Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 26 „Stadtmitte/Alter Markt" - 3. Änderung - Teilbereich westlich von-Thünen-Ufer - nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Der Vorsitzende erteilt dazu Herrn Rüstmann das Wort, der zu den Presseveröffentlichungen über die Jahreshauptversammlung des Jeverländischen Altertums- und Heimatverein Stellung nimmt. Diese Jahreshauptversammlung sei sehr emotional verlaufen, was zu Lasten der Fakten gegangen sei. Zur Beteiligung der Denkmalpflege führt er aus, dass diese bereits im Vorfeld der Beschlüsse beteiligt worden sei. Im Mai 2012 habe man  Herrn Schiefer vom Landesamt für Denkmalpflege gefragt, ob ein Neubau möglich sei. Dieser habe zur Bedingung gemacht, dass der Querriegel entfernt und die Denkmalpflege bei der Auswahl des Neubauentwurfes beteiligt werden müsse. Sowohl Herr Dr. Dehrendorf von der unteren Denkmalbehörde als auch Herr Schiefer seien bei der Auswahl beteiligt worden und hätten den Entwurf des Architekten Thater befürwortet. Es habe die Verwaltung befremdet, dass sich trotz der ordnungsgemäßen Beteiligung der Denkmalpflege ein Kollege aus einem anderen Bundesland eingemischt habe.

Außerdem sei behauptet worden, dass der Neubau auf der Fläche entlang der Graft entstehen solle. Dieses stimme nicht, da der Neubau auf einer Teilfläche des jetzigen Gebäudes, des Parkplatzes, des gepflasterten Vorplatzes und auf einer kleinen Grünfläche entstehen soll, wobei 4 Bäume entfernt werden müssen.

Abschließend geht Herr Rüstmann auf die Behauptung ein, dass die Jeveraner den Neubau an dieser Stelle nicht wollen. Hierbei handele es sich wohl um eine selektive Wahrnehmung des jeverländischen Altertums- und Heimatvereins. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben weder Einwohner noch der Heimtverein Stellungnahmen eingereicht, so dass eine ablehnende Haltung der Bevölkerung nicht zu erkennen sei.

 

Im Anschluss geht Herr Weydringer unter Verwendung der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein und erläutert die erarbeiteten Abwägungsvorschläge. Aufgrund der Stellungnahme des Referates Archäologie des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege werde der betroffene Bereich nachrichtlich als Bodendenkmal dargestellt.

 

Herr Albers fragt, ob die Aufnahme des Hinweises auf das Bodendenkmal in den Bebauungsplan zwingend erforderlich sei. Herr Rüstmann erwidert, dass die Stadt daran interessiert sei, dass diese aufgenommen werde und dieses nach dem Denkmalschutzrecht auch erforderlich sei.

 

Herr Rüstmann teilt mit, dass der Jeverländische Altertums- und Heimatverein ein Schreiben übersendet habe. Darin werde mitgeteilt, dass der Verein prüfe, Klage gegen den Neubau zu führen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: