Sitzung: 08.11.2012 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7
Beschlussvorschlag:
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1) Die Satzung der Stadt Jever über Stundung,
Niederschlagung und Erlass von Forderungen vom 21.04.1994 wird zum 09.11.2012
aufgehoben. 2)
In
Artikel 1 Nr. k der Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der
laufenden Verwaltung und die Delegation von personalrechtlichen Befugnissen
werden Wertgrenzen eingefügt. |
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Herr Schönbohm führt aus, dass die SWG-Fraktion sich
entschlossen habe, der Satzungsaufhebung nicht zuzustimmen. Sie sei der
Meinung, nachdem man im Bereich der Wirtschaftsförderung bereits eine
Zuständigkeit des Rates abgegeben habe, dass man hier einen weiteren Punkt habe,
wo man eine Zuständigkeit ohne Not abgebe. Es stelle sich die Frage, was jetzt
als nächstes komme, wo der Rat seine Zuständigkeit abgeben solle.
Herr Rüstmann erklärt, dass es hier nicht um einen
Machtverlust für den Rat gehe, da die Zuständigkeiten so bleiben, wie sie
seien. Diese sollen nur in eine andere Form gekleidet werden. Bisher habe man
eine Satzung gehabt, die Zuständigkeiten regelte, und zwar für die
Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss. Der Rat sei hier gar nicht betroffen
gewesen. Jetzt werden die Vorschriften in einer Regelung überführt, die nur die
Zuständigkeiten der Bürgermeisterin im Rahmen der Geschäfte der laufenden
Verwaltung mit denselben Wertgrenzen wie bisher regelt. Im Umkehrschluss gelte
dann, dass in allen anderen Fällen der VA zuständig sei. Es bleibe insofern
alles beim Alten.