Sitzung: 02.07.2012 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: BV/0169/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever
über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabenge-setzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt der
straßenbaulichen Maßnahme „Kiebitszstraße/Anton-Reling-Straße“ gesondert
ermittelt:
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Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt
ein. Auf Anfrage erläutert er im Weiteren noch einmal die Beteiligung der EWE.
Es sei eine Vereinbarung getroffen worden, dass ein Drittel der Ausbaukosten
für die Herstellung der Straßenoberfläche von EWE getragen würde. Dieses müsse
über andere Maßnahmen, die nach der bisherigen Handhabung nicht abgerechnet worden wären, ausgeglichen
werden.
Herr Zillmer erklärt, die CDU sei im
Prinzip gegen die Maßnahme, da es für diese jedoch eine grundsätzliche Mehrheit
gebe, werde man der Abschnittsbildung zustimmen.
Herr Schüdzig führt aus, er werde sich
bei der Abstimmung enthalten, da seine Fraktion die Zusatzvereinbarung mit der
EWE noch nicht abschließend besprochen habe.
Frau Bunjes teilt mit, die SPD werde dem
Vorschlag der Verwaltung zustimmen.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: