Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt, das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 "Moorwarfen-Voßhörn" einzuleiten.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sein.

 

Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er befindet sich nördlich der Bebauung des Kleiberringes, des Lerchenweges, des Amselweges und des Fasanenweges im Ortsteil Moorwarfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen.

 

 


Herr Lange fragt, ob die Grundstücke, die überplant werden sollen, der Stadt gehören. Dieses wird von Herrn Rüstmann bejaht.

Er erkundigt sich nach der Anbindung. Herr Röben zeigt an dem alten Bebauungsplan Nr. 59 auf, wie die Zufahrt geplant war. Diese solle ähnlich erfolgen.

 

Herr Albers bittet um Auskunft, ob man sicherstellen könne, dass die Baustellenzufahrt über die B 210 erfolge. Herr Rüstmann erwidert, dass dieses mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Er weist darauf hin, dass das Baugebiet Kleiberring ohne große Probleme über den Lerchenweg erschlossen worden sei. Er habe aus Moorwarfen darüber keine Beschwerden gehört.

 

Herr Lange weist auf die Belastungen für die Anlieger durch den Baustellenverkehr hin. Herr Rüstmann erläutert, dass hier eine Abwägung zu treffen sei, ob mehr Mittel für die Erschließung in die Hand genommen werden oder ob die Belastungen als erträglich angesehen werden, wie z.B. in der Normannenstraße. Er plädiere für die Erschließung über den Lerchenweg.

 

Herr Wolken erkundigt sich nach der Anzahl der vorgesehenen Bauplätze für den Teilabschnitt und für den gesamten Bereich. Herr Rüstmann erklärt, dass für den Teilabschnitt 12 Baugrundstücke vorgesehen seien und für den gesamten Bereich 50 Bauplätze. Es sei vorgesehen, Flächen im überschaubaren Bereich anzubieten. Dort liege städtisches Kapital, das auch im Flächennutzungsplan als Wohnbauland vorgesehen sei. Die Vermarktung werde die Stadt selbst vornehmen.