Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt der straßenbaulichen Maßnahme „Bismarckstraße“ gesondert ermittelt:

 

·         Bismarckstraße von der Schlosserstraße bis zur Einmündung in die Sophienstraße.

 

 


Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein. Er erklärt, die Anlieger seien in einer Versammlung über die geplante Maßnahme informiert worden und stimmten dieser zu.

 

Die Vorsitzende lässt über diesen TOP abstimmen.