Sitzung: 31.01.2013 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0306/2011-2016
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Der Rat der Stadt Jever beschließt die im Entwurf
beigefügte Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme von Kindertagesstätten mit der Maßgabe einer Einstiegsgebühr
bei den Gebühren für die Regelkrippe (4 h) ab dem 01.08.2013 in Höhe von 85,00 EUR und ab dem 01.08.2014 in Höhe von 100,00 EUR. |
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Herr Mühlena trägt zum Sachverhalt vor. Ergänzend
zur Sitzungsvorlage führt er aus, dass in den vergangenen Tagen
unterschiedliche Prozentsätze bezogen auf die Erhöhung der Gebühren kursiert
seien. Einerseits sei von 40 % und andererseits von 60 % die Rede gewesen.
Beide Aussagen könne man als richtig bezeichnen. Sie würden jedoch jeweils von
unterschiedlichen Basiswerten ausgehen. Die Krippengebühren im Halbtagesbereich
würden gegenüber den jetzigen Gebühren für den Kindergartenbereich um
durchschnittlich ca. 60 % steigen. Gegenüber den neuen Kindergartengebühren
würden sie lediglich um ca. 40 % höher liegen.
Er führt weiter aus, dass die Gebühren
letztmalig im Jahre 2002 angepasst wurden. Es habe auch keinen Handlungsbedarf
gegeben, hier eher eine Erhöhung zu beschließen. Die jetzige Gebührenanpassung
sei Ausfluss der stark veränderten Betreuungssituation gegenüber den Vorjahren.
Gerade im letzten Jahr wurde den Betreuungswünschen der Eltern vom Rat der
Stadt Jever bekanntlich im großen Umfang entsprochen und das Angebot erheblich
ausgeweitet. Dies sei auch zahlenmäßig belegbar. Trotz rückläufiger
Kinderzahlen sei die Zahl der Betreuungsplätze seit 2010 um ca. 15 % gestiegen
und zwar von 437 Plätze auf nunmehr 508 Plätze. Hinzu komme die Ausweitung der
Betreuungszeiten auf Ganztagsbetreuung als auch die vermehrte Inanspruchnahme
der Sonderöffnungszeiten. Es sei ein neuer Hort eingerichtet worden und man
habe die Zahl der Krippen von zunächst einer Krippe auf vier Krippen zum Sommer
diesen Jahres erweitert. Bei Bedarf werde noch eine weitere und damit fünfte
Krippengruppe übergangsweise im Pavillon am Kindergarten Klein-Grashaus
beibehalten.
Vorwiegend die Krippensituation sei
finanziell problematisch. So könne eine Krippe noch im Rahmen von
Mischkalkulationen kostenmäßig aufgefangen werden, nicht jedoch vier oder gar
fünf Krippen. Der Betreuungsschlüssel bei einer Kindergartengruppe liege bei 1 : 12,5 und bei einer Krippe bei 1 : 7,5, im
ungünstigsten Fall bei 1 .5. Danach seien die Betreuungskosten in der Krippe
gegenüber dem Kindergarten mehr als doppelt so hoch.
Die Gesamtkosten für alle
Betreuungsangebote würden sich mittlerweile auf über 2,8 Mio. EUR belaufen. Von
diesen Kosten würden nur knapp 450.000,00 EUR von den Eltern getragen. Dies
entspreche in etwa einem Anteil von 16 %. Ein Betreuungsplatz koste in Mittel
in etwa 5.650,00 EUR jährlich, bzw. 471,00 EUR monatlich. Der durchschnittliche
Elternbeitrag hingegen belaufe sich auf 1.240,00 EUR jährlich bzw. 103,00 EUR
monatlich. Dementsprechend zahle kein Elternteil den Preis, den die
Kinderbetreuung tatsächlich an Wert habe, denn der Höchstbetrag liege bei
lediglich 390,00 EUR für eine Ganztagsbetreuung.
Vor Jahren wurde in der Kinderbetreuung
als Faustregel eine Drittelfinanzierung angestrebt und zwar 1/3 die Kommune,
1/3 das Land und 1/3 die Eltern. Davon sei man mittlerweile weit entfernt.
Würde man diese Faustregel umsetzen, müsse man die Gebühren mehr als
verdoppeln.
Die entsprechenden Kostendiagramme als
auch eine Auflistung beispielhafter Gebührenberechnungen nach der neuen
Gebührenstaffel sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.
Herr Schwanzar stellt fest, dass sich die Kinderbetreuung
stark ausgeweitet habe und sie letztendlich wie die Schule „ein Stück“ Bildung
bedeute. Daher sollten die Kindertagesstätten wie auch die Schulen für die
Eltern eigentlich kostenlos sein. Er sehe zumindest die neu
Landesregierung von Rot/Grün in der Pflicht, die Kosten der Drittkraft im
Krippenbereich zu übernehmen.
Unter den jetzigen Umständen sollten
sich die Elternbeiträge schon auf einen Anteil von ca. 1/3 der Kosten belaufen.
Dennoch schlage er eine moderate Anhebung der Gebührensätze in mehreren
Schritten vor.
Herr Müller führt aus, dass der Anteil der
Elternbeiträge auch bei den vorgeschlagenen höheren Gebührensätzen in etwa nur
bei 18,5 % liegen und der städtische Anteil nur auf 48 % sinken würde. Der Kostenaufwand insgesamt werde weiter
steigen, beispielsweise durch die Übergangslösung mit der 5. Krippe im Pavillon
am Kindergarten Klein Grashaus.
Man dürfe nicht die
Haushaltskonsolidierung aus den Augen verlieren und müsse neben
Ausgabenkürzungen auch Möglichkeiten zur Steigerung der Einnahmen nutzen.
Frau de Jong-Ebken erklärt, dass in Jever die
Betreuungsangebote in allen Bereichen stark ausgeweitet wurden. Der Bund habe
nunmehr auch den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 beschlossen. Ein
Krippenplatz sollte daher kostenlos sein, wie beispielsweise auch die Schule
und das Studium. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sollten eher in
Kindergärten und Krippen investiert werden.
Herr Hartl führt aus, dass die von der Verwaltung
vorgelegten Zahlen sehr transparent gewesen seien und gezeigt hätten, dass der
allgemeine Steuerzahler die Kinderbetreuungsplätze stark mitfinanziere.
Qualität sei in diesem Bereich sehr wichtig und koste gerade im Hinblick auf
die Personalkosten sehr viel Geld.
Dennoch schlage er eine Umschichtung vor und zwar dahingehend,
die höheren Einkommen mehr und die unteren Einkommen weniger zu belasten.
Frau Dankwardt stellt fest, dass es ein Dauerdilemma
sei, dass Bund und Land ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen
würden.
Die Kindergärten in Jever würden
allesamt sehr gute Arbeit, insbesondere auch im Bildungsbereich, leisten. Auf
die 3. Kraft in der Krippe könne nicht verzichtet werden. Dementsprechend sei
es auch Aufgabe der Eltern, für diese gute Arbeit an ihren Kindern einen
angemessenen Beitrag zu zahlen.
Herr Schwanzar teilt mit, dass Gebührenerhöhungen von
40 – 60 % in einem Schritt nicht vermittelbar seien und er schlage vor, die
Gebührenanpassung nochmals zwecks Überarbeitung an die Verwaltung
zurückzugeben. Zudem stelle sich ihm die Frage, warum die Angelegenheit nicht
im „Runden Tisch“ mit den Eltern vorbesprochen wurde.
Herr Müller führt hierzu aus, dass der aus dem
„Runden Tisch“ entstandene „Arbeitskreis zur Kinderbetreuung“ die Aufgabe habe,
die von den Eltern gewünschten Angebote zu besprechen, nicht jedoch
Gebührenerhöhungen zu erörtern. Dies sei Aufgabe der Verwaltung und
letztendlich eine Entscheidung des Rates. Dennoch war der Arbeitskreis über die
Ausarbeitung einer neuen Gebührenstaffel informiert.
Nach seiner Auffassung bestehe Einigkeit
darin, dass eine Gebührenanpassung erforderlich sei. Sofern der doch
erheblichen Gebührenanhebung im Krippenbereich nicht gefolgt werden könne,
schlage er vor, hier eine Abschwächung vorzunehmen, jedoch nicht gleich die
ganze Gebührentabelle neu zu gestalten. Die Anhebungen im Kindergarten-, Hort-
und Ganztagsbereich seinen ohnehin sehr moderat.
Herr Schüdzig erklärt, dass auch die SWG – Fraktion
eine Gebührenanpassung für erforderlich halte. Die nicht unerhebliche
Verteuerung im Krippenbereich könne seine Fraktion jedoch nicht mittragen. Der
Haushalt sollte daher zunächst nach weiteren Sparpotentialen überprüft werden.
Jever sei familienfreundlich und solle dies auch bleiben.
Herr Andersen führt aus, dass die Bereitstellung von
ausreichenden Betreuungsangeboten reine soziale Leistungen seien, dennoch
bestehe auch die Pflicht zum Haushaltsausgleich. Jede Gebührenerhöhung sei für
die Betroffenen unangenehm, andererseits seien Kindergärten und Krippen
hochwertige Bildungseinrichtungen und hätten ihren entsprechenden Preis. Andere
Betreuungsangebote wie die Tagespflege seien mit der Qualität in den
Kindergärten und Krippen nicht vergleichbar.
Es sei festzustellen, dass die
vorgesehene Anpassung der Gebühren im Kindergartenbereich als auch für den
Ganztagsbereich incl. Krippen moderat und angemessen sei.
Er schlage vor, dies auch wie vorgesehen so zu belassen und
lediglich eine Korrektur im Bereich der 4 Stunden-Betreuung bei den Krippenplätzen
vorzunehmen.
Herr Müller schlägt dementsprechend eine
stufenweise Anpassung vor und zwar ab dem 01.08.2013 die Einstiegsgebühr für
Halbtagskrippen von 100,00 EUR auf 85,00 zu vermindern. Damit ergäbe sich eine
Höchstgebühr von 260,00 EUR. Ab dem 01.08.2014 sollte die Einstiegsgebühr wie
vorgeschlagen auf 100,00 EUR festgesetzt werden.
Die dementsprechend ab dem 01.08.2013
und ab dem 01.08.2014 geänderten Gebührenstaffeln sind dem Protokoll in der
Anlage beigefügt.
Sodann beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: