Sitzung: 29.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0378/2011-2016
Beschlussvorschlag:
|
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.
|
|
Herr Weydringer führt anhand der beigefügten
Präsentation zu den eingegangenen Stellungnahmen und den dazu erarbeiteten
Abwägungsvorschlägen aus. Auch hier seien von den Bürgern keine Stellungnahmen
vorgelegt worden. Er geht auf die Stellungnahme der Nds. Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr ein und erläutert, dass die Bundesstraße 210 bis zum
Jahresende zur Stadtstraße herabgestuft werden solle. Bis dahin sei die
Landesbehörde noch zuständig. Soweit die verkehrliche Erschließung vor der
Umstufung erfolgen solle, sei eine Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Die
vom Landkreis angeregte Abbiegespur werde hingegen von der noch zuständigen
Landesbehörde für Straßenbau nicht gefordert. Diese Abbiegespur sei wegen der
Ausbaubreite der jetzigen Straße und der künftig aus Lärmschutzgründen
geplanten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auch nicht notwendig. Die von
der Straßenbauverwaltung angeregten Sichtdreiecke habe er in den
Planentwurf übernommen.
Die Stellungnahme der unteren
Landesplanungsbehörde des Landkreises habe eine gewisse Brisanz. Danach sei die
Planung von der Raumordnung her gesehen nicht in Ordnung. Hierzu sei aber
anzumerken, dass die für den Bebauungsplan Nr. 59 erforderliche Änderung des
Flächennutzungsplanes, in der diese Wohnbaufläche aufgenommen worden sei, von
der damaligen Bezirksregierung ohne Einschränkungen genehmigt worden sei. Auch
habe der Landkreis bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2009
die Ausweisung von Wohnbauflächen in diesem Bereich nicht moniert. Die Gefahr
eines Zusammenwachsens von Jever und Moorwarfen werde nicht gesehen, da
zwischen Ortsrand von Moorwarfen und der Esso-Tankstelle 900 m liegen und mit
Ausweisung dieses Baugebietes eine Arrondierung vorgenommen werden solle. Die
Entfernung zum nächsten Nahversorgungspunkt betrage 900 m und zur Stadtmitte ca.
2 km. Die Stadt Jever habe mit dem Flächennutzungsplan 2009 zwar den Willen zu
innerstädtischen Verdichtung dokumentiert, müsse aber andererseits für ein
ausgewogenes Verhältnis an Baumöglichkeiten sorgen. Verkehrstechnisch gesehen
sei Moorwarfen gut angebunden und liege günstig zwischen Jever und Schortens.
Cleverns sei hier anders zu bewerten, da es peripher liege. Raumordnerische
Belange können aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen werden.
Ein besonderes Augenmerk müsse auf die
Belange des Lärmschutzes gelegt werden. Die Verkehrsprognosezahlen aus der
Planfeststellung zur B 210 neu seien von 3.500 KFZ pro 24 Stunden ausgegangen. Herr
Weydringer habe im Rahmen einer eigenen Zählung 4.500 KFZ ermittelt. Eine
24-Stunden-Zählung der Straßenmeisterei habe nun 6.500 KFZ/24 Std. ergeben. Aus
diesem Grund müsse nach einer Vorprüfung durch einen Lärmgutachter für einen
Teilbereich des Geltungsbereiches ein Lärmpegelbereich II festgesetzt werden.
In diesem Bereich müssen Räume, die zur B 210 hin ausgerichtet seien, eine
kontrollierte Wohnraumentlüftung erhalten und Außenbereiche in den südlichen
Grundstücksbereichen angeordnet werden.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: