Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Bismarckstraße von der Schlosserstraße bis zur Sophienstraße“ für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben:

 

·         Herstellung, bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung

 

 


Ohne Aussprache lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.