Sitzung: 08.04.2013 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0347/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über
die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Bismarckstraße von der Schlosserstraße bis
zur Sophienstraße“ für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben: ·
Herstellung,
bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung |
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Ohne Aussprache lässt die Vorsitzende
über den Beschlussvorschlag abstimmen.