Sitzung: 19.07.2012 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0175/2011-2016
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Gemäß § 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von
Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für
straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für folgende
Teileinrichtung/Teileinrichtungen selbständig erhoben:
Erneuerung bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung sowie
der Fahrbahn im Straßenzug Ostfriesenweg. |
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Der Rat der Stadt Jever beschließt: