Sitzung: 27.09.2012 Rat der Stadt Jever
Herr Dr. Bollmeyer beantragt im Namen der CDU-Fraktion,
den TOP 18 „Beitritt Friesenenergie; Zustimmung zum Gesellschaftervertrag“ im
öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und zwar unmittelbar vor dem TOP 12
„1. Nachtragshaushalt 2012“. Es sei
nicht sinnvoll, erst über den Nachtragshaushalt zu beraten und
anschließend über den Beitritt zur Friesenenergie, der bereits im Nachtrag
enthalten sei. Das Erforderniss der Nichtöffentlichkeit sei aufgrund der
vorangegangenen Beratung im Finanzausschuss vom 17. September und der sich
anschließenden Berichterstattung nicht mehr gegeben.
Stadtoberamtsrat Müller führt aus, dass in den vorangegangenen
Sitzungen, die Behandlung dieser Thematik im nichtöffentlichen Teil des Rates
ausführlich besprochen worden sei. Die Rechtslage habe sich nicht geändert.
Aufgrund der schützenswerten Interessen Dritter, müsse daher eine Beratung im
nichtöffentlichen Teil erfolgen.
Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, dass über die Zustimmung zum
Gesellschaftervertrag zu entscheiden sei. Dieser beinhalte schützenswerte
Interessen Dritter, so dass er nur eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil
der Sitzung empfehlen könne.
Im übrigen sei es nicht ungewöhnlich,
mit einem Nachtragshaushalt auch über zukünftig geplante Maßnahmen zu
beschließen, die damit nicht zwingend zur Auszahlung kommen müssten. Daher sehe
er auch keinen zwingenden Kausalzusammenhang dahingehend, nicht zunächst über
den Nachtragshaushalt abstimmen zu können.
Beigeordneter Janßen bekräftigt nochmals, dass der TOP 18 im
nichtöffentlichen Teil zu behandeln sei, wie bereits auch schon im
Finanzausschuss. Einzelheiten des Vertrages dürften nicht öffentlich gemacht
werden.
Beigeordneter Harms erklärt, dass aus rein rechtlichen
Gründen dieser TOP nicht in den öffentlichen Teil der Sitzung verschoben werden
könne, da es dann an der vorherigen korrekten Bekanntmachung fehle. Der TOP
könne dann nur gänzlich abgesetzt und im öffentlichen Teil der nächsten
Ratssitzung beraten werden.
Stadtoberamtsrat Müller bestätigt diese Auffassung.
Sodann lässt die Vorsitzende über
den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.
Der Antrag auf Verlegung des TOP 18 in
den öffentlichen Teil der Sitzung vor der Beratung über den Nachtragshaushalt
wird bei 11 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
abgelehnt.
Die Tagesordnung kann somit wie vorgesehen abgehandelt werden.