Sitzung: 16.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0298/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt,
das Verfahren für Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26
"Stadtmitte/Alter Markt - Teilbereich westlich von Thünen-Ufer"
einzuleiten. Dieser Beschluss soll nur dann ausgeführt werden, wenn
verbindlich Zuschüsse in ausreichender Höhe für den Neubau des Johann-Ahlers-Hauses
zugesagt worden sind. Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes soll die
Änderung der Baugrenzen für den geplanten Neubau und die Festsetzung von
Grünflächen und Stellflächen sein. Das Verfahren soll als beschleunigtes
Bebauungsplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage
beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er wird begrenzt durch die
Frl.-Marien-Straße, die Schloßstraße, das von-Thünen-Ufer und der Blankgraft. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eintritt der
genannten Bedingung die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens
vorzunehmen. |
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Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Anhand
des alten Bebauungsplanes zeigt er den Änderungsbedarf hin und weist
darauf hin, dass dieser Beschluss nur für den Eventualfall gelte und die
Verwaltung dann ohne Verzug mit dem Änderungsverfahren beginnen könne.
Der Vorsitzende weist auf die in der
Beschlussempfehlung genannte Bedingung hin.
Herr Ludewig führt aus, dass im Sachverhalt von
einem Zuschuss in ausreichender Höhe die Rede sei, während diese Formulierung
in der Beschlussempfehlung fehle.
Die Beschlussempfehlung soll
entsprechend ergänzt werden.
Der Vorsitzende lässt sodann über die entsprechend
ergänzte Beschlussempfehlung abstimmen.