Sitzung: 15.08.2012 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Herr Hielscher aus dem Treidelweg schildert, dass beim
Endausbau der Straße jetzt ein Höhenunterschied von 24 cm zur Zufahrt der vorderen Garagen
entstanden sei.
Die Firma Feldmann als
Erschließungsträger sowie die Firma Frerichs als Erbauer der Garagen für die
Eigentümergemeinschaft sehen sich nicht in der Pflicht, den Missstand zu
beseitigen und verweisen auf ihre Planunterlagen. Die Anpassung müsse auf
Kosten der Anlieger erfolgen.
Herr Hielscher fragt, ob beim Bau der Garagen bereits
ein Höhenplan zugrunde gelegt worden sei. An anderen Stellen des Endausbaues
habe die Höhenpassung gestimmt.
Herr Röben verweist auf den privaten
Erschließungsträger. Eine Beurteilung sei zur Zeit noch nicht möglich. Herr
Müller kündigt eine Klärung und Benachrichtigung an.