Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Als Wahltag für die Direktwahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeisters wird gem. § 45 b Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung vom 24. Februar 2006 (Nds.GVBl. S. 91), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 13. Oktober 2011 (Nds.GVBl. S. 353), der 22. September 2013 bestimmt.

 

 


Herr Mühlena führt aus, dass der Zeitraum bis zur Bundestagswahl und, wenn der Rat dem Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses folge, bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters, noch 150 Tage betrage. Über den Wahltermin sei in den Gremien ausführlich beraten worden. Es gebe bei der Briefwahl, wenn man die Wahlen, wie beim letzten Mal zusammenlege, die Gefahr, dass Umschläge verwechselt werden könnten.

Es gebe unterschiedliche Briefwahlbezirke, der Wahlleiter für die Bundestagswahl sitze in Wilhelmshaven, der Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl in Jever. Die Wahlberechtigten müssten im Falle der Briefwahl die Umschläge auseinander sortieren, die Unterlagen für die Bürgermeisterwahl ins Rathaus schicken und die für die Bundestagswahl nach Wilhelmshaven. Das habe aber auch bei der letzten Wahl keine nennenswerten Probleme bereitet.

 

Er weise außerdem auf die von der Landesregierung beabsichtigte Rechtsänderung hin. Voraussichtlich werde bis zur Bundestagswahl und möglichen Bürgermeisterwahl die Stichwahl wieder eingeführt, so dass es bei einem Wahltermin am 22.09.2013 u.U. auch zu einer Stichwahl kommen könne. Diese sei 14 Tage nach der 1. Wahl durchzuführen, somit am 06.Oktober 2013. Dabei handele sich um das erste Wochenende der Herbstferien in Niedersachsen, aber die Bürger hätten, durch die Möglichkeit der Briefwahl, Gelegenheit ihre Stimme abzugeben.

 

Die Vorteile einer gleichzeitigen Durchführung beider Wahlen überwiegten, da es die einzige Möglichkeit biete, eventuell mit einem Wahltermin auszukommen.

 

Ohne Diskussion beschließt der Rat: