Sitzung: 19.07.2012 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0169/2011-2016
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Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die
Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabenge-setzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt der
straßenbaulichen Maßnahme „Kiebitszstraße/Anton-Reling-Straße“ gesondert
ermittelt:
Zum Ausbau der Anton-Reling-Straße / Kiebitzstraße wird
folgendes Bauprogramm beschlossen: Ausbau der Anton-Reling-Straße in der gesamten Länge und Ausbau
der Kiebitzstraße von der Anton-Reling-Straße bis zur Kreuzung Danziger
Straße in drei Abschnitten in den Jahren 2012 bis 2014 |
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Der Rat der Stadt Jever beschließt: