Herr Albers fragt an, warum die Bekanntgabe der Urteilsbegründung im Normenkontrollverfahren BP 91 im nichtöffentlichen Teil verhandelt werden soll. Das Urteil sei in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gesprochen worden, so dass dieses Thema auch in öffentlicher Sitzung verhandelt werden könne. Herr Rüstmann erwidert, dass im Rahmen dieses Tagesordnungspunkte strategische Überlegungen angesprochen werden, die Auswirkungen auf das geplante Vorhaben haben. Dieses müsse nichtöffentlich erfolgen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Bekanntgabe der Urteilsbegründung in öffentlicher Sitzung nachgeholt werden solle.

 

Herrr Ludewig erkundigt sich, warum der Antrag der CDU-Fraktion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verhandelt wird. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass in diesem Rahmen die Namen von privaten Eigentümern angesprochen werden und insofern eine nichtöffentliche Vorberatung angezeigt sei. Die weiteren Beratungen darüber sollen dann in öffentlicher Sitzung erfolgen.

 

Der Vorsitzende bittet darum, den Tagesordnungspunkt 6.2 "BP 63 2. Änderung" vorzuziehen. Dagegen werden keine Einwände erhoben, so dass die Tagesordnung unter Berücksichtigung dieser Änderung in der Reihenfolge behandelt wird.