Nachtrag: 22.05.2013 Nummer 1

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43B „Sondergebiet Sillensteder Straße / Mühlenstraße“, Neufassung.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Möbelmarkt". Der Geltungsbereich ist der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.

 

 


Der Vorsitzende weist einführend darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte 8 und 9 thematisch zusammen gehören. Die Stadt habe das Normenkontrollverfahren bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 43 B "Sondergebiet Sillensteder Straße/Mühlenstraße" verloren. Die Begründung liege noch nicht vor.

 

Herr Lange fragt nach der Rechtslage. Der Vorsitzende erwidert, dass man bezüglich der Bewertung der Rechtslage die Begründung abwarten müsse. Herr Lange befürchtet Schadenersatzansprüche seitens des Eigentümers. Herr Röben wiederholt, dass man dazu erst etwas sagen könne, wenn die Begründung vorliege.

 

Herr Albers erkundigt sich, ob man nicht erst den Aufstellungsbeschluss fassen solle, wenn die Begründung vorliege. Herr Röben führt dazu aus, dass man kurzfristig tätig werden und den Aufstellungsbeschluss fassen und die Veränderungssperre beschließen müsse, um unerwünschten Vorhaben einen Riegel vorzuschieben.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag erweitert werden solle und verliest die neue Fassung. Die Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereiches liegt dieser Niederschrift an.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende erweiterte Beschlussfassung: