Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Jones trägt den Sachverhalt vor. Es handele sich um eine Erhöhung der Kostenmieten von 0,05 € bis 0,38 € pro m² Wohnfläche im Monat. Die Erhöhung solle zum 01.01.2013 erfolgen. Die  Mieter wurden hierüber rechtzeitig informiert. Ursächlich waren die Anpassungen der Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandsetzungskosten. 

 

Frau Zielke bemerkt, in den letzten Jahren seien die Wohnungen saniert und bereits teilweise auch energetisch verbessert worden. Sie erkundigt sich, ob es Mietobergrenzen gäbe.

 

Herr Jones erklärt, es gebe für die Instandhaltungen Pauschalen, die auf Kalkulationen basierten, so dass nicht die tatsächlich jährlich angefallenen Unterhaltungskosten abgerechnet würden. Basis der Kostenmieten seien Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die einzelnen Wohnungseinheiten, welche auf den Herstellungskosten basieren. Zudem gebe es Mietobergrenzen, die nicht überschritten werden dürften.

 

Herr Schüdzig führt aus, die SWG habe einen Antrag bezüglich der Bildung eines Gebäudemanagements gestellt. Die Klientel, die die Seniorenwohnungen bewohne, sei auf eine geeignete Ausstattung von Bad und Küche angewiesen. Es müssten für die Sanierung der Wohnungen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hier könne man den Landkreis Friesland (Seniorenservice Wohnen im Alter) und die Pflegekasse Niedersachsen mit ins Boot holen. Man müsse allen Senioren ermöglichen, zu angemessenen Preisen seniorengerecht zu wohnen.

 

Herr Jones erklärt, der Antrag der SWG werde in der nächsten Finanzausschuss-Sitzung beraten. Die Bäder würden bereits seit 2003 nach und nach seniorengerecht umgebaut werden.