Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

Dem Haushaltssicherungskonzept 2013 wird unter Berücksichtigung des Antrages der SWG zugestimmt.

 

 


Herr Rüstmann führt aus, dass der Blick auf den Haushalt 2013 in den vergangenen Tagen durch 2 Anträge verstellt worden sei, die die Parkraumbewirtschaftung in der Tiefgarage St.-Annnen-Quartier beträfen. Die Verwaltung wolle natürlich alles dafür tun, dass der Haushalt nicht mit zusätzlichen Themen belastet werde, die im Grunde nicht mit ihm in Zusammenhang stünden. Man könne zu diesem Thema über den Haushalt nichts regeln, das Einstellen von Zahlen ersetze nicht den Grundsatzbeschluss. Aus diesem Grunde schlage die Verwaltung vor, diesen Punkt über das Haushaltssicherungskonzept anzugehen. Man schlage vor, die Bewirtschaftung der Tiefgarage St.-Annen-Quartier unter Berücksichtigung der übrigen Parkplätze ins Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen und dort eine geschätzte Summe einzustellen, die er aber als niedriger einschätze, als die Zahl, die dem Presseartikel zu entnehmen gewesen sei. Herr Mühlena habe dies durch Erfahrungswerte bestätigt. Man könne einen Wert von ca. 40.000,00 € einstellen, müsse dann aber auch immer „volles Haus“ haben, um das zu erreichen. Ob das realistisch sei, könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Wenn man so verfahre, habe die Verwaltung einen vernünftigen Arbeitsauftrag, ein Konzept zu erarbeiten und das sollte zum jetzigen Zeitpunkt ausreichen.

 

Herr Hartl legt dar, dass im Mai die 2-Jahres-Baufrist des städtebaulichen Vertrages ablaufe. Vor dem Hintergrund des Berichtes des Landesrechnungshofes, der die Gegenfinanzierung, der im St.-Annen-Quartier getätigten Investitionen fordere, wolle man die Verbesserung der Einnahmenseite auch zeitnah umgesetzt sehen. Es werde daher der folgenden Antrag zum Haushaltssicherungskonzept gestellt:

 

Die Stadt Jever verpflichtet sich mit Inbetriebnahme der Tiefgarage im St.-Annen-Quartier die stadteigenen 30 Parkplätze spätestens ab 01.07.2013 zu bewirtschaften.

 

Die Verwaltung legt dem Rat hierzu rechtzeitig ein Bewirtschaftungskonzept vor.

 

Ins Haushaltssicherungskonzept ist ein Betrag von 25.000,00 € einzustellen.    

 

Herr Janßen bedauert, dass der Haushalt auch in 2013 nicht ausgeglichen werden könne. Er freue sich, dass das Haushaltssicherungskonzept moderatere Züge trage als das 2012 vorgelegte, in dem die Schließung u. a. des Freibades, des Jugendhauses und eine Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Altertums- und Heimatverein vorgeschlagen worden sei. Er sei sehr erfreut, dass für dieses Jahr nun auch endlich die Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe mit eingeplant seien. Den Antrag zur Parkraumbewirtschaftung trage seine Fraktion mit.

 

Frau Zielke fragt an, welche Investitionen den Einnahmen aus der Parkraumbewirt-schaftung entgegen stünden. Herr Rüstmann anwortet darauf, dass man diese Frage erst beantworten könne, nachdem man sich über ein Konzept zur Parkraumbewirt-schaftung geeinigt habe.

 

Herr Harms erklärt, dass seine Fraktion ebenfalls den Antrag auf Bewirtschaftung der stadteigenen Parkflächen im St.-Annen-Quartier gestellt habe, auch vor dem Hintergrund der Refinanzierung der Bewirtschaftungskosten. Außerdem stelle es eine Ungleichbehandlung dar, andere Flächen zu bewirtschaften und diese Parkplätze auszuklammern. Gerade in dieser Zeit, in der der Haushalt nicht ausgeglichen werden könne und die Kommunalaufsicht der Stadt regelmäßig ins Stammbuch schreibe, alle Einnahmen auszuschöpfen, müssten alle Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen, in Betracht gezogen werden. Da der Antrag der SWG inhaltsgleich mit der FDP sei, schließe man sich, der Einfachheit halber, dem Antrag der FDP an.

 

Bürgermeisterin Dankwardt führt aus, dass sie froh sei, dass diese Angelegenheit unter dem TOP Haushaltssicherungskonzept und nicht beim Haushalt diskutiert werde, denn da gehöre es auch nicht hin. Man erkenne in einigen Wortbeiträgen schon sehr deutlich, die Einstellung zum St.-Annen-Quartier. Sie weise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass diese 2-stellige Millionen-Investition aus Gründen der Revitalisierung der Altstadt und der Schaffung von Investitionsanreizen mit einer Wirtschaftsförderung untermauert worden sei. Effekte seien hier bereits sichtbar, denn eine Firma wie Rossmann hätte dort nicht investiert, wenn nicht die entsprechenden Anreize geschaffen worden wären und auch bei ehemals Möbel Reese, sehe man, was dort an Investitionen getätigt wurde. Der 3. Punkt sei die Sicherstellung der Nahversorgung gewesen.

 

Mit diesen 3 Argumenten sei eine Wirtschaftsförderung geflossen, nun höre sie immer das Argument der Refinanzierung,die ursprünglich nicht geplant gewesen sei. Im übrigen weise sie darauf hin, dass ein Vertreter des Landesrechnungshofes der Stadt viel ins Stammbuch schreiben könne, es handele sich jedoch lediglich um Empfehlungen. Natürlich sehe auch sie die Notwendigkeit im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes Dinge zu erarbeiten, wie Gelder zurückfließen können. Bezüglich des gestellten Antrages gebe sie zu bedenken, dass es unter Umständen sinnvoller sei, in das Haushaltssicherungskonzept ein

 

„Konzept zur Bewirtschaftung der stadteigenen Parkflächen“

 

aufzunehmen. Sie lese heute in der Zeitung, dass es mit Begeisterung aufgenommen worden sei, dass die Flächen des Parkdecks (ehemals Netto) wieder freigeben wurden und frage sich, warum dies nicht auch – zumindest in der Anfangsphase - für die Flächen in der Tiefgarage St.-Annen-Quartier gelten könne, um erstmal zu sehen, wie diese Flächen in Anspruch genommen würden.

 

Herr Fessel fragt gerichtet an Herrn Mühlena, ob er einschätzen könne, wie hoch die  Investition in entsprechende Parkeinrichtungen sein könne, da zu befürchten sei, dass eine entsprechende Investition am Ende wohl möglich gar nicht refinanziert werde, wenn niemand dort parke.

 

Herr Mühlena erwidert, dass dies sehr davon abhänge, für welche Form der Bewirtschaftung man sich entschließe, ein Parkautomat koste in etwa 10.000,00 €. Wolle man eine Regelung wie in einer Tiefgarage, mit Schrankenanlage, Parkautomat müsse man von höheren Kosten ausgehen, jedoch sei damit vermutlich mehr Geld einzunehmen.

 

Herr Harms fragt an, ob die stadteigenen Parkplätze in der Tiefgarage Voraussetzung für die Baugenehmigung des Investors gewesen seien. Dies wird von Herrn Rüstmann verneint.

 

Nach weiterer Diskussion lässt die Vorsitzende über den Antrag der SWG abstimmen.

 

Die Stadt Jever schafft umgehend die Voraussetzungen für die Parkraumbewirtschaftung in der Tiefgarage St.-Annen-Quartier.

 

Einnahmen sind für 2013 vorzusehen.

 

Dieser Vorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen angenommen.

 

Sodann beschließt der Rat: