Die Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung, um 19.11 Uhr um anwesenden BürgerInnen die Gelegenheit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an Rat und Verwaltung zu richten.

 

Herr Günther Beike meldet sich zu Wort. Er sei Anwohner des Dannhalmsweges und wohne direkt an der „Alten Tidebahn“.

 

Er wolle die Ratssitzung noch einmal dazu nutzen, um die Ratsmitglieder auf das Problem der Verschattungen der Grundstücke entlang der „Alten Tidebahn“ aufmerksam zu machen. Gemäß der Beratungen in den städtischen Gremien seien nur Verschattungen in abgeschwächter Form zu erwarten. Wenn das Planungsbüro Thalen jedoch wissenschaftlicher gearbeitet hätte, wäre es in dieser Frage sicherlich zu einer anderen Bewertung gekommen. In seinem Brief vom 10. Juli 2012 an die Stadt Jever habe er bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verschattung deutlich stärker sei als sie im Abwägungsbeschluss der Stadt Jever dargestellt werde. Bei einer maximal zulässigen Bauhöhe von 9,50 m sei ab dem 15. September eines jeden Jahres ab circa 16.00 Uhr mit der Verschattung zu rechnen. Die AnliegerInnen beantragten daher beim Rat der Stadt Jever, der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 so nicht zuzustimmen und die zulässigen Höhen der First- und Traufhöhen für die östlich gelegenen Grundstücke zwischen Haraldstraße und Alte Tidebahn auf die alten Höhen von 8,50 m und 4,50 m zu begrenzen.

 

Die Ratsvorsitzende bemerkt, dass diese Angelegenheit bereits im Planungsausschuss ausgiebig beraten worden sei.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann stellt fest, die AnliegerInnen könnten jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 15. September eine unveränderte Sonneneinstrahlung nutzen . Die AnliegerInnen fühlten sich in ihren Rechten verletzt, weil in der übrigen Zeit die Verschattung zu einem früheren Zeitpunkt eintreten werde. Diese Feststellung sei subjektiv empfunden sicherlich richtig, dennoch sei die Stadt Jever gehalten, die Gesamtsituation auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen. Die maßgeblichen Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung sähen vor, dass die entsprechenden Distanzen (halbe Höhe) zum Nachbargrundstück einzuhalten seien. Die Vorgaben der Niedersächsichen Bauordnung seien bei der Abwägung der Stadt Jever eingehalten worden, so dass kein Anhaltspunkt für eine falsche Beurteilung vorliege. Außerdem fuße die Berechnung des Herrn Beike darauf, dass das Gebäude mit einer Höhe von 9,50 m direkt auf der Grenze stehe. Die Bauten, die diese Höhen ausnutzten, hätten ihren höchsten Punkt in der Regel zur anderen Seite hin, sodass es äußert fragwürdig sei, ob sich die Befürchtungen der AnliegerInnen tatsächlich bewahrheiten würden. Da die AnliegerInnen zudem nur einen Teil des Sommers eventuell beeinträchtigt würden, gebe es für die Stadt Jever keinen Grund, anders abzuwägen.

 

Herr Beike erkundigt sich, mit welcher Begründung die bestehenden Höhen verändert werden sollten.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann antwortet, in der heutigen Zeit werde ein anderes Bauen nachgefragt. Die Stadt müsse sich diesen Veränderungen anpassen.

 

Herr Beike erklärt, dennoch hätten für das kurze Stück zwischen der Haraldstraße und der Alten Tidebahn weiterhin die alten Höhen vorgesehen werden können.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann weist erneut darauf hin, dass die Stadt die Bestimmungen des Nachbarschutzes einhalten werde.

 

Frau Chistel Ufken trägt vor, der Rat der Stadt Jever habe im Jahre 2007 beschlossen, dass es für ein Baugebiet immer mehrere Zuwegungen geben solle. Im Zusammenhang mit dem Beratungen zum Baugebiet „Großer Herrengarten“ sei diese These von der Stadtverwaltung bekräftigt worden mit dem Hinweis, dass eine Verkehrsanbindung immer über zwei Straßen erfolgen solle. Sie frage sich, weshalb dieser Grundsatz nicht für das Baugebiet „Gleisdreieck“ gelte.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt vor, das Problem, das im „Gleisdreieck“ auftrete, liege im Baustellenverkehr. Der Baustellenverkehr im „Großen Herrengarten“ sei  ebenfalls nur über eine Verkehrsanbindung geregelt worden. Hier würden zwei Dinge miteinander vermischt. Die spätere Verkehrsführung sei tatsächlich über mehrere Straßen geleitet worden. Wenn die Praxis später zeigen werde, dass eine solche Lösung auch für das Baugebiet „Gleisdreieck“ notwendig werde, müsse der Rat hierüber gesondert entscheiden.

 

Frau Ufken führt aus, dass es nicht realistisch sei, für ein entsprechend großes Baugebiet mit derzeit zwei und später eventuell drei Bauabschnitten lediglich eine Zufahrt vorzuhalten. Im Falle einer Gefahr gebe es unter diesen Umständen keine Möglichkeit, aus dem Baugebiet herauszukommen. Im alten Bebauungsplan sei die Entlastungsstraße Richtung Neukauf vorgesehen gewesen.

 

Stadtamtsrat Röben teilt mit, der Bebauungsplan „Gleisdreieck“ sehe zwei Zuwegungen vor, einerseits die Normannenstraße bis zur Wittmunder Straße, die jetzt ausgebaut sei, und später außerdem die im südlichen Bereich über den Parkplatz bei Neukauf. Diese Anbindung bleibe auch weiterhin bestehen. Die Fläche werde zurzeit als Parkplatz genutzt Im Moment könne die Stadt über dieses Grundstück nicht verfügen, da es sich nicht in ihrem Eigentum befinde. Sobald das Grundstück der Stadt zur Verfügung stehen werde, werde die geplante Anbindung geschaffen.

 

Frau Ufken äußert Unverständnis für die Situation, dass mit der zweiten Anbindung gewartet werden müsse, bis das Grundstück verfügbar sei.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann weist darauf hin, dass für das Baugebiet ein Bebauungsplan vorliege. In diesem Bebauungsplan sei festgelegt, dass eine Anbindung über die Normannenstraße und die Horandstraße sowie gegebenfalls über die Fläche bei Neukauf erfolgen solle. Eine Heranziehung der Hermannstraße, der Hammerschmidtstraße und des Dannhalmsweges zur Erschließung des Baugebietes sei nicht vorgesehen. Es gehe nur um die Möglichkeit, den Baustellenverkehr darüber zu leiten. Dieses seien zwei unterschiedliche Aspekte.

 

Frau Ufken weist ergänzend darauf hin, dass nicht nur der Baustellenverkehr stattfinde, sondern auch der Verkehr der bisherigen AnwohnerInnen und der BewohnerInnen des neuen Baugebietes.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann erwidert, es gebe keine Aussagen dazu, dass der zusätzliche Verkehr durch die 29 neuen Bauplätze nicht über die bestehenden Straßen bewältigt werden könne. Im Übrigen werde sich der Baustellenverkehr laut Mitteilung der Fachleute in den ersten drei Wochen auf zehn Fahrzeuge pro Tag belaufen. Sobald der Aushub erfolgt sei, werde diese Anzahl rapide abnehmen.

 

Frau Inge Alves-Constantin aus der Normannenstraße trägt vor, der Baustellenverkehr werde sich nicht allein auf den Ausbau der Straße beschränken, sondern auch durch die Bautätigkeiten auf den 29 Grundstücken entstehen. Dadurch müsse mit mehr als 1.500 Lkw -fahrten in die Normannenstraße und wieder zurück gerechnet werden.

 

Bürgermeisterin Dankwardt erklärt, sicherlich möchte niemand zusätzlichen Verkehr in seiner Nähe haben, dennoch werde es zahlreichen BürgerInnen tagtäglich zugemutet. In diesem Zusammenhang verweise sie auf den Neubau des St.-Annenquartiers und der LzO. Überall würden Famlien mit kleinen Kindern durch diese Baumaßnahmen beeinträchtigt. Von den Anliegerinnen werde ein Szenario aufgebaut, dass nicht mehr nachvollziehbar sei. Herr Rüstmann habe deutlich gemacht, dass im Falle einer weiteren Ausdehnung des Baugebietes eine zusätzliche Zufahrt geschaffen werde. Es gebe keinen Beschluss des Rates, dass Baustellenverkehr über mehrere Zufahrten abgewickelt werden müsse. Es gebe lediglich den Hinweis der Verkehrsbehörden, dass ab einer bestimmten Größe nach Möglichkeit eine zweite Zufahrt vorgehalten werden sollte. In diesem Fall werde ein solcher Bedarf weder von der Stadt Jever noch von der Polizei gesehen. Die Gremien des Rates hätten ihre Entscheidung unter Abwägung sämtlicher Gesichtpunkte getroffen. Sie sehe keine Punkte, die gegen die geplante Beschlussfassung sprächen.

 

Frau Ufken erkundigt sich, ob diese Entscheidung auch im Zusammenhang damit stünde, dass einige Ratsmitglieder und „prominente Persönlichkeiten“ im Bereich Hammerschmidtstraße / Hermannstraße wohnhaft seien.

 

Dieses wird von der Bürgermeisterin energisch bestritten. Es habe von keiner Seite irgendwelche Versuche gegeben, die Entscheidung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

 

Die Ratsvorsitzende beendet die Sitzungsunterbrechung um 19.27 Uhr.