Sitzung: 02.07.2012 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0171/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever
über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt des
Straßenzuges „Ostlandweg/Ostfriesenweg“ gesondert ermittelt: ·
Ostfriesenweg
vom Ostlandsweg bis zum Clevernser Schulweg |
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Die Vorsitzende lässt ohne Aussprache
über den Beschlussvorschlag abstimmen.