Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 97 „Moorwarfen-Voßhörn" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Herr Weydringer führt anhand der beigefügten Präsentation zu den eingegangenen Stellungnahmen und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen aus. Auch hier seien von den Bürgern keine Stellungnahmen vorgelegt worden. Er geht auf die Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ein und erläutert, dass die Bundesstraße 210 bis zum Jahresende zur Stadtstraße herabgestuft werden solle. Bis dahin sei die Landesbehörde noch zuständig. Soweit die verkehrliche Erschließung vor der Umstufung erfolgen solle, sei eine Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Die vom Landkreis angeregte Abbiegespur werde hingegen von der noch zuständigen Landesbehörde für Straßenbau nicht gefordert. Diese Abbiegespur sei wegen der Ausbaubreite der jetzigen Straße und der künftig aus Lärmschutzgründen geplanten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auch nicht notwendig. Die von der Straßenbauverwaltung angeregten Sichtdreiecke habe er in den Planentwurf übernommen.

 

Die Stellungnahme der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises habe eine gewisse Brisanz. Danach sei die Planung von der Raumordnung her gesehen nicht in Ordnung. Hierzu sei aber anzumerken, dass die für den Bebauungsplan Nr. 59 erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes, in der diese Wohnbaufläche aufgenommen worden sei, von der damaligen Bezirksregierung ohne Einschränkungen genehmigt worden sei. Auch habe der Landkreis bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2009 die Ausweisung von Wohnbauflächen in diesem Bereich nicht moniert. Die Gefahr eines Zusammenwachsens von Jever und Moorwarfen werde nicht gesehen, da zwischen Ortsrand von Moorwarfen und der Esso-Tankstelle 900 m liegen und mit Ausweisung dieses Baugebietes eine Arrondierung vorgenommen werden solle. Die Entfernung zum nächsten Nahversorgungspunkt betrage 900 m und zur Stadtmitte ca. 2 km. Die Stadt Jever habe mit dem Flächennutzungsplan 2009 zwar den Willen zu innerstädtischen Verdichtung dokumentiert, müsse aber andererseits für ein ausgewogenes Verhältnis an Baumöglichkeiten sorgen. Verkehrstechnisch gesehen sei Moorwarfen gut angebunden und liege günstig zwischen Jever und Schortens. Cleverns sei hier anders zu bewerten, da es peripher liege. Raumordnerische Belange können aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen werden.

 

Ein besonderes Augenmerk müsse auf die Belange des Lärmschutzes gelegt werden. Die Verkehrsprognosezahlen aus der Planfeststellung zur B 210 neu seien von 3.500 KFZ pro 24 Stunden ausgegangen. Herr Weydringer habe im Rahmen einer eigenen Zählung 4.500 KFZ ermittelt. Eine 24-Stunden-Zählung der Straßenmeisterei habe nun 6.500 KFZ/24 Std. ergeben. Aus diesem Grund müsse nach einer Vorprüfung durch einen Lärmgutachter für einen Teilbereich des Geltungsbereiches ein Lärmpegelbereich II festgesetzt werden. In diesem Bereich müssen Räume, die zur B 210 hin ausgerichtet seien, eine kontrollierte Wohnraumentlüftung erhalten und Außenbereiche in den südlichen Grundstücksbereichen angeordnet werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: