Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH vorgestellte Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 N "Zur alten Gärtnerei" wird zustimmend zu Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erteilt Herrn Winter vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH das Wort, der sodann zu der geplanten Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Zur alten Gärtnerei" ausführt und den Hintergrund und die Art des Bauleitplanverfahrens erläutert.

 

Anhand der beigefügten Präsentation zeigt er auf, dass der Investor ein südlich angrenzendes und ein nördlich angrenzendes Grundstück erworben habe, die jetzt in die Gesamtplanung mit einbezogen werden sollen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei nicht erforderlich.

 

Herr Winter erläutert die Planzeichnung. Als Novum sei hier die Fläche für Versorgungsanlagen zu betrachten. Hier solle ein Blockheizkraftwerk (BHKW) entstehen, das die dort geplanten Mehrfamilienhäuser mit Wärme versorgen soll. Es solle aber so groß dimensioniert werden, dass auch andere versorgt werden können. Er weist darauf hin, dass solch eine Anlage auch ohne diese Festsetzung in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sei.

 

Da es sich bei dem dazu erworbenen südlich angrenzenden Grundstück um ein "gefangenes" Grundstück handele, soll die verkehrliche Erschließung über das bereits überplante Grundstück erfolgen.

 

Frau Glaum fragt an, ob diese geplante Erschließung zu Problemen bei der Zufahrt zur Bahnhofstraße führen könne, da das Straßenbauamt hier bereits entsprechende Hinweise im abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren gegeben habe. Herr Röben erwidert, dass die Erschließung für das angesprochene Grundstück zum Dannhalmsweg hin erfolge. Von der Bahnhofstraße her solle nur 1 Mehrfamilienhaus im östlichen Bereich erschlossen werde. Hier sei ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen worden.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: