Sitzung: 10.04.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0351/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem
Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach §
3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan
Nr. 63 „Schlachte/Hooksweg" - 2. Änderung - mit örtlichen
Bauvorschrif-ten nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem
Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben. |
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Herr Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus und
gibt dann das Wort an Herrn Weydringer ab. Dieser geht kurz auf die
Planziele ein. Er stellt fest, dass seitens der Bürgerschaft keine
Stellungnahmen abgegeben worden seien, während von Behörden und Trägern
öffentlicher Belange zwar Stellungnahmen abgegeben worden seien, die aber
nicht abwägungsrelevant seien. Der
Landkreis Friesland habe darauf hingewiesen, dass der vorhandene Wendehammer
mit 18 m zu klein sei. Da im Rahmen der Müllabfuhr immer größere Fahrzeuge
eingesetzt werden, sei mittlerweile ein Wendekreis von bis zu 22 m
erforderlich. Hier bestimme die Größe der Müllabfuhrfahrzeuge wohl künftig die
Bauleitplanung. Auswirkungen habe dieser Hinweis auf die vorliegende
Bauleitplanung jedoch nicht.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: