Sitzung: 19.07.2012 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0171/2011-2016
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Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die
Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden
selbständig nutzbaren Abschnitt des Straßenzuges „Ostlandweg/Ostfriesenweg“
gesondert ermittelt: ·
Ostfriesenweg vom
Ostlandsweg bis zum Clevernser Schulweg Zum Ausbau des Ostfriesenweges wird folgendes Bauprogramm
beschlossen: Ostfriesenweg / Ostlandweg in der gesamten Länge |
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Der Rat der Stadt Jever beschließt: