Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitrahmen zur energetischen Sanierung der städtischen Wohnungen wird zugestimmt. Die endgültige Entscheidung bleibt den Haushaltsberatungen 2013 und Folgejahre vorbehalten.

 

 


Herr Schaus fasst die Aussagen der Beschlussvorlage zusammen und betont, dass im Zeitplan zuvorderst die besondere Effektivität bei geringen Investitionskosten ausgewählt wurden. Er weist darauf hin, dass gemäß Vorschriften bei einem Austausch von Fenstern von mehr als einem Drittel immer ein Gesamtaustausch erforderlich sei. Dieses sei bei den Altenwohnungen immer gegeben. Gleichzeitig sei in der Regel dann zusätzlich eine kontrollierte Be- und Entlüftung zu installieren. Die Dämmung der oberen Geschossdecke sei mittlerweile auch zwingend.

 

Herr Harms moniert am Tätigkeitsbericht der letzten 12 Jahre, dass Aussagen zu den Sozialwohnungen der Johannes-Brahms- und Hammerschmidtstraße fehlen. Auch sehe er die dortige elektrische Warmwasserbereitung nicht als energetisch sinnvoll an.

Herr Röben bestätigt das Fehlen dieser Angaben zu den Sozialwohnungen. Dieses liege darin begründet, dass es für die Sozialwohnungen keine haushaltsrechtliche Trennung der Rechnungen von allen anderen Maßnahmen in diesem Bereich gebe. Es sei sehr großer Aufwand zu betreiben, hier jede einzelne Rechnung zu sichten.

Herr Rüstmann ergänzt, dass für die wenigen Wohnungen dort seinerzeit bewusst wegen des Leitungsaufwandes diese Warmwasserbereitung gewählt wurde. Eine Umstellung jetzt wäre erheblich aufwendiger und unwirtschaftlich.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.