Sitzung: 10.04.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0350/2011-2016
Beschlussvorschlag:
|
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 97
"Moorwarfen-Voßhörn" mit örtlichen Bauvorschriften wird zustimmend
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem
Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. |
|
Herr Weydringer führt anhand der beigefügten
Präsentation ausführlich zu dem Werdegang des Bebauungsplanes und des Vorläuferplanes
BP 59 "Moorwarfen Nord" aus. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 59 war
auch der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes überplant,
jedoch nicht rechtswirksam geworden. Grund dafür waren die Lärmemissionen der
damaligen B 210 mit 16.000 KFZ pro 24 Stunden und die geplante Zufahrt zur B
210.
Derzeit sei die B 210 noch nicht
heruntergestuft worden und habe nach seinen Zählungen nur noch eine
Verkehrsbelastung von 4.400 KFZ pro 24 Stunden. Aus diesem Grunde habe die
Bebauung nach Rücksprache mit dem Büro Bonk, Maire, Hoppmann einen
Mindestabstand von 45 m zur Fahrbahnkante der B 210 einzuhalten. Ein
Lärmschutzwall sei bei Einhaltung dieses Abstandes nicht erforderlich. Es seien
lediglich passive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. eine kontrollierte
Wohnraumlüftung erforderlich, damit die Nachtwerte eingehalten werden.
Zudem sei eine Verlegung von
Entwässerungsgräben erforderlich, für die die Fläche entlang der B 210 genutzt
werden solle, die wegen der Lärmemissionen nicht bebaut werden dürfe. In diesem
Zuge sei auch die Anbindung nach Süden verschoben worden, da die Bauflächen
besser geschnitten werden können.
Aufgrund dieser Änderungen und einer
geringfügigen Modifizierung der Erschließung können 41 Bauplätze angeboten
werden (alter B-Plan 33 bis 35 Bauplätze). Die Nettobaufläche erhöhe sich
dadurch von 67 % auf 71 %.
Er erläutert anhand der Präsentation die Aufteilung der
Wohngebiete in WA1 und WA2. Im WA2, dass sich direkt an die Bebauung am
Fasanen-, Amsel- und Lerchenweg anschließe, sei eine 2-geschossige Bebauung mit
maximal 9,50 m möglich sein, wobei aber die Anzahl der Wohnungen in einem Haus
bzw. Doppelhaus begrenzt werden solle, um zu große Bauten, wie im Lerchenweg
geschehen, auszuschließen. Im WA 1 sei nur eine 1-geschossige Bauweise mit
einer maximalen Höhe von 8,50 m zulässig. Durch die örtlichen Bauvorschriften
werden Tonnen- und Flachdächer ausgeschlossen.
Abschließend erklärt Herr Weydringer,
dass es noch Klärungsbedarf bezüglich eines Lärmgutachtens und der Eingriffsregelung
gebe. Diese Dinge werden im weiteren Verfahren abgearbeitet.
Herr Lange fragt, wann die Anbindung an die B 210
gewährleistet sei. Seine Fraktion habe Bedenken, dass der Moorwarfer Gastweg
und der Lerchenweg durch den zu erwartenden Baustellenverkehr zu stark belastet
werden. Der Vorsitzende bittet um Auskunft, von wo die Erschließung
erfolgen solle.
Herr Rüstmann führt aus, dass im Haushalt 120.000,00
Euro für den 1. Ausbau mit der Erschließung über den Lerchenweg eingeplant
worden seien. Diese Diskussion habe es bei der Erschließung der Erweiterung des
Normannenviertels bereits schon einmal gegeben. Damals sei es um die
Erschließung von 30 Grundstücken gegangen, heute gehe es um 11 Grundstücke.
Wenn man eine Erschließung über die B 210 wolle, müsse mehr Geld in die Hand
genommen werden. Herr Schaus habe versichert, dass es keine Probleme gebe, wenn
der Lerchenweg als Erschließungsstraße genutzt werde. Vom Ausbaustandard müsse
die Straße dieses vertragen können. Herr Rüstmann erinnert daran, dass man
im September mit der Erschließung beginnen wolle und den Verkauf von 4
Grundstücken einkalkuliert habe. Die Verkehrsführung über den Lerchenweg sei
seines Erachtens vertretbar.
Herr Lange weist darauf hin, dass die Reparatur
einer Straße auch Geld koste. Herr Rüstmann erwidert, dass im
Normannenviertel keine Schäden aufgetreten seien.
Herr Sender bittet darum die Kosten für eine
Baustraße zur B 210 zu schätzen und mitzuteilen. Dieses sagt Herr Rüstmann
zu. Herr Weydringer erinnert daran, dass die B210 noch nicht zur
Stadtstraße herabgestuft sei. Er habe mit dem Straßenbauamt gesprochen
und erfahren, dass diese Herabstufung wohl erst in der 2. Jahreshälfte erfolgen
werde.
Der Vorsitzende lässt dann über die Beschlussempfehlung
abstimmen.