Sitzung: 16.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0297/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt,
das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97
"Moorwarfen-Voßhörn" einzuleiten. Ziel dieses Bebauungsplanes soll die Ausweisung
eines allgemeinen Wohngebietes sein. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage
beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er befindet sich nördlich der
Bebauung des Kleiberringes, des Lerchenweges, des Amselweges und des
Fasanenweges im Ortsteil Moorwarfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen
Schritte für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen. |
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Herr Lange fragt, ob die Grundstücke, die
überplant werden sollen, der Stadt gehören. Dieses wird von Herrn Rüstmann
bejaht.
Er erkundigt sich nach der Anbindung. Herr Röben zeigt
an dem alten Bebauungsplan Nr. 59 auf, wie die Zufahrt geplant war. Diese solle
ähnlich erfolgen.
Herr Albers bittet um Auskunft, ob man
sicherstellen könne, dass die Baustellenzufahrt über die B 210 erfolge. Herr
Rüstmann erwidert, dass dieses mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Er
weist darauf hin, dass das Baugebiet Kleiberring ohne große Probleme über den
Lerchenweg erschlossen worden sei. Er habe aus Moorwarfen darüber keine
Beschwerden gehört.
Herr Lange weist auf die Belastungen für die
Anlieger durch den Baustellenverkehr hin. Herr Rüstmann erläutert, dass
hier eine Abwägung zu treffen sei, ob mehr Mittel für die Erschließung in die
Hand genommen werden oder ob die Belastungen als erträglich angesehen werden,
wie z.B. in der Normannenstraße. Er plädiere für die Erschließung über
den Lerchenweg.
Herr Wolken erkundigt sich nach der Anzahl der
vorgesehenen Bauplätze für den Teilabschnitt und für den gesamten Bereich. Herr
Rüstmann erklärt, dass für den Teilabschnitt 12 Baugrundstücke vorgesehen seien
und für den gesamten Bereich 50 Bauplätze. Es sei vorgesehen, Flächen im
überschaubaren Bereich anzubieten. Dort liege städtisches Kapital, das auch im
Flächennutzungsplan als Wohnbauland vorgesehen sei. Die Vermarktung werde die Stadt
selbst vornehmen.