Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabenge-setzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt der straßenbaulichen Maßnahme „Kiebitszstraße/Anton-Reling-Straße“ gesondert ermittelt:

 

  • Kiebitzstraße von der Danziger Straße bis zur Anton-Reling-Straße sowie Anton-Reling-Straße Anlage_BV_169/200(von der Kiebitzstraße) bis zur Memeler Straße

 

Zum Ausbau der Anton-Reling-Straße / Kiebitzstraße wird folgendes Bauprogramm beschlossen:

 

Ausbau der Anton-Reling-Straße in der gesamten Länge und Ausbau der Kiebitzstraße von der Anton-Reling-Straße bis zur Kreuzung Danziger Straße in drei Abschnitten in den Jahren 2012 bis 2014

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: