Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

I. Sachentscheidung

1.    Die Stadt Jever bewirbt sich in überörtlicher Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wangerland und der Gemeinde Wangerooge um Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration im Programmjahr 2013.

2.    Die Stadt Jever wird bei Aufnahme in das genannte Programm der Städtebauförderung in Kooperation mit der Gemeinde Wangerland und der Gemeinde Wangerooge ein überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge erarbeiten. Die Verwaltungen der drei Kommunen werden im Falle der Aufnahme in das Programm beauftragt, in gegenseitigem Einvernehmen einen geeigneten externen Dienstleister mit der Erarbeitung eines solchen überörtlichen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts zu beauftragen.

3.    Die räumliche Abgrenzung der beabsichtigten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wird wie in Anlage 1 gekennzeichnet vorgenommen.

4.    Gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sowie allgemein nach Außen wird die Kooperation zwischen der Stadt Jever, der Gemeinde Wangerland und der Gemeinde Wangerooge durch die Gemeinde Wangerland vertreten.

 

II. Kosten/Folgekosten

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Kosten sowie Folgekosten entstehen.

 

1.    Die Stadt Jever, die Gemeinde Wangerland und die Gemeinde Wangerooge beteiligen sich zu gleichen Teilen an den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Gemeinde Wangerland als federführende Gemeinde wird diese Kosten der Stadt Jever und der Gemeinde Wangerooge in Rechnung stellen. Die Stadt Jever und die Gemeinde Wangerooge verpflichten sich im Gegenzug die in Rechnung gestellten Kosten in vollem Umfang zu begleichen.

2.    Für die Folgejahre entstehen weitere Kosten in Form von Eigenanteilen der drei Kommunen bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen in Höhe von jeweils einem Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten (brutto) der Einzelmaßnahmen.

  1. Die Mittel für den Kostenanteil der Stadt Jever in Höhe von circa 10.000 € (Gesamtkosten für die drei beteiligten Kommunen circa 30.000 €) sind im Nachtragshaushaltsplan 2012 bzw. im Haushaltsplan 2013 zur Verfügung zu stellen.

 

 


Beigeordneter Janßen erklärt, mit dem Beschluss gehe es um die Aufnahme in das Programm für das Jahr 2013. Sollte dieser Antrag erfolgreich sein, könnten die Gemeinden Wangerland und Wangerooge sowie die Stadt Jever zukünftig eng zusammenarbeiten, insbesondere im Bereich Tourismus und bei den vielfältigen Aufgaben, die der demografische Wandel mit sich bringen werde. Es müsse festgelegt werden, welche Investitionen getätigt werden sollten und wo die einzelnen Standorte künftig sein sollten. Die SPD-Fraktion sehe hierin viele Chancen und sei daher bereit, die Anschubfinanzierung in Höhe von 10.000 € zu leisten. Langfristig könne sicherlich nachhaltig von einer solchen Zusammenarbeit profitiert werden.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: