Sitzung: 25.04.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0351/2011-2016
|
Der Rat der Stadt Jever beschließt
über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der
Auslegung nach § 3 Abs. 2 und
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Anregungen und Hinweisen.
Der Rat der Stadt Jever beschließt den
Bebauungsplan Nr. 63 „Schlachte/Hooksweg" - 2. Änderung - mit örtlichen
Bauvorschrif-ten nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem
Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben. |
|
Herr Schönbohm fragt an, ob die in der Abwägung
aufgetretene Problematik der „Müllabfuhr“ geklärt sei. Herr Husemann
bestätigt dies.
Herr Janssen erkundigt sich, ob neben dem geplanten
Objekt mit 12 barrierefreien Wohneinheiten, weitere Anfragen vorlägen. Herr
Rüstmann bestätigt, dass insgesamt 3 weitere Grundstücke verkauft seien,
allerdings mit einer auflösenden Bedingung, das bedeute, dass der Verkauf nur dann
Bestand habe, bei einem Vermarktungserfolg durch den Investor.
Frau Rasenack fragt an, ob es Bewegung bezüglich des
Eisenlagers gebe. Herr Rüstmann erwidert, dass dort keine Bewegung im
Sinne der Stadt erkennbar sei.
Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: