Sitzung: 14.08.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0417/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever erklärt das Einvernehmen zur
Ausnahme über die geplante Nutzung des Gebäudes Bahnhofstraße 44 mit einem
Blumengeschäft und einer Apotheke mit jeweils 60 m² Verkaufsfläche. |
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Herr Röben führt anhand eines Übersichtsplans zu
den geplanten Veränderungen im Gebäude Bahnhofstraße 44 aus. Die neuen
Nutzungen Apotheke und Blumengeschäft seien jedoch nur im Rahmen einer Ausnahme
möglich, für die die Stadt ihr Einvernehmen erteilen müsse.
Herr Wolken fragt, ob der Bebauungsplan
entsprechende Ausnahmen für zentrenrelevante Sortimente vorsehe. Dieses bejaht Herr
Röben und verliest die entsprechende textliche Festsetzung des
Bebauungsplanes Nr. 80.
Herr Hartl erkundigt sich, ob die Ansiedlung einer
Apotheke am dortigen Standort mit dem Einzelhandelskonzept kollidiere. Herr
Röben erklärt, dass diese Ansiedlung nicht mit dem EHK kollidiere und der
Nahversorgung der Südstadt, in der sich keine Apotheke befinde, diene.
Frau Vredenborg fragt nach den Zu- und Abfahrten des
Grundstückes. Herr Röben erwidert, dass die Regelung dem
Grundstückseigentümer obliege. Die einzige Regelung betreffe die Zufahrt zur
Bahnhofstraße, die nicht erfolgen dürfe, da es sich um eine Landesstraße
handele. Von dort dürfe nur auf das Grundstück aufgefahren werden.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: