Sitzung: 25.04.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0347/2011-2016
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Gemäß
§ 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß
§ 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Bismarckstraße von der
Schlosserstraße bis zur Sophienstraße“ für folgende Teileinrichtung
selbständig erhoben: ·
Herstellung, bzw. Verbesserung der
Oberflächenentwässerung |
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Ohne Diskussion beschließt der Rat: