Sitzung: 10.04.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: BV/0372/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever beabsichtigt, für den Bereich
Lohne/Schlachte/ Hooksweg ein Sanierungsgebiet nach dem
Städtebauförderungsprogramm des Landes – Städtebaulicher Denkmalschutz -
einzurichten. Der zukünftige Geltungsbereich dieses Sanierungsgebietes
umfasst u.a. die private Sanierung der Gebäude entlang des Straßenzuges
Lohne, der Schlachte sowie des Straßenzuges Hooksweg bis zur Einmündung des
Weges Kajepadd. Der genaue Verlauf der Grenzen des Geltungsbereich ist aus
dem Plan zu ersehen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Rat der Stadt Jever beschließt, für das geplante
Sanierungsgebiet IV „Lohne/Schlachte/Hooksweg“ die vorbereitenden Untersuchungen
gemäß § 141 Baugesetzbuch durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich
sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der
Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und
Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der
Sanierung im allgemeinen. Gemäß § 138 Baugesetzbuch sind die Eigentümer,
Mieter und Pächter sowie sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines
Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten
verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen
zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines
Sanierungsgebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung
erforderlich sind. Die Stadt Jever ist bereit, den durch Einnahmen und
durch Städtebauförderungsmittel des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben
für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen. Die vorbereitende Untersuchung für dieses Sanierungsgebiet
soll in 2014 durchgeführt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den
Haushalt 2014 einzustellen |
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Herr Röben führt zur ausführlichen Beschlussvorlage
aus.
Herr Wolken stellt fest, dass Voraussetzung für die
Beantragung der Aufnahme in das genannte Städtebauförderungsprogramm des Landes
die Bereitschaft der Stadt Jever sei, den ungedeckten Teil von einem Drittel
aus ihren Haushaltsmitteln zu übernehmen. Er fragt, wie hoch dieser
Anteil ausfallen werde. Herr Röben erwidert, dass sich dieses aus der
vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB ergeben werde. Herr Rüstmann
ergänzt, dass die Stadt Jever, wie bereits im laufenden Sanierungsgebiet III
geschehen, aus finanziellen Gründen Anträge ablehnen könne. Damit würde sich
die Stadt jedoch lächerlich machen. Da das Gebiet so groß wie das jetzige
Sanierungsgebiet III sei, gehe er von entsprechenden Kosten aus, die
bekannt seien.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es hier
lediglich um den Beschluss für die vorbereitende Untersuchung gehe. Herr
Wolken stellt fest, dass man nach der vorbereitenden Untersuchung noch
entscheiden könne, ob das Sanierungsgebiet beantragt werden solle.
Herr Sender fragt, ob die vorbereitende
Untersuchung noch in diesem Jahr erfolge. Herr Röben erwidert, dass
diese erst im nächsten Jahr vorgenommen werden könne, da in diesem Jahr keine
Haushaltsmittel dafür eingeplant seien. Herr Sender regt an, die
Entscheidung bis zu den Haushaltsplanungen zu verschieben.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Beschluss
mit der Bindung versehen sei, im nächsten Haushalt 20.000,00 Euro für die
vorbereitende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
Frau Vredenborg erkundigt sich, ob jede Immobilie im
Sanierungsgebiet förderungsfähig sei. Herr Röben antwortet, dass dieses
im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung erst ermittelt werde.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: