Sitzung: 02.07.2012 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0175/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8 der „Satzung der Stadt Jever über die
Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für folgende
Teileinrichtung/Teileinrichtungen selbständig erhoben: ·
Variante
A: Erneuerung bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Straßenzug
Ostfriesenweg. ·
Variante
B: Erneuerung bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung sowie der
Fahrbahn im Straßenzug Ostfriesenweg. |
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Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt
ein. Er teilt mit, dass die Anliegerversammlung am morgigen Dienstag
stattfinde.
Frau Rasenack erkundigt sich, ob den
Anliegern die Möglichkeit gegeben werde, demokratisch über ihre Wünsche
abzustimmen.
Herr Rüstmann erklärt, es handele sich
hierbei letztlich um eine politische Entscheidungszuständigkeit. Die Verwaltung
werde nur ein Stimmungsbild abfragen.
Herr Zillmer bemängelt, dass der
Beschlussvorschlag zwei Alternativen beinhalte. Von daher sollte die
Angelegenheit bis zum VA zurückgestellt werden.
Herr Rüstmann erläutert, dass sowohl ein
Vorbehaltsbeschlüss als auch ein Verweisen an den VA zulässig seien.
Herr Zillmer beantragt sodann die
Verweisung des TOP an den VA:
Die Vorsitzende lässt über den Antrag
von Herrn Zillmer abstimmen.
Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4
Nein-Stimmen abgelehnt.
Sodann wird über den Beschlussvorschlag
der Verwaltung abgestimmt.