Sitzung: 11.07.2012 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0182/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Die Ausbauplanung für die Verlängerung der
Normannenstraße sowie von Teilstücken der Straßenzüge Dannhalmsburg bzw.
Haraldstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem
Erschließungsträger den Erschließungsvertrag abzuschließen. |
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Herr Fittje vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH
stellt anhand einer Präsentation, die dieser Niederschrift beigefügt ist, die
Planung vor.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 60 „Gleisdreieck“ seien bisher ca. 70 Baugrundstücke erschlossen und
bebaut. Durch die Verlängerung der Normannenstraße um ca. 150 m sowie die
Herstellung von Teilen der sich anschließenden Erschließungsstraße Dannhalmsburg
(130 m) und Haraldstaße (130 m) können weitere 29 Baugrundstücke erschlossen
werden. Diese Anzahl von Baugrundstücken ergebe sich aus dem bisherigen
Parzellierungsvorschlag. Der Ausbaustandard sei durch den Ausbau im Bestand
vorgegeben, d.h. die Normannenstraße werde mit beidseitigen Gehweg
ausgestattet, der Straßenzug Dannhalmsburg erhalte einen einseitigen Gehweg,
während der Straßenzug Haraldstraße mit einer Erschließungsfunktion als reine
Anliegerstraße ohne Gehwege (als Mischverkehrsfläche) ausgebaut werde.
Die Gehwege werden in Betonstein rot
gefertigt, die Fahrbahnen der Normannenstraße in Asphalt (Bauklasse III). Die
Fahrbahnen werden mit Beton-Rundborden eingefasst. Auch die Fahrbahn des
Straßenzuges Dannhalmsburg werde in Asphalt (Bauklasse IV) gefertigt, während
die Fahrbahn der Haraldstraße in Betonstein gefertigt werde. Hier müssen die
Ver- und Entsorgungsleitungen in der Fahrbahn verlaufen. Oberhalb von
Gasleitungen sei jedoch nur ein Pflasterbereich zulässig.
Auf Anfrage erläutert Herr Fittje,
dass nach derzeitiger Planung kein Wendehammer vorgesehen sei. Es handele sich
bei den zum Ausbau vorgesehenen Straßenzügen um Teilabschnitte, deren Ausbau in
den Folgejahren fortgeführt wird. sollte sich aufgrund der Bauzeit
herausstellen, dass der jetzige Ausbau längere Zeit Bestand haben müsse, werde
ein provisorischer Wendehammer auf einem nicht veräußerten Grundstück
hergestellt. Es sei durch die verschiedenen Einmündungsbereiche sichergestellt,
dass Müllfahrzeuge alle Grundstücke erreichen.
Frau Glaum fragt nach Fußgängerwegen in
Grünbereichen. Herr Fittje weist darauf hin, dass der Bereich der
Schmutzwasserdruckrohrleitung, der mit Geh- und Leitungsrechten belegt ist, für
einen Fußweg zur Verfügung stehe. Außerdem schließe sich nördlich der Bereich
des Bodendenkmals an, der ebenfalls zur Nutzung offenstehe. Entlang der
Dannhalmsleide und an den Ufern des Regenwasserrückhaltebeckens seien solche
Fußwege wegen der knapp bemessenen Sicherheitsstreifen nicht vorgesehen.
Auf Anfrage teilt Herr Fittje
mit, dass der Erschließungsträger beabsichtige, mit dem Ausbau Anfang September
2012 zu beginnen. Der Erstausbau werde ca. 3 Monate beanspruchen.
Herr Rüstmann bittet, den Beschlussvorschlag um den
Passus zu ergänzen, „die Verwaltung werde ermächtigt, mit dem
Erschließungsträger den Erschließungsvertrag abzuschließen“.
Der Vorsitzende lässt sodann über den folgenden –
geänderten – Beschlussvorschlag abstimmen: