Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Ausbauplanung für die Verlängerung der Normannenstraße sowie von Teilstücken der Straßenzüge Dannhalmsburg bzw. Haraldstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Erschließungsträger den Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 


Herr Fittje vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH stellt anhand einer Präsentation, die dieser Niederschrift beigefügt ist, die Planung vor.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Gleisdreieck“ seien bisher ca. 70 Baugrundstücke erschlossen und bebaut. Durch die Verlängerung der Normannenstraße um ca. 150 m sowie die Herstellung von Teilen der sich anschließenden Erschließungsstraße Dannhalmsburg (130 m) und Haraldstaße (130 m) können weitere 29 Baugrundstücke erschlossen werden. Diese Anzahl von Baugrundstücken ergebe sich aus dem bisherigen Parzellierungsvorschlag. Der Ausbaustandard sei durch den Ausbau im Bestand vorgegeben, d.h. die Normannenstraße werde mit beidseitigen Gehweg ausgestattet, der Straßenzug Dannhalmsburg erhalte einen einseitigen Gehweg, während der Straßenzug Haraldstraße mit einer Erschließungsfunktion als reine Anliegerstraße ohne Gehwege (als Mischverkehrsfläche) ausgebaut werde.

 

Die Gehwege werden in Betonstein rot gefertigt, die Fahrbahnen der Normannenstraße in Asphalt (Bauklasse III). Die Fahrbahnen werden mit Beton-Rundborden eingefasst. Auch die Fahrbahn des Straßenzuges Dannhalmsburg werde in Asphalt (Bauklasse IV) gefertigt, während die Fahrbahn der Haraldstraße in Betonstein gefertigt werde. Hier müssen die Ver- und Entsorgungsleitungen in der Fahrbahn verlaufen. Oberhalb von Gasleitungen sei jedoch nur ein Pflasterbereich zulässig.

 

Auf Anfrage erläutert Herr Fittje, dass nach derzeitiger Planung kein Wendehammer vorgesehen sei. Es handele sich bei den zum Ausbau vorgesehenen Straßenzügen um Teilabschnitte, deren Ausbau in den Folgejahren fortgeführt wird. sollte sich aufgrund der Bauzeit herausstellen, dass der jetzige Ausbau längere Zeit Bestand haben müsse, werde ein provisorischer Wendehammer auf einem nicht veräußerten Grundstück hergestellt. Es sei durch die verschiedenen Einmündungsbereiche sichergestellt, dass Müllfahrzeuge alle Grundstücke erreichen.

 

Frau Glaum fragt nach Fußgängerwegen in Grünbereichen. Herr Fittje weist darauf hin, dass der Bereich der Schmutzwasserdruckrohrleitung, der mit Geh- und Leitungsrechten belegt ist, für einen Fußweg zur Verfügung stehe. Außerdem schließe sich nördlich der Bereich des Bodendenkmals an, der ebenfalls zur Nutzung offenstehe. Entlang der Dannhalmsleide und an den Ufern des Regenwasserrückhaltebeckens seien solche Fußwege wegen der knapp bemessenen Sicherheitsstreifen nicht vorgesehen.

 

Auf Anfrage teilt Herr Fittje mit, dass der Erschließungsträger beabsichtige, mit dem Ausbau Anfang September 2012 zu beginnen. Der Erstausbau werde ca. 3 Monate beanspruchen.

 

Herr Rüstmann bittet, den Beschlussvorschlag um den Passus zu ergänzen, „die Verwaltung werde ermächtigt, mit dem Erschließungsträger den Erschließungsvertrag abzuschließen“.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den folgenden – geänderten – Beschlussvorschlag abstimmen: