Sitzung: 03.06.2013 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0403/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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1. Der geänderten Aufwandskalkulation und
Beitragssatzberechnung wird zugestimmt. 2. Der geänderte Entwurf der Satzung über die
Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Jever wird als Satzung
beschlossen. Der geänderte Satzungsentwurf sowie die geänderte
Aufwandskalkulation inkl. Beitragssatzberechnung sind der Niederschrift als
Anlage beigefügt. |
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Dieser Tagesordnungspunkt wird nach dem
TOP 7 beraten.
Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt
ein. Herr RA Elmenhorst habe jetzt das
Gutachten zur Einführung des Fremdenverkehrsbeitrags vorgelegt. Die
Reduzierung des Beitragsaufkommens sei vorgeschlagen worden, da die
individuelle Belastung ansonsten zu hoch sei. Das Schlossmuseum sei in die
Aufwandskalkulation mit einbezogen worden, um einen gewissen Puffer im Falle
einer gerichtlichen Überprüfung des beitragsfähigen Aufwandes zu haben. Aus
diesem Grunde müsse der § 1 der Satzung noch einmal erweitert werden.
Herr Rüstmann trägt sodann die Ergänzung
des § 1 vor.
Herr Schüdzig erklärt, er sei über die Reduzierung
verwundert, da 200.000 € vom Rat der Stadt beschlossen und dem Landkreis als
Haushaltssicherungsmaßnahme angezeigt worden seien. Er beantragt, an dem
Ursprungsbetrag festzuhalten, da er der Haushaltskonsolidierung diene.
Herr Rüstmann erklärt, bei der
Beschlussvorlage handele es sich lediglich um einen Vorschlag der Verwaltung.
Es seien durchaus andere Beschlüsse möglich.
Herr Fessel teilt mit, er halte selbst
den reduzierten Beitragssatz von rund 16 % für zu hoch und bezeichnet die
Kalkulation als "Hinrechnerei".
Herr Rüstmann erwidert, es liege der
Berechnung ein Gutachten zu Grunde. Sollte dieses fehlerhaft sein, mögen die
Fehler aufgezeigt werden.
Herr Hartl erklärt, es bestehe bislang
lediglich ein Grundsatzbeschluss. In seiner Fraktion sei die Satzung noch nicht
beraten worden, so dass er keine konkrete Stellungnahme abgeben könne. Er
befürchte, dass das Beitragsaufkommen nicht ausreichen werde, um die
zusätzlichen Maßnahmen, wie Eisbahn etc., zu finanzieren.
Herr Rüstmann führt aus, es gebe
Einnahmen in Höhe von 150.000 €, die vorher nicht da gewesen seien. Wie das
Geld aufgeteilt werde sei letztlich eine politische Entscheidung Das Geld müsse
jedoch erst einmal zur Verfügung stehen, bevor es verteilt werden könne. Dabei
sei ein Ausgleich zwischen den Interessen von Jever Aktiv, dem Marketing und
der Haushaltskonsolidierung zu suchen.
Frau Bunjes bemerkt, es erstaune sie,
dass viele der Beitragspflichtigen nur einen relativ geringen Betrag zu zahlen
hätten. Die Hoteliers hätten vom Bund eine Mehrwertsteuersenkung erhalten, was
sich jedoch nicht durch die Reduzierung der Zimmerpreise bemerkbar gemacht
habe.
Herr Zillmer bezweifelt, dass die von
Jever-Aktiv durchgeführten Aktionen nur
touristischen Zwecken dienten. Dementsprechend sei in Frage zu stellen,
dass der gesamte Zuschuss an die GmbH in die Kalkulation des beitragsfähigen
Aufwandes mit einbezogen werden könne.
Herr Rüstmann erwidert, im Vorfeld der
heutigen Beratung sei mit den Betroffenen mehrfach über die Kalkulation diskutiert
worden. Dabei sei insbesondere das Argument, die Eisbahn sei kein touristisches
Angebot ins Feld geführt worden. Dieses stimme nicht, denn die Eisbahn ziehe
auch Besucher in die Stadt, die Nachfrage schafften. Im Übrigen sei dieser
Aspekt aufgrund der Einbeziehung des Schlosses in die Kalkulation nicht
entscheidend.
Herr Rüstmann erklärt, er halte zwar
einen Beitragssatz von 16% schon für relativ hoch, er sei jedoch, wie auch der
höhere Satz von 21,54%, nicht rechtswidrig. Insbesondere im Vergleich mit
anderen Kommunen sei die Höhe sehr ungewöhnlich. Von daher müsse man davon
ausgehen, dass dadurch die Klagebereitschaft der Betroffenen gefördert werde.
Das Problem der Beitragshöhe liege im Vergleich zu anderen Kommunen in relativ
geringen touristischen Umsätzen begründet. Er plädiere dafür, Fingerspitzengefühl walten zu lassen, zumal
die Folgejahre Umsatzzuwächse erwarten ließen.
Herr Fessel bemerkt, man solle
versuchen, von den Erfahrungen anderer Kommunen zu profitieren.
Herr Rüstmann teilt mit, Varel habe z.
B. zwar eine geringere Abgabe, dafür gebe es dort sowohl einen Kurbeitrag als
auch eine Zweibettensteuer.
Herr Fessel gemerkt, es werde seitens
der Stadt nicht genug für den Tourismus getan, um einen so hohen Beitragssatz
zu rechtfertigen. Er stehe in keiner Relation zur erbrachten Leistung.
Sodann wird über den Antrag des Herrn Schüdzig abgestimmt. Dieser ist darauf ausgerichtet, dass der beitragsfähige Aufwand mit 200.000 € kalkuliert wird, woraus sich dann ein Beitragssatz von 21,54 % ergibt.