Sitzung: 29.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0379/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.
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Der Vorsitzende erteilt dazu Herrn Rüstmann das
Wort, der zu den Presseveröffentlichungen über die Jahreshauptversammlung des
Jeverländischen Altertums- und Heimatverein Stellung nimmt. Diese
Jahreshauptversammlung sei sehr emotional verlaufen, was zu Lasten der Fakten
gegangen sei. Zur Beteiligung der Denkmalpflege führt er aus, dass diese
bereits im Vorfeld der Beschlüsse beteiligt worden sei. Im Mai 2012 habe
man Herrn Schiefer vom Landesamt für
Denkmalpflege gefragt, ob ein Neubau möglich sei. Dieser habe zur Bedingung
gemacht, dass der Querriegel entfernt und die Denkmalpflege bei der Auswahl des
Neubauentwurfes beteiligt werden müsse. Sowohl Herr Dr. Dehrendorf von der
unteren Denkmalbehörde als auch Herr Schiefer seien bei der Auswahl beteiligt
worden und hätten den Entwurf des Architekten Thater befürwortet. Es habe die
Verwaltung befremdet, dass sich trotz der ordnungsgemäßen Beteiligung der
Denkmalpflege ein Kollege aus einem anderen Bundesland eingemischt habe.
Außerdem sei behauptet worden, dass der
Neubau auf der Fläche entlang der Graft entstehen solle. Dieses stimme nicht,
da der Neubau auf einer Teilfläche des jetzigen Gebäudes, des Parkplatzes, des
gepflasterten Vorplatzes und auf einer kleinen Grünfläche entstehen soll, wobei
4 Bäume entfernt werden müssen.
Abschließend geht Herr Rüstmann auf
die Behauptung ein, dass die Jeveraner den Neubau an dieser Stelle nicht
wollen. Hierbei handele es sich wohl um eine selektive Wahrnehmung des
jeverländischen Altertums- und Heimatvereins. Im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung haben weder Einwohner noch der Heimtverein
Stellungnahmen eingereicht, so dass eine ablehnende Haltung der Bevölkerung
nicht zu erkennen sei.
Im Anschluss geht Herr Weydringer
unter Verwendung der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein
und erläutert die erarbeiteten Abwägungsvorschläge. Aufgrund der Stellungnahme
des Referates Archäologie des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege
werde der betroffene Bereich nachrichtlich als Bodendenkmal dargestellt.
Herr Albers fragt, ob die Aufnahme des Hinweises auf
das Bodendenkmal in den Bebauungsplan zwingend erforderlich sei. Herr
Rüstmann erwidert, dass die Stadt daran interessiert sei, dass diese
aufgenommen werde und dieses nach dem Denkmalschutzrecht auch erforderlich sei.
Herr Rüstmann teilt mit, dass der Jeverländische
Altertums- und Heimatverein ein Schreiben übersendet habe. Darin werde
mitgeteilt, dass der Verein prüfe, Klage gegen den Neubau zu führen.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: