Sitzung: 08.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0194/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH
vorgestellte Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 N "Zur
alten Gärtnerei" wird zustimmend zu Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
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Der Vorsitzende erteilt Herrn Winter vom
Planungsbüro Thalen Consult GmbH das Wort, der sodann zu der geplanten
Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Zur alten Gärtnerei" ausführt
und den Hintergrund und die Art des Bauleitplanverfahrens erläutert.
Anhand der beigefügten Präsentation
zeigt er auf, dass der Investor ein südlich angrenzendes und ein
nördlich angrenzendes Grundstück erworben habe, die jetzt in die Gesamtplanung
mit einbezogen werden sollen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei nicht
erforderlich.
Herr Winter erläutert die Planzeichnung. Als Novum
sei hier die Fläche für Versorgungsanlagen zu betrachten. Hier solle ein
Blockheizkraftwerk (BHKW) entstehen, das die dort geplanten Mehrfamilienhäuser
mit Wärme versorgen soll. Es solle aber so groß dimensioniert werden, dass auch
andere versorgt werden können. Er weist darauf hin, dass solch eine
Anlage auch ohne diese Festsetzung in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig
sei.
Da es sich bei dem dazu erworbenen
südlich angrenzenden Grundstück um ein "gefangenes" Grundstück
handele, soll die verkehrliche Erschließung über das bereits überplante
Grundstück erfolgen.
Frau Glaum fragt an, ob diese geplante
Erschließung zu Problemen bei der Zufahrt zur Bahnhofstraße führen könne, da
das Straßenbauamt hier bereits entsprechende Hinweise im abgeschlossenen
Bebauungsplanverfahren gegeben habe. Herr Röben erwidert, dass die
Erschließung für das angesprochene Grundstück zum Dannhalmsweg hin erfolge. Von
der Bahnhofstraße her solle nur 1 Mehrfamilienhaus im östlichen Bereich
erschlossen werde. Hier sei ein entsprechender städtebaulicher Vertrag
geschlossen worden.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: