Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt, das Verfahren für Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Stadtmitte/Alter Markt - Teilbereich westlich von Thünen-Ufer" einzuleiten. Dieser Beschluss soll nur dann ausgeführt werden, wenn verbindlich Zuschüsse in ausreichender Höhe für den Neubau des Johann-Ahlers-Hauses zugesagt worden sind.

 

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes soll die Änderung der Baugrenzen für den geplanten Neubau und die Festsetzung von Grünflächen und Stellflächen sein. Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er wird begrenzt durch die Frl.-Marien-Straße, die Schloßstraße, das von-Thünen-Ufer und der Blankgraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eintritt der genannten Bedingung die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen.

 

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Anhand des alten Bebauungsplanes zeigt er den Änderungsbedarf hin und weist darauf hin, dass dieser Beschluss nur für den Eventualfall gelte und die Verwaltung dann ohne Verzug mit dem Änderungsverfahren beginnen könne.

 

Der Vorsitzende weist auf die in der Beschlussempfehlung genannte Bedingung hin.

 

Herr Ludewig führt aus, dass im Sachverhalt von einem Zuschuss in ausreichender Höhe die Rede sei, während diese Formulierung in der Beschlussempfehlung fehle.

Die Beschlussempfehlung soll entsprechend ergänzt werden.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die entsprechend ergänzte Beschlussempfehlung abstimmen.