Sitzung: 28.02.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0322/2011-2016
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Dem
Haushaltssicherungskonzept 2013 wird unter Berücksichtigung des Antrages der
SWG zugestimmt. |
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Herr Rüstmann führt aus, dass der Blick auf den
Haushalt 2013 in den vergangenen Tagen durch 2 Anträge verstellt worden sei,
die die Parkraumbewirtschaftung in der Tiefgarage St.-Annnen-Quartier beträfen.
Die Verwaltung wolle natürlich alles dafür tun, dass der Haushalt nicht mit
zusätzlichen Themen belastet werde, die im Grunde nicht mit ihm in Zusammenhang
stünden. Man könne zu diesem Thema über den Haushalt nichts regeln, das
Einstellen von Zahlen ersetze nicht den Grundsatzbeschluss. Aus diesem Grunde
schlage die Verwaltung vor, diesen Punkt über das Haushaltssicherungskonzept
anzugehen. Man schlage vor, die Bewirtschaftung der Tiefgarage
St.-Annen-Quartier unter Berücksichtigung der übrigen Parkplätze ins
Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen und dort eine geschätzte Summe
einzustellen, die er aber als niedriger einschätze, als die Zahl, die dem Presseartikel
zu entnehmen gewesen sei. Herr Mühlena habe dies durch Erfahrungswerte
bestätigt. Man könne einen Wert von ca. 40.000,00 € einstellen, müsse dann aber
auch immer „volles Haus“ haben, um das zu erreichen. Ob das realistisch sei,
könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Wenn man so verfahre, habe
die Verwaltung einen vernünftigen Arbeitsauftrag, ein Konzept zu erarbeiten und
das sollte zum jetzigen Zeitpunkt ausreichen.
Herr Hartl legt dar, dass im Mai die
2-Jahres-Baufrist des städtebaulichen Vertrages ablaufe. Vor dem Hintergrund
des Berichtes des Landesrechnungshofes, der die Gegenfinanzierung, der im
St.-Annen-Quartier getätigten Investitionen fordere, wolle man die Verbesserung
der Einnahmenseite auch zeitnah umgesetzt sehen. Es werde daher der folgenden
Antrag zum Haushaltssicherungskonzept gestellt:
Die Stadt Jever verpflichtet sich mit
Inbetriebnahme der Tiefgarage im St.-Annen-Quartier die stadteigenen 30
Parkplätze spätestens ab 01.07.2013 zu bewirtschaften.
Die Verwaltung legt dem Rat hierzu
rechtzeitig ein Bewirtschaftungskonzept vor.
Ins Haushaltssicherungskonzept ist ein
Betrag von 25.000,00 € einzustellen.
Herr Janßen bedauert, dass der Haushalt auch in
2013 nicht ausgeglichen werden könne. Er freue sich, dass das
Haushaltssicherungskonzept moderatere Züge trage als das 2012 vorgelegte, in
dem die Schließung u. a. des Freibades, des Jugendhauses und eine Kündigung der
Mitgliedschaft im Zweckverband Altertums- und Heimatverein vorgeschlagen worden
sei. Er sei sehr erfreut, dass für dieses Jahr nun auch endlich die Einnahmen
aus der Fremdenverkehrsabgabe mit eingeplant seien. Den Antrag zur
Parkraumbewirtschaftung trage seine Fraktion mit.
Frau Zielke fragt an, welche Investitionen den
Einnahmen aus der Parkraumbewirt-schaftung entgegen stünden. Herr Rüstmann
anwortet darauf, dass man diese Frage erst beantworten könne, nachdem man sich
über ein Konzept zur Parkraumbewirt-schaftung geeinigt habe.
