Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 63 „Schlachte/Hooksweg" - 2. Änderung - mit örtlichen Bauvorschrif-ten nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus und gibt dann das Wort an Herrn Weydringer ab. Dieser geht kurz auf die Planziele ein. Er stellt fest, dass seitens der Bürgerschaft keine Stellungnahmen abgegeben worden seien, während von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zwar Stellungnahmen abgegeben worden seien, die aber nicht  abwägungsrelevant seien. Der Landkreis Friesland habe darauf hingewiesen, dass der vorhandene Wendehammer mit 18 m zu klein sei. Da im Rahmen der Müllabfuhr immer größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sei mittlerweile ein Wendekreis von bis zu 22 m erforderlich. Hier bestimme die Größe der Müllabfuhrfahrzeuge wohl künftig die Bauleitplanung. Auswirkungen habe dieser Hinweis auf die vorliegende Bauleitplanung jedoch nicht.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: