Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Benz stellt in dem spezielleren Thema Klärschlamm aus der ARA Jever die durch die Wasserrahmenrichtline verschärften Bedingungen der landwirtschaftlichen Aufbringung dar. Neu sind Vorgaben zur Phoshat-Rückgewinnung. Auch die Düngemittelverordnung gibt strengere Bedingungen vor: die Ausbringungszeiten werden verkürzt, eine Dokumentation für jeden Transport wird erforderlich. Dieses führt zu Preissteigerungen. Entscheidend sind erhebliche Grenzwertreduktionen. Der Klärschlamm aus Jever liegt aber immer noch weit unter diesen neuen Werten.

Die Klärschlammverwertung steht immer mehr in Konkurrenz zur Verbringung von anderen Düngestoffen, hier besonders der Rückstände aus den Biogasanlagen. Klärschlamm habe zwar dabei einen nur sehr geringen Mengenanteil, müsse aber gegen ein schlechtes Image ankämpfen. Im Raume Weser-Ems  besteht zudem bereits ein Überangebot an Düngestoff. Einen Ausweg sieht Herr Benz in dem Gütesiegel QLA (Qualitätsicherung landbaulicher Abfallverwertung). Auch neuer Wege einer Verwertung dürfe man sich nicht verschließen.