Herr Harms erklärt, dass seine Fraktion ebenfalls
den Antrag auf Bewirtschaftung der stadteigenen Parkflächen im
St.-Annen-Quartier gestellt habe, auch vor dem Hintergrund der Refinanzierung
der Bewirtschaftungskosten. Außerdem stelle es eine Ungleichbehandlung dar,
andere Flächen zu bewirtschaften und diese Parkplätze auszuklammern. Gerade in
dieser Zeit, in der der Haushalt nicht ausgeglichen werden könne und die
Kommunalaufsicht der Stadt regelmäßig ins Stammbuch schreibe, alle Einnahmen
auszuschöpfen, müssten alle Möglichkeiten, Einnahmen zu erzielen, in Betracht
gezogen werden. Da der Antrag der SWG inhaltsgleich mit der FDP sei, schließe
man sich, der Einfachheit halber, dem Antrag der FDP an.
Bürgermeisterin Dankwardt führt aus, dass sie froh sei, dass
diese Angelegenheit unter dem TOP Haushaltssicherungskonzept und nicht beim
Haushalt diskutiert werde, denn da gehöre es auch nicht hin. Man erkenne in
einigen Wortbeiträgen schon sehr deutlich, die Einstellung zum
St.-Annen-Quartier. Sie weise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin,
dass diese 2-stellige Millionen-Investition aus Gründen der Revitalisierung der
Altstadt und der Schaffung von Investitionsanreizen mit einer
Wirtschaftsförderung untermauert worden sei. Effekte seien hier bereits
sichtbar, denn eine Firma wie Rossmann hätte dort nicht investiert, wenn nicht
die entsprechenden Anreize geschaffen worden wären und auch bei ehemals Möbel
Reese, sehe man, was dort an Investitionen getätigt wurde. Der 3. Punkt sei die
Sicherstellung der Nahversorgung gewesen.
Mit diesen 3 Argumenten sei eine
Wirtschaftsförderung geflossen, nun höre sie immer das Argument der
Refinanzierung,die ursprünglich nicht geplant gewesen sei. Im übrigen weise sie
darauf hin, dass ein Vertreter des Landesrechnungshofes der Stadt viel ins
Stammbuch schreiben könne, es handele sich jedoch lediglich um Empfehlungen.
Natürlich sehe auch sie die Notwendigkeit im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes Dinge zu erarbeiten, wie Gelder zurückfließen
können. Bezüglich des gestellten Antrages gebe sie zu bedenken, dass es unter
Umständen sinnvoller sei, in das Haushaltssicherungskonzept ein
„Konzept zur Bewirtschaftung der
stadteigenen Parkflächen“
aufzunehmen. Sie lese heute in der
Zeitung, dass es mit Begeisterung aufgenommen worden sei, dass die Flächen des
Parkdecks (ehemals Netto) wieder freigeben wurden und frage sich, warum dies
nicht auch – zumindest in der Anfangsphase - für die Flächen in der Tiefgarage
St.-Annen-Quartier gelten könne, um erstmal zu sehen, wie diese Flächen in
Anspruch genommen würden.
Herr Fessel fragt gerichtet an Herrn Mühlena, ob er
einschätzen könne, wie hoch die
Investition in entsprechende Parkeinrichtungen sein könne, da zu
befürchten sei, dass eine entsprechende Investition am Ende wohl möglich gar nicht
refinanziert werde, wenn niemand dort parke.
Herr Mühlena erwidert, dass dies sehr davon abhänge,
für welche Form der Bewirtschaftung man sich entschließe, ein Parkautomat koste
in etwa 10.000,00 €. Wolle man eine Regelung wie in einer Tiefgarage, mit
Schrankenanlage, Parkautomat müsse man von höheren Kosten ausgehen, jedoch sei
damit vermutlich mehr Geld einzunehmen.
Herr Harms fragt an, ob die stadteigenen
Parkplätze in der Tiefgarage Voraussetzung für die Baugenehmigung des Investors
gewesen seien. Dies wird von Herrn Rüstmann verneint.
Nach weiterer Diskussion lässt die
Vorsitzende über den Antrag der SWG abstimmen.
Die Stadt Jever schafft umgehend die
Voraussetzungen für die Parkraumbewirtschaftung in der Tiefgarage
St.-Annen-Quartier.
Einnahmen sind für 2013 vorzusehen.
Dieser Vorschlag wird mit 19 Ja-Stimmen,
5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen angenommen.
Sodann beschließt der Rat: