Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung um anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an die Ausschussmitglieder oder an die Verwaltung zu richten.

 

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Die Vorsitzende eröffnet sodann wieder die Sitzung.