Sitzung: 25.04.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0346/2011-2016
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Gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von
Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für
straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden
selbständig nutzbaren Abschnitt der straßenbaulichen Maßnahme
„Bismarckstraße“ gesondert ermittelt: ·
Bismarckstraße von der
Schlosserstraße bis zur Einmündung in die Sophienstraße. |
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Ohne Diskussion beschließt der Rat: