Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt des Straßenzuges „Ostlandweg/Ostfriesenweg“ gesondert ermittelt:

 

·         Ostfriesenweg vom Ostlandsweg bis zum Clevernser Schulweg

 

 


Die Vorsitzende lässt ohne Aussprache über den Beschlussvorschlag abstimmen.