Sitzung: 25.04.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0375/2011-2016
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Als Wahltag für die Direktwahl einer
hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeisters wird
gem. § 45 b Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung
vom 24. Februar 2006 (Nds.GVBl. S. 91), geändert durch Art. 5 des Gesetzes
vom 13. Oktober 2011 (Nds.GVBl. S. 353), der 22. September 2013 bestimmt. |
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Herr Mühlena führt aus, dass der Zeitraum bis zur
Bundestagswahl und, wenn der Rat dem Beschlussvorschlag des
Verwaltungsausschusses folge, bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters, noch 150
Tage betrage. Über den Wahltermin sei in den Gremien ausführlich beraten
worden. Es gebe bei der Briefwahl, wenn man die Wahlen, wie beim letzten Mal
zusammenlege, die Gefahr, dass Umschläge verwechselt werden könnten.
Es gebe unterschiedliche
Briefwahlbezirke, der Wahlleiter für die Bundestagswahl sitze in Wilhelmshaven,
der Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl in Jever. Die Wahlberechtigten müssten
im Falle der Briefwahl die Umschläge auseinander sortieren, die Unterlagen für
die Bürgermeisterwahl ins Rathaus schicken und die für die Bundestagswahl nach
Wilhelmshaven. Das habe aber auch bei der letzten Wahl keine nennenswerten
Probleme bereitet.
Er weise außerdem auf die von der
Landesregierung beabsichtigte Rechtsänderung hin. Voraussichtlich werde bis zur
Bundestagswahl und möglichen Bürgermeisterwahl die Stichwahl wieder eingeführt,
so dass es bei einem Wahltermin am 22.09.2013 u.U. auch zu einer Stichwahl
kommen könne. Diese sei 14 Tage nach der 1. Wahl durchzuführen, somit am
06.Oktober 2013. Dabei handele sich um das erste Wochenende der Herbstferien in
Niedersachsen, aber die Bürger hätten, durch die Möglichkeit der Briefwahl,
Gelegenheit ihre Stimme abzugeben.
Die Vorteile einer gleichzeitigen
Durchführung beider Wahlen überwiegten, da es die einzige Möglichkeit biete,
eventuell mit einem Wahltermin auszukommen.
Ohne Diskussion beschließt der Rat: