Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever beabsichtigt, für den Bereich Lohne/Schlachte/ Hooksweg ein Sanierungsgebiet nach dem Städtebauförderungsprogramm des Landes – Städtebaulicher Denkmalschutz - einzurichten. Der zukünftige Geltungsbereich dieses Sanierungsgebietes umfasst u.a. die private Sanierung der Gebäude entlang des Straßenzuges Lohne, der Schlachte sowie des Straßenzuges Hooksweg bis zur Einmündung des Weges Kajepadd. Der genaue Verlauf der Grenzen des Geltungsbereich ist aus dem Plan zu ersehen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt, für das geplante Sanierungsgebiet IV „Lohne/Schlachte/Hooksweg“ die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im allgemeinen.

 

Gemäß § 138 Baugesetzbuch sind die Eigentümer, Mieter und Pächter sowie sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Sanierungsgebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind.

 

Die Stadt Jever ist bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.

 

Die vorbereitende Untersuchung für dieses Sanierungsgebiet soll in 2014 durchgeführt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2014 einzustellen

 

 


Herr Röben führt zur ausführlichen Beschlussvorlage aus.

 

Herr Wolken stellt fest, dass Voraussetzung für die Beantragung der Aufnahme in das genannte Städtebauförderungsprogramm des Landes die Bereitschaft der Stadt Jever sei, den ungedeckten Teil von einem Drittel aus ihren Haushaltsmitteln zu übernehmen. Er fragt, wie hoch dieser Anteil ausfallen werde. Herr Röben erwidert, dass sich dieses aus der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB ergeben werde. Herr Rüstmann ergänzt, dass die Stadt Jever, wie bereits im laufenden Sanierungsgebiet III geschehen, aus finanziellen Gründen Anträge ablehnen könne. Damit würde sich die Stadt jedoch lächerlich machen. Da das Gebiet so groß wie das jetzige Sanierungsgebiet III sei, gehe er von entsprechenden Kosten aus, die bekannt seien.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es hier lediglich um den Beschluss für die vorbereitende Untersuchung gehe. Herr Wolken stellt fest, dass man nach der vorbereitenden Untersuchung noch entscheiden könne, ob das Sanierungsgebiet beantragt werden solle.

 

Herr Sender fragt, ob die vorbereitende Untersuchung noch in diesem Jahr erfolge. Herr Röben erwidert, dass diese erst im nächsten Jahr vorgenommen werden könne, da in diesem Jahr keine Haushaltsmittel dafür eingeplant seien. Herr Sender regt an, die Entscheidung bis zu den Haushaltsplanungen zu verschieben.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Beschluss mit der Bindung versehen sei, im nächsten Haushalt 20.000,00 Euro für die vorbereitende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Vredenborg erkundigt sich, ob jede Immobilie im Sanierungsgebiet förderungsfähig sei. Herr Röben antwortet, dass dieses im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung erst ermittelt werde.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: