Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 63 „Schlachte/Hooksweg" - 2. Änderung - mit örtlichen Bauvorschrif-ten nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Schönbohm fragt an, ob die in der Abwägung aufgetretene Problematik der „Müllabfuhr“ geklärt sei. Herr Husemann bestätigt dies.

 

Herr Janssen erkundigt sich, ob neben dem geplanten Objekt mit 12 barrierefreien Wohneinheiten, weitere Anfragen vorlägen. Herr Rüstmann bestätigt, dass insgesamt 3 weitere Grundstücke verkauft seien, allerdings mit einer auflösenden Bedingung, das bedeute, dass der Verkauf nur dann Bestand habe, bei einem Vermarktungserfolg durch den Investor.

 

Frau Rasenack fragt an, ob es Bewegung bezüglich des Eisenlagers gebe. Herr Rüstmann erwidert, dass dort keine Bewegung im Sinne der Stadt erkennbar sei.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: