Sitzung: 08.04.2013 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0346/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever
über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt der
straßenbaulichen Maßnahme „Bismarckstraße“ gesondert ermittelt: ·
Bismarckstraße
von der Schlosserstraße bis zur Einmündung in die Sophienstraße. |
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Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt
ein. Er erklärt, die Anlieger seien in einer Versammlung über die geplante
Maßnahme informiert worden und stimmten dieser zu.
Die Vorsitzende lässt über diesen TOP
abstimmen.