung hohe Kosten verursachen werde. Herr Rüstmann entgegnet, dass der Erschließungsträger dies bei seiner Kalkulation berücksichtigt habe.

 

Herr Beike, Anlieger am Dannhalmsweg, macht darauf aufmerksam, dass bei Starkregen der Dannhalmsweg mehrere Male in den vergangenen Jahrzehnten unter Wasser gestanden habe und dabei auch Fäkalien ausgetreten seien. Er wird hier durch den Anlieger Kropf bestärkt, der der Meinung ist, der im Wendehammer befindliche kleine Abfluss schaffe das Wasser nicht weg. Herr Rüstmann entgegnet, dass die zuständige EWE AG im Rahmen des bestehenden Generalentwässerungsplanes den Ausbau der Kanäle vornehme. So werde in Jever angestrebt, die Trennkanalisation vollflächig duchzuführen. Er sagt zu, die Situation durch die EWE AG prüfen zu lassen.