Sitzung: 16.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Herr Albers fragt an, warum die Bekanntgabe der
Urteilsbegründung im Normenkontrollverfahren BP 91 im nichtöffentlichen Teil
verhandelt werden soll. Das Urteil sei in einer öffentlichen
Gerichtsverhandlung gesprochen worden, so dass dieses Thema auch in
öffentlicher Sitzung verhandelt werden könne. Herr Rüstmann erwidert,
dass im Rahmen dieses Tagesordnungspunkte strategische Überlegungen
angesprochen werden, die Auswirkungen auf das geplante Vorhaben haben. Dieses
müsse nichtöffentlich erfolgen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass
die Bekanntgabe der Urteilsbegründung in öffentlicher Sitzung nachgeholt werden
solle.
Herrr Ludewig erkundigt sich, warum der Antrag der
CDU-Fraktion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verhandelt wird. Der
Vorsitzende erklärt dazu, dass in diesem Rahmen die Namen von privaten
Eigentümern angesprochen werden und insofern eine nichtöffentliche Vorberatung
angezeigt sei. Die weiteren Beratungen darüber sollen dann in öffentlicher
Sitzung erfolgen.
Der Vorsitzende bittet darum, den Tagesordnungspunkt
6.2 "BP 63 2. Änderung" vorzuziehen. Dagegen werden keine Einwände
erhoben, so dass die Tagesordnung unter Berücksichtigung dieser Änderung in der
Reihenfolge behandelt wird.