Sitzung: 07.02.2013 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0320/2011-2016
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Die
Stadt Jever wird in der Zeit vom 06. Juli bis zum
1. September 2013 eine kleine
Stadtlotterie gemäß § 11 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes
durchführen. Sofern der Bedarf
für eine Verlängerung gesehen wird, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den
Veranstaltungszeitraum um maximal vier Wochen zu verlängern. Zur Schirmherrin der Lotterie wird die
Ratsvorsitzende Elke Vredenborg ernannt. Die Jever Marketing und
Tourismus GmbH wird auf der Basis ihres
Konzeptes aus dem Jahr 2009 mit der Organisation und Abwicklung der Lotterie beauftragt. Zu diesem Zweck wird
mit der Jever Marketing und Tourismus GmbH (Organisatorin) ein Werkvertrag
abgeschlossen. In diesem Vertrag wird
festgeschrieben, dass die Gewinnsumme und der Reinertrag der Lotterie
mindestens ein Drittel der Entgelte (Spielkapital) betragen muss. Die Jever Marketing und Tourismus GmbH wird durch den
Vertrag ermächtigt, das benötigte Personal (LosverkäuferInnen und für
die Gewinnausgabe) aus den Einnahmen
der der Lotterie zu entlohnen. Der Stundenlohn hierfür wird auf 6,00 € pro
Stunde festgesetzt. Die Stadt Jever zahlt
der Organisatorin der Lotterie für die Durchführung ihrer Arbeiten eine pauschale
Vergütung in Höhe von 4.700,00 Euro. Die
Zahlung der Vergütung erfolgt zunächst aus den Vorschussmitteln der Stadt
Jever. Der Vorschuss ist, sobald die Lotterieeinnahmen es erlauben,
unverzüglich zu erstatten.
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Stadtoberamtsrat Müller führt in den Sachverhalt ein. Er
erklärt, dass sich bezüglich der Konditionen gegenüber den Vorjahren bis auf
eine Ausnahme keine wesentlichen Veränderungen ergäben. Die Jever Marketing und
Tourismus GmbH habe darum gebeten, in diesem Jahr das Entgelt für die
LosverkäuferInnnen von 5,00 € pro Stunde auf 6,00 € pro Stunde zu erhöhen.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: