Herr Hielscher aus dem Treidelweg schildert, dass beim Endausbau der Straße jetzt ein Höhenunterschied von 24  cm zur Zufahrt der vorderen Garagen entstanden sei.

Die Firma Feldmann als Erschließungsträger sowie die Firma Frerichs als Erbauer der Garagen für die Eigentümergemeinschaft sehen sich nicht in der Pflicht, den Missstand zu beseitigen und verweisen auf ihre Planunterlagen. Die Anpassung müsse auf Kosten der Anlieger erfolgen.

Herr Hielscher fragt, ob beim Bau der Garagen bereits ein Höhenplan zugrunde gelegt worden sei. An anderen Stellen des Endausbaues habe die Höhenpassung gestimmt.

Herr Röben verweist auf den privaten Erschließungsträger. Eine Beurteilung sei zur Zeit noch nicht möglich. Herr Müller kündigt eine Klärung und Benachrichtigung an.