Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der geänderten Aufwandskalkulation und Beitragssatzberechnung wird zugestimmt.

 

2. Der geänderte Entwurf der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.

 

Der geänderte Satzungsentwurf sowie die geänderte Aufwandskalkulation inkl. Beitragssatzberechnung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 


Dieser Tagesordnungspunkt wird nach dem TOP 7 beraten.

 

Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein. Herr RA Elmenhorst habe jetzt das  Gutachten zur Einführung des Fremdenverkehrsbeitrags vorgelegt. Die Reduzierung des Beitragsaufkommens sei vorgeschlagen worden, da die individuelle Belastung ansonsten zu hoch sei. Das Schlossmuseum sei in die Aufwandskalkulation mit einbezogen worden, um einen gewissen Puffer im Falle einer gerichtlichen Überprüfung des beitragsfähigen Aufwandes zu haben. Aus diesem Grunde müsse der § 1 der Satzung noch einmal erweitert werden.

 

Herr Rüstmann trägt sodann die Ergänzung des § 1 vor.

 

Herr Schüdzig erklärt, er sei über die Reduzierung verwundert, da 200.000 € vom Rat der Stadt beschlossen und dem Landkreis als Haushaltssicherungsmaßnahme angezeigt worden seien. Er beantragt, an dem Ursprungsbetrag festzuhalten, da er der Haushaltskonsolidierung diene. 

 

Herr Rüstmann erklärt, bei der Beschlussvorlage handele es sich lediglich um einen Vorschlag der Verwaltung. Es seien durchaus andere Beschlüsse möglich.

 

Herr Fessel teilt mit, er halte selbst den reduzierten Beitragssatz von rund 16 % für zu hoch und bezeichnet die Kalkulation als "Hinrechnerei".

 

Herr Rüstmann erwidert, es liege der Berechnung ein Gutachten zu Grunde. Sollte dieses fehlerhaft sein, mögen die Fehler aufgezeigt werden.

 

Herr Hartl erklärt, es bestehe bislang lediglich ein Grundsatzbeschluss. In seiner Fraktion sei die Satzung noch nicht beraten worden, so dass er keine konkrete Stellungnahme abgeben könne. Er befürchte, dass das Beitragsaufkommen nicht ausreichen werde, um die zusätzlichen Maßnahmen, wie Eisbahn etc., zu finanzieren.

 

Herr Rüstmann führt aus, es gebe Einnahmen in Höhe von 150.000 €, die vorher nicht da gewesen seien. Wie das Geld aufgeteilt werde sei letztlich eine politische Entscheidung Das Geld müsse jedoch erst einmal zur Verfügung stehen, bevor es verteilt werden könne. Dabei sei ein Ausgleich zwischen den Interessen von Jever Aktiv, dem Marketing und der Haushaltskonsolidierung zu suchen.

 

Frau Bunjes bemerkt, es erstaune sie, dass viele der Beitragspflichtigen nur einen relativ geringen Betrag zu zahlen hätten. Die Hoteliers hätten vom Bund eine Mehrwertsteuersenkung erhalten, was sich jedoch nicht durch die Reduzierung der Zimmerpreise bemerkbar gemacht habe.

 

Herr Zillmer bezweifelt, dass die von Jever-Aktiv durchgeführten Aktionen nur  touristischen Zwecken dienten. Dementsprechend sei in Frage zu stellen, dass der gesamte Zuschuss an die GmbH in die Kalkulation des beitragsfähigen Aufwandes mit einbezogen werden könne.

 

Herr Rüstmann erwidert, im Vorfeld der heutigen Beratung sei mit den Betroffenen mehrfach über die Kalkulation diskutiert worden. Dabei sei insbesondere das Argument, die Eisbahn sei kein touristisches Angebot ins Feld geführt worden. Dieses stimme nicht, denn die Eisbahn ziehe auch Besucher in die Stadt, die Nachfrage schafften. Im Übrigen sei dieser Aspekt aufgrund der Einbeziehung des Schlosses in die Kalkulation nicht entscheidend.

 

Herr Rüstmann erklärt, er halte zwar einen Beitragssatz von 16% schon für relativ hoch, er sei jedoch, wie auch der höhere Satz von 21,54%, nicht rechtswidrig. Insbesondere im Vergleich mit anderen Kommunen sei die Höhe sehr ungewöhnlich. Von daher müsse man davon ausgehen, dass dadurch die Klagebereitschaft der Betroffenen gefördert werde. Das Problem der Beitragshöhe liege im Vergleich zu anderen Kommunen in relativ geringen touristischen Umsätzen begründet. Er plädiere dafür,   Fingerspitzengefühl walten zu lassen, zumal die Folgejahre Umsatzzuwächse erwarten ließen.

 

Herr Fessel bemerkt, man solle versuchen, von den Erfahrungen anderer Kommunen zu profitieren.

 

Herr Rüstmann teilt mit, Varel habe z. B. zwar eine geringere Abgabe, dafür gebe es dort sowohl einen Kurbeitrag als auch eine Zweibettensteuer.

 

Herr Fessel gemerkt, es werde seitens der Stadt nicht genug für den Tourismus getan, um einen so hohen Beitragssatz zu rechtfertigen. Er stehe in keiner Relation zur erbrachten Leistung.

 

Sodann wird über den Antrag des Herrn Schüdzig abgestimmt. Dieser ist darauf ausgerichtet, dass der beitragsfähige Aufwand mit 200.000 € kalkuliert wird, woraus sich dann ein Beitragssatz von 21,54 % ergibt.