Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. In der Tiefgarage im St. Annen-Quartier werden auf den städtischen Parkflächen Nr. 18 – 20 durch Zusammenlegung zwei neue Parkplätze für Schwerbehinderte geschaffen.
  2. Bis zur Lösung der Anliegerprobleme und besseren verkehrlichen Auslastung der Tiefgarage wird an der derzeitigen Parkscheibenregelung für die Tiefgarage im St. Annen-Quartier festgehalten.

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die ausführliche Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Frau Vredenborg erkundigt sich nach den angesprochenen Ausfahrten aus der Tiefgarage nach links über die Lindenbaumstraße durch die Fußgängerzone. Herr Mühlena erwidert, dass er entsprechende Hinweise bekommen habe und daher in Kürze eine klare Beschilderung (Ausfahrt nach rechts) erfolgen soll.

 

Herr Lange weist darauf hin, dass laut Ratsbeschluss vom 28.02.2013 sich die Stadt verpflichtet habe, mit Inbetriebnahme der Tiefgarage die stadteigenen 30 Parkplätze spätestens ab 01.07.2013 zu bewirtschaften. Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhalte jedoch nur die Absicht, obwohl die Pflicht zur Bewirtschaftung beschlossen worden sei. Damit gehe einher, dass mit dem gleichen Beschluss 25.000,00 Euro an Einnahmen im Haushaltssicherungskonzept eingestellt worden seien. Er fragt, wie diese erzielt werden sollen.

 

Herr Hartl erklärt, dass man gegen die Vorlage nichts einwenden könne. Man habe zwar die Auflage zur Haushaltskonsolidierung, könne diese aber nicht leben, da fiskalische Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien. Es sei klar, dass man investieren müsse; dieses mache unter den derzeitigen Gegebenheiten keinen Sinn.

 

Herr Wolken führt aus, dass auch seine Fraktion zu dem damaligen Beschluss stehe. Wenn derzeit keine oder nur eine geringe Nutzung des Parkhauses vorhanden sei, mache es keinen Sinn, dort zu investieren. Man solle die Angelegenheit beobachten und bei verstärkter Nutzung tätig werden.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es Einwände gegen Punkt 1 des Beschlussvorschlages gebe. Herr Sender erklärt dazu, dass er grundsätzlich nichts gegen Schwerbehindertenparkplätze einzuwenden habe, halte sie aber in einer Tiefgarage für ungünstig. Diese sollten zu ebener Erde angeordnet werden.

Herr Mühlena führt dazu aus, dass die Stadt nur Zugriff auf die 30 öffentlichen Parkplätze in der Tiefgarage habe und nicht auf die Parkplätze im Parkhof im Erdgeschoss. Da die entsprechende Bedarfe an Schwerbehindertenparkplätzen vorhanden seien, solle man diese dort erfüllen. Herr Sender erwidert, dass er die Anlage von diesen Parkplätzen in einer Tiefgarage nicht für zielführend halte. Man hätte dieses früher planen sollen.

Herr Rüstmann erläutert, dass er Hinweise aus der Bevölkerung zu fehlenden Schwerbehindertenparkplätzen in diesem Bereich erhalten habe. Diese sollten bei jedem öffentlichen Parkhaus bzw. Parkplatz Pflicht sein . Frau Feldmann stimmt diesem zu und fragt, warum man diese Parkplätze nicht gleich eingeplant habe. Herr Rüstmann antwortet, dass man eine bestimmte Anzahl vereinbart habe, eine Differenzierung aber nicht vorgenommen habe. Die Anzahl von Schwerbehindertenparkplätzen sei gesetzlich nicht festgelegt.

 

Herr Sender spricht das Thema Generalverkehrsplan an und stellt fest, dass man neuerdings über die St.-Annen-Straße zum Kirchplatz gelangen könne. Er vertritt die Ansicht, dass, wenn man den Generalverkehrsplan erarbeiten lassen wolle, nicht vorher Verkehrsführungen ändern solle. Herr Mühlena führt dazu aus, dass alle 8 bis 10 Jahre ein Generalverkehrsplan aufgestellt werden sollte. Dieser gelte wie ein Flächennutzungsplan, nämlich als Rahmen, der durch einzelne Bebauungspläne konkretisiert werde. Soweit die Gesamtstruktur nicht verändert werde, seien einzelne Maßnahmen unschädlich.

 

Herr Wolken stellt fest, dass der Generalverkehrsplan noch nicht erarbeitet worden sei, da kein Geld dafür eingeplant sei.

 

Der Vorsitzende wirbt für die Beschlussempfehlungen. Es mache keinen Sinn, 10.000,00 Euro für Parkuhren auszugeben, wenn das heute vorgetragene Anliegerproblem nicht gelöst sei und die Tiefgarage nicht frequentiert werde. Dieses könne man dem Bürger nicht vermitteln. Der Ratsbeschluss vom 28.02.2013 solle damit nicht ausgehebelt werden und daher die Angelegenheit in 2 bis 3 Monaten erneut behandelt werden.

 

Herr Sender erklärt, dass seine Fraktion dagegen sei. Frau Feldmann kündigt an, sich für ihre Fraktion zu enthalten. Sie hoffe auf eine einvernehmliche Lösung für die Bewohner des St.-Annen