Sitzung: 03.04.2013 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Vorlage: MV/0356/2011-2016
Herr Benz stellt in dem spezielleren Thema
Klärschlamm aus der ARA Jever die durch die Wasserrahmenrichtline verschärften
Bedingungen der landwirtschaftlichen Aufbringung dar. Neu sind Vorgaben zur
Phoshat-Rückgewinnung. Auch die Düngemittelverordnung gibt strengere
Bedingungen vor: die Ausbringungszeiten werden verkürzt, eine Dokumentation für
jeden Transport wird erforderlich. Dieses führt zu Preissteigerungen.
Entscheidend sind erhebliche Grenzwertreduktionen. Der Klärschlamm aus Jever
liegt aber immer noch weit unter diesen neuen Werten.
Die Klärschlammverwertung steht immer
mehr in Konkurrenz zur Verbringung von anderen Düngestoffen, hier besonders der
Rückstände aus den Biogasanlagen. Klärschlamm habe zwar dabei einen nur sehr
geringen Mengenanteil, müsse aber gegen ein schlechtes Image ankämpfen. Im
Raume Weser-Ems besteht zudem bereits
ein Überangebot an Düngestoff. Einen Ausweg sieht Herr Benz in dem
Gütesiegel QLA (Qualitätsicherung landbaulicher Abfallverwertung). Auch neuer
Wege einer Verwertung dürfe man sich nicht verschließen.