Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten mit der Maßgabe einer Einstiegsgebühr bei den Gebühren für die Regelkrippe (4 h)

 

ab dem 01.08.2013 in Höhe von 85,00 EUR

 

und

 

ab dem 01.08.2014 in Höhe von 100,00 EUR.

 

 


Herr Mühlena trägt zum Sachverhalt vor. Ergänzend zur Sitzungsvorlage führt er aus, dass in den vergangenen Tagen unterschiedliche Prozentsätze bezogen auf die Erhöhung der Gebühren kursiert seien. Einerseits sei von 40 % und andererseits von 60 % die Rede gewesen. Beide Aussagen könne man als richtig bezeichnen. Sie würden jedoch jeweils von unterschiedlichen Basiswerten ausgehen. Die Krippengebühren im Halbtagesbereich würden gegenüber den jetzigen Gebühren für den Kindergartenbereich um durchschnittlich ca. 60 % steigen. Gegenüber den neuen Kindergartengebühren würden sie lediglich um ca. 40 % höher liegen.

 

Er führt weiter aus, dass die Gebühren letztmalig im Jahre 2002 angepasst wurden. Es habe auch keinen Handlungsbedarf gegeben, hier eher eine Erhöhung zu beschließen. Die jetzige Gebührenanpassung sei Ausfluss der stark veränderten Betreuungssituation gegenüber den Vorjahren. Gerade im letzten Jahr wurde den Betreuungswünschen der Eltern vom Rat der Stadt Jever bekanntlich im großen Umfang entsprochen und das Angebot erheblich ausgeweitet. Dies sei auch zahlenmäßig belegbar. Trotz rückläufiger Kinderzahlen sei die Zahl der Betreuungsplätze seit 2010 um ca. 15 % gestiegen und zwar von 437 Plätze auf nunmehr 508 Plätze. Hinzu komme die Ausweitung der Betreuungszeiten auf Ganztagsbetreuung als auch die vermehrte Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeiten. Es sei ein neuer Hort eingerichtet worden und man habe die Zahl der Krippen von zunächst einer Krippe auf vier Krippen zum Sommer diesen Jahres erweitert. Bei Bedarf werde noch eine weitere und damit fünfte Krippengruppe übergangsweise im Pavillon am Kindergarten Klein-Grashaus beibehalten.

 

Vorwiegend die Krippensituation sei finanziell problematisch. So könne eine Krippe noch im Rahmen von Mischkalkulationen kostenmäßig aufgefangen werden, nicht jedoch vier oder gar fünf Krippen. Der Betreuungsschlüssel bei einer Kindergartengruppe liege bei  1 : 12,5 und bei einer Krippe bei 1 : 7,5, im ungünstigsten Fall bei 1 .5. Danach seien die Betreuungskosten in der Krippe gegenüber dem Kindergarten mehr als doppelt so hoch.

 

Die Gesamtkosten für alle Betreuungsangebote würden sich mittlerweile auf über 2,8 Mio. EUR belaufen. Von diesen Kosten würden nur knapp 450.000,00 EUR von den Eltern getragen. Dies entspreche in etwa einem Anteil von 16 %. Ein Betreuungsplatz koste in Mittel in etwa 5.650,00 EUR jährlich, bzw. 471,00 EUR monatlich. Der durchschnittliche Elternbeitrag hingegen belaufe sich auf 1.240,00 EUR jährlich bzw. 103,00 EUR monatlich. Dementsprechend zahle kein Elternteil den Preis, den die Kinderbetreuung tatsächlich an Wert habe, denn der Höchstbetrag liege bei lediglich 390,00 EUR für eine Ganztagsbetreuung.

Vor Jahren wurde in der Kinderbetreuung als Faustregel eine Drittelfinanzierung angestrebt und zwar 1/3 die Kommune, 1/3 das Land und 1/3 die Eltern. Davon sei man mittlerweile weit entfernt. Würde man diese Faustregel umsetzen, müsse man die Gebühren mehr als verdoppeln.

 

Die entsprechenden Kostendiagramme als auch eine Auflistung beispielhafter Gebührenberechnungen nach der neuen Gebührenstaffel sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

 

Herr Schwanzar stellt fest, dass sich die Kinderbetreuung stark ausgeweitet habe und sie letztendlich wie die Schule „ein Stück“ Bildung bedeute. Daher sollten die Kindertagesstätten wie auch die Schulen für die Eltern eigentlich kostenlos sein. Er sehe zumindest die neu Landesregierung von Rot/Grün in der Pflicht, die Kosten der Drittkraft im Krippenbereich zu übernehmen.

Unter den jetzigen Umständen sollten sich die Elternbeiträge schon auf einen Anteil von ca. 1/3 der Kosten belaufen. Dennoch schlage er eine moderate Anhebung der Gebührensätze in mehreren Schritten vor.

 

Herr Müller führt aus, dass der Anteil der Elternbeiträge auch bei den vorgeschlagenen höheren Gebührensätzen in etwa nur bei 18,5 % liegen und der städtische Anteil nur auf 48 % sinken würde.  Der Kostenaufwand insgesamt werde weiter steigen, beispielsweise durch die Übergangslösung mit der 5. Krippe im Pavillon am Kindergarten Klein Grashaus.

Man dürfe nicht die Haushaltskonsolidierung aus den Augen verlieren und müsse neben Ausgabenkürzungen auch Möglichkeiten zur Steigerung der Einnahmen nutzen.

 

Frau de Jong-Ebken erklärt, dass in Jever die Betreuungsangebote in allen Bereichen stark ausgeweitet wurden. Der Bund habe nunmehr auch den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 beschlossen. Ein Krippenplatz sollte daher kostenlos sein, wie beispielsweise auch die Schule und das Studium. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sollten eher in Kindergärten und Krippen investiert werden.

 

Herr Hartl führt aus, dass die von der Verwaltung vorgelegten Zahlen sehr transparent gewesen seien und gezeigt hätten, dass der allgemeine Steuerzahler die Kinderbetreuungsplätze stark mitfinanziere. Qualität sei in diesem Bereich sehr wichtig und koste gerade im Hinblick auf die Personalkosten sehr viel Geld.  Dennoch schlage er eine Umschichtung vor und zwar dahingehend, die höheren Einkommen mehr und die unteren Einkommen weniger zu belasten.

 

Frau Dankwardt stellt fest, dass es ein Dauerdilemma sei, dass Bund und Land ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen würden.

Die Kindergärten in Jever würden allesamt sehr gute Arbeit, insbesondere auch im Bildungsbereich, leisten. Auf die 3. Kraft in der Krippe könne nicht verzichtet werden. Dementsprechend sei es auch Aufgabe der Eltern, für diese gute Arbeit an ihren Kindern einen angemessenen Beitrag zu zahlen.

 

Herr Schwanzar teilt mit, dass Gebührenerhöhungen von 40 – 60 % in einem Schritt nicht vermittelbar seien und er schlage vor, die Gebührenanpassung nochmals zwecks Überarbeitung an die Verwaltung zurückzugeben. Zudem stelle sich ihm die Frage, warum die Angelegenheit nicht im „Runden Tisch“ mit den Eltern vorbesprochen wurde.

 

Herr Müller führt hierzu aus, dass der aus dem „Runden Tisch“ entstandene „Arbeitskreis zur Kinderbetreuung“ die Aufgabe habe, die von den Eltern gewünschten Angebote zu besprechen, nicht jedoch Gebührenerhöhungen zu erörtern. Dies sei Aufgabe der Verwaltung und letztendlich eine Entscheidung des Rates. Dennoch war der Arbeitskreis über die Ausarbeitung einer neuen Gebührenstaffel informiert.

Nach seiner Auffassung bestehe Einigkeit darin, dass eine Gebührenanpassung erforderlich sei. Sofern der doch erheblichen Gebührenanhebung im Krippenbereich nicht gefolgt werden könne, schlage er vor, hier eine Abschwächung vorzunehmen, jedoch nicht gleich die ganze Gebührentabelle neu zu gestalten. Die Anhebungen im Kindergarten-, Hort- und Ganztagsbereich seinen ohnehin sehr moderat.

 

Herr Schüdzig erklärt, dass auch die SWG – Fraktion eine Gebührenanpassung für erforderlich halte. Die nicht unerhebliche Verteuerung im Krippenbereich könne seine Fraktion jedoch nicht mittragen. Der Haushalt sollte daher zunächst nach weiteren Sparpotentialen überprüft werden. Jever sei familienfreundlich und solle dies auch bleiben.

 

Herr Andersen führt aus, dass die Bereitstellung von ausreichenden Betreuungsangeboten reine soziale Leistungen seien, dennoch bestehe auch die Pflicht zum Haushaltsausgleich. Jede Gebührenerhöhung sei für die Betroffenen unangenehm, andererseits seien Kindergärten und Krippen hochwertige Bildungseinrichtungen und hätten ihren entsprechenden Preis. Andere Betreuungsangebote wie die Tagespflege seien mit der Qualität in den Kindergärten und Krippen nicht vergleichbar.

Es sei festzustellen, dass die vorgesehene Anpassung der Gebühren im Kindergartenbereich als auch für den Ganztagsbereich incl. Krippen moderat und angemessen sei.

 

Er schlage vor, dies auch wie vorgesehen so zu belassen und lediglich eine Korrektur im Bereich der 4 Stunden-Betreuung bei den Krippenplätzen vorzunehmen.

 

Herr Müller schlägt dementsprechend eine stufenweise Anpassung vor und zwar ab dem 01.08.2013 die Einstiegsgebühr für Halbtagskrippen von 100,00 EUR auf 85,00 zu vermindern. Damit ergäbe sich eine Höchstgebühr von 260,00 EUR. Ab dem 01.08.2014 sollte die Einstiegsgebühr wie vorgeschlagen auf 100,00 EUR festgesetzt werden.

Die dementsprechend ab dem 01.08.2013 und ab dem 01.08.2014 geänderten Gebührenstaffeln sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Sodann beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: