Herr Mühlena führt aus, dass in Verhandlungen mit der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erreicht wurde, dass die Beschilderung an allen drei Abfahrten auf der B 210 zukünftig auf die Innenstadt hingewiesen wird.

 

Weiterhin stellt Herr Mühlena folgende durchgeführte Beschilderungsmaßnahmen vor:

 

  • Alter Markt:      Behindertenparkplatz hinter dem LzO Container eingerichtet

 

  • Voßland:                             Tempo 30 Zone auf den gesamten Bereich Voßland
  • Cleverns. Schulweg:        Tempo 30 Regulierung auf dem Teilstück zwischen den                     Ortsteilen Rahrdum und Cleverns

 

  • Grappermöns: Aufhebung der Tonnenbegrenzung und AO von 30 km/h

 

  • Kaakstraße:     Behindertenparkplatz auf linke Straßenseite verlegt

 

  • Lindenallee/    Anpassung der Radwege an neue Rechtslage

Sophienstraße/          ehem. gemeinsame Geh-/ Radwege nun   Gehwege mit Schlossstraße                   Benutzungsmöglichkeit für Radfahrer

 

  • Moorw. Gastweg:              Einrichtung einer Tempo 30-Zone (B 210 bis Bahnüber-                     gang) vorerst provisorisch, Schilder werden noch versetzt                              und 30er Markierungen auf den Fahrbahnen angebracht

 

  • Schulstraße:   Einrichtung des absoluten Halteverbotes gegenüber der                    LzO Einrichtung des eingeschränkten Halteverbotes entlang                        des Friedhofes

 

Für den Bereich Einmündung der Ziegelhofstraße in die Wittmunder Straße wird ein Stoppschild angeordnet (wie zu TOP 2.2 ausgeführt). Die Beschilderung am Kirchplatz wird überprüft, um die Schilderanzahl zu reduzieren. In der Adolf-Ahlers-Straße ergeben sich durch parkende Fahrzeuge Probleme. Hier wird ein Haltverbot angeordnet.

 

Auf den provisorischen Parkplatz Schillerstraße wird im Parkleitsystem verstärkt hingewiesen. Gleiches gilt auch für den Pekolparkplatz. Die Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich soll in ihrer Gültigkeit an die Regelung für Parkscheine angepasst werden. Hier wird sich eine Änderung ergeben.