Herr Mühlena teilt mit, dass er vom Leiter des Sternberg-Hauses bezüglich einer Querung über die Anton-Günther-Straße angesprochen worden sei. Dort solle jetzt ein Verkehrsschild mit Hinweis auf das Altenheim aufgestellt werden. Gleichzeitig werde geprüft, ob aufgrund des Verkehrsaufkommens eine Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig sei.

 

Herr Mühlena weist darauf hin, dass die Radwegbenutzungspflicht in der Straßenverkehrsordnung neu geregelt worden sei. Dieses müsse in dem geplanten Fahrradwegkonzept berücksichtigt werden. Fakt sei, dass keiner der Fuß- und Radwege die notwendige Breite habe, so dass diese jetzt als Fußwege mit "Fahrrad frei" beschildert werden.

 

Zur Anregung von Frau Vredenborg bezüglich des Tonsignals für Blinde an Ampeln teilt Herr Mühlena mit, dass er recherchiert habe, dass die Gremien in der Vergangenheit beschlossen haben, den Ton zu reduzieren, damit die Nachbarn nicht belästigt werden.Frau Vredenborg erklärt dazu, dass sie die Anregung insofern ergänzt habe, dass die Beschwerde lautete, dass die Lautsprecher so hoch angebracht seien, dass sie während des Vorbeifahrens von LKW nicht gehört werden können.