Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever erklärt das Einvernehmen zur Ausnahme über die geplante Nutzung des Gebäudes Bahnhofstraße 44 mit einem Blumengeschäft und einer Apotheke mit jeweils 60 m² Verkaufsfläche.

 

 


Herr Röben führt anhand eines Übersichtsplans zu den geplanten Veränderungen im Gebäude Bahnhofstraße 44 aus. Die neuen Nutzungen Apotheke und Blumengeschäft seien jedoch nur im Rahmen einer Ausnahme möglich, für die die Stadt ihr Einvernehmen erteilen müsse.

 

Herr Wolken fragt, ob der Bebauungsplan entsprechende Ausnahmen für zentrenrelevante Sortimente vorsehe. Dieses bejaht Herr Röben und verliest die entsprechende textliche Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 80.

 

Herr Hartl erkundigt sich, ob die Ansiedlung einer Apotheke am dortigen Standort mit dem Einzelhandelskonzept kollidiere. Herr Röben erklärt, dass diese Ansiedlung nicht mit dem EHK kollidiere und der Nahversorgung der Südstadt, in der sich keine Apotheke befinde, diene.

 

Frau Vredenborg fragt nach den Zu- und Abfahrten des Grundstückes. Herr Röben erwidert, dass die Regelung dem Grundstückseigentümer obliege. Die einzige Regelung betreffe die Zufahrt zur Bahnhofstraße, die nicht erfolgen dürfe, da es sich um eine Landesstraße handele. Von dort dürfe nur auf das Grundstück aufgefahren werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: