Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung/Teileinrichtungen selbständig erhoben:

 

·         Variante A: Erneuerung bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug Ostfriesenweg.

 

·         Variante B: Erneuerung bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung sowie der Fahrbahn im Straßenzug Ostfriesenweg.

 

 


Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein. Er teilt mit, dass die Anliegerversammlung am morgigen Dienstag stattfinde. 

 

Frau Rasenack erkundigt sich, ob den Anliegern die Möglichkeit gegeben werde, demokratisch über ihre Wünsche abzustimmen.

 

Herr Rüstmann erklärt, es handele sich hierbei letztlich um eine politische Entscheidungszuständigkeit. Die Verwaltung werde nur ein Stimmungsbild abfragen.

 

Herr Zillmer bemängelt, dass der Beschlussvorschlag zwei Alternativen beinhalte. Von daher sollte die Angelegenheit bis zum VA zurückgestellt werden.

 

Herr Rüstmann erläutert, dass sowohl ein Vorbehaltsbeschlüss als auch ein Verweisen an den VA zulässig seien.

 

Herr Zillmer beantragt sodann die Verweisung des TOP an den VA:

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Zillmer abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.