Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7

Beschlussvorschlag:

 

 

1)   Die Satzung der Stadt Jever über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen vom 21.04.1994 wird zum 09.11.2012 aufgehoben.

2)    In Artikel 1 Nr. k der Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Delegation von personalrechtlichen Befugnissen werden Wertgrenzen eingefügt.

 

 


Herr Schönbohm führt aus, dass die SWG-Fraktion sich entschlossen habe, der Satzungsaufhebung nicht zuzustimmen. Sie sei der Meinung, nachdem man im Bereich der Wirtschaftsförderung bereits eine Zuständigkeit des Rates abgegeben habe, dass man hier einen weiteren Punkt habe, wo man eine Zuständigkeit ohne Not abgebe. Es stelle sich die Frage, was jetzt als nächstes komme, wo der Rat seine Zuständigkeit abgeben solle.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass es hier nicht um einen Machtverlust für den Rat gehe, da die Zuständigkeiten so bleiben, wie sie seien. Diese sollen nur in eine andere Form gekleidet werden. Bisher habe man eine Satzung gehabt, die Zuständigkeiten regelte, und zwar für die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss. Der Rat sei hier gar nicht betroffen gewesen. Jetzt werden die Vorschriften in einer Regelung überführt, die nur die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung mit denselben Wertgrenzen wie bisher regelt. Im Umkehrschluss gelte dann, dass in allen anderen Fällen der VA zuständig sei. Es bleibe insofern alles beim Alten.