Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 "Moorwarfen-Voßhörn" mit örtlichen Bauvorschriften wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


Herr Weydringer führt anhand der beigefügten Präsentation ausführlich zu dem Werdegang des Bebauungsplanes und des Vorläuferplanes BP 59 "Moorwarfen Nord" aus. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 59 war auch der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes überplant, jedoch nicht rechtswirksam geworden. Grund dafür waren die Lärmemissionen der damaligen B 210 mit 16.000 KFZ pro 24 Stunden und die geplante Zufahrt zur B 210.

 

Derzeit sei die B 210 noch nicht heruntergestuft worden und habe nach seinen Zählungen nur noch eine Verkehrsbelastung von 4.400 KFZ pro 24 Stunden. Aus diesem Grunde habe die Bebauung nach Rücksprache mit dem Büro Bonk, Maire, Hoppmann einen Mindestabstand von 45 m zur Fahrbahnkante der B 210 einzuhalten. Ein Lärmschutzwall sei bei Einhaltung dieses Abstandes nicht erforderlich. Es seien lediglich passive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. eine kontrollierte Wohnraumlüftung erforderlich, damit die Nachtwerte eingehalten werden.

 

Zudem sei eine Verlegung von Entwässerungsgräben erforderlich, für die die Fläche entlang der B 210 genutzt werden solle, die wegen der Lärmemissionen nicht bebaut werden dürfe. In diesem Zuge sei auch die Anbindung nach Süden verschoben worden, da die Bauflächen besser geschnitten werden können.

 

Aufgrund dieser Änderungen und einer geringfügigen Modifizierung der Erschließung können 41 Bauplätze angeboten werden (alter B-Plan 33 bis 35 Bauplätze). Die Nettobaufläche erhöhe sich dadurch von 67 % auf 71 %.

 

Er erläutert anhand der Präsentation die Aufteilung der Wohngebiete in WA1 und WA2. Im WA2, dass sich direkt an die Bebauung am Fasanen-, Amsel- und Lerchenweg anschließe, sei eine 2-geschossige Bebauung mit maximal 9,50 m möglich sein, wobei aber die Anzahl der Wohnungen in einem Haus bzw. Doppelhaus begrenzt werden solle, um zu große Bauten, wie im Lerchenweg geschehen, auszuschließen. Im WA 1 sei nur eine 1-geschossige Bauweise mit einer maximalen Höhe von 8,50 m zulässig. Durch die örtlichen Bauvorschriften werden Tonnen- und Flachdächer ausgeschlossen.

 

Abschließend erklärt Herr Weydringer, dass es noch Klärungsbedarf bezüglich eines Lärmgutachtens und der Eingriffsregelung gebe. Diese Dinge werden im weiteren Verfahren abgearbeitet.

 

Herr Lange fragt, wann die Anbindung an die B 210 gewährleistet sei. Seine Fraktion habe Bedenken, dass der Moorwarfer Gastweg und der Lerchenweg durch den zu erwartenden Baustellenverkehr zu stark belastet werden. Der Vorsitzende bittet um Auskunft, von wo die Erschließung erfolgen solle.

 

Herr Rüstmann führt aus, dass im Haushalt 120.000,00 Euro für den 1. Ausbau mit der Erschließung über den Lerchenweg eingeplant worden seien. Diese Diskussion habe es bei der Erschließung der Erweiterung des Normannenviertels bereits schon einmal gegeben. Damals sei es um die Erschließung von 30 Grundstücken gegangen, heute gehe es um 11 Grundstücke. Wenn man eine Erschließung über die B 210 wolle, müsse mehr Geld in die Hand genommen werden. Herr Schaus habe versichert, dass es keine Probleme gebe, wenn der Lerchenweg als Erschließungsstraße genutzt werde. Vom Ausbaustandard müsse die Straße dieses vertragen können. Herr Rüstmann erinnert daran, dass man im September mit der Erschließung beginnen wolle und den Verkauf von 4 Grundstücken einkalkuliert habe. Die Verkehrsführung über den Lerchenweg sei seines Erachtens vertretbar.

 

Herr Lange weist darauf hin, dass die Reparatur einer Straße auch Geld koste. Herr Rüstmann erwidert, dass im Normannenviertel keine Schäden aufgetreten seien.

 

Herr Sender bittet darum die Kosten für eine Baustraße zur B 210 zu schätzen und mitzuteilen. Dieses sagt Herr Rüstmann zu. Herr Weydringer erinnert daran, dass die B210 noch nicht zur Stadtstraße herabgestuft sei. Er habe mit dem Straßenbauamt gesprochen und erfahren, dass diese Herabstufung wohl erst in der 2. Jahreshälfte erfolgen werde.

 

Der Vorsitzende lässt dann über die Beschlussempfehlung abstimmen.