Herr Dr. Bollmeyer beantragt im Namen der CDU-Fraktion, den TOP 18 „Beitritt Friesenenergie; Zustimmung zum Gesellschaftervertrag“ im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und zwar unmittelbar vor dem TOP 12 „1. Nachtragshaushalt 2012“. Es sei  nicht sinnvoll, erst über den Nachtragshaushalt zu beraten und anschließend über den Beitritt zur Friesenenergie, der bereits im Nachtrag enthalten sei. Das Erforderniss der Nichtöffentlichkeit sei aufgrund der vorangegangenen Beratung im Finanzausschuss vom 17. September und der sich anschließenden Berichterstattung nicht mehr gegeben.

 

Stadtoberamtsrat Müller führt aus, dass in den vorangegangenen Sitzungen, die Behandlung dieser Thematik im nichtöffentlichen Teil des Rates ausführlich besprochen worden sei. Die Rechtslage habe sich nicht geändert. Aufgrund der schützenswerten Interessen Dritter, müsse daher eine Beratung im nichtöffentlichen Teil erfolgen.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, dass über die Zustimmung zum Gesellschaftervertrag zu entscheiden sei. Dieser beinhalte schützenswerte Interessen Dritter, so dass er nur eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung empfehlen könne.

Im übrigen sei es nicht ungewöhnlich, mit einem Nachtragshaushalt auch über zukünftig geplante Maßnahmen zu beschließen, die damit nicht zwingend zur Auszahlung kommen müssten. Daher sehe er auch keinen zwingenden Kausalzusammenhang dahingehend, nicht zunächst über den Nachtragshaushalt abstimmen zu können. 

 

Beigeordneter Janßen bekräftigt nochmals, dass der TOP 18 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln sei, wie bereits auch schon im Finanzausschuss. Einzelheiten des Vertrages dürften nicht öffentlich gemacht werden.

 

Beigeordneter Harms erklärt, dass aus rein rechtlichen Gründen dieser TOP nicht in den öffentlichen Teil der Sitzung verschoben werden könne, da es dann an der vorherigen korrekten Bekanntmachung fehle. Der TOP könne dann nur gänzlich abgesetzt und im öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung beraten werden.

 

Stadtoberamtsrat Müller bestätigt diese Auffassung.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Der Antrag auf Verlegung des TOP 18 in den öffentlichen Teil der Sitzung vor der Beratung über den Nachtragshaushalt wird bei 11 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.  

 

Die Tagesordnung kann somit wie vorgesehen abgehandelt werden.