Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Gemäß § 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung/Teileinrichtungen selbständig erhoben:

Erneuerung bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung sowie der Fahrbahn im Straßenzug Ostfriesenweg.

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: