Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt des Straßenzuges „Ostlandweg/Ostfriesenweg“ gesondert ermittelt:

·         Ostfriesenweg vom Ostlandsweg bis zum Clevernser Schulweg

Zum Ausbau des Ostfriesenweges wird folgendes Bauprogramm beschlossen:

Ostfriesenweg / Ostlandweg in der gesamten Länge


Der Rat der Stadt Jever beschließt: