Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 60 „Gleisdreieck" - 1. Änderung - gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Winter vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH und erteilt diesem das Wort. Herr Winter geht einführend kurz auf den Geltungsbereich und den Inhalt der Bebauungsplanänderung ein. Er trägt dann die Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge dazu vor.

 

Frau Rasenack weist darauf hin, dass der Rat mit dem neuen Flächennutzungsplan beschlossen habe, dass die Wohngebiete mit einem Grüngürtel abzurunden seien und fragt, ob dieses hier auch vorgesehen sei. Herr Winter erwidert, dass der Änderungsbereich sich in der Mitte und nicht am Rande zur freien Landschaft befinde und daher dort keine entsprechende Grünzäsur vorgesehen sei. Man habe jedoch entlang der Dannhalmsleide eine Grünfläche vorgesehen. Er weist außerdem auf das festgesetzte Bodendenkmal hin, das freigehalten werden müsse. Dieses stelle eine sehr große Grünfläche in einem Wohngebiet dar.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um Herrn Beike Gelegenheit zu Fragen an Herrn Winter zu geben. Herr Beike stellt einige Fragen, die sich auf seine Stellungnahme beziehen. Diese werden von Herrn Winter und Herrn Rüstmann beantwortet.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung wieder und lässt, da es keine Wortmeldungen gibt, über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: