Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabenge-setzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt der straßenbaulichen Maßnahme „Kiebitszstraße/Anton-Reling-Straße“ gesondert ermittelt:

 

  • Kiebitzstraße von der Danziger Straße bis zur Anton-Reling-Straße sowie Anton-Reling-Straße Anlage_BV_169/200(von der Kiebitzstraße) bis zur Memeler Straße

 

 


Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein. Auf Anfrage erläutert er im Weiteren noch einmal die Beteiligung der EWE. Es sei eine Vereinbarung getroffen worden, dass ein Drittel der Ausbaukosten für die Herstellung der Straßenoberfläche von EWE getragen würde. Dieses müsse über andere Maßnahmen, die nach der bisherigen Handhabung  nicht abgerechnet worden wären, ausgeglichen werden. 

 

Herr Zillmer erklärt, die CDU sei im Prinzip gegen die Maßnahme, da es für diese jedoch eine grundsätzliche Mehrheit gebe, werde man der Abschnittsbildung zustimmen.

 

Herr Schüdzig führt aus, er werde sich bei der Abstimmung enthalten, da seine Fraktion die Zusatzvereinbarung mit der EWE noch nicht abschließend besprochen habe.

 

Frau Bunjes teilt mit, die SPD werde dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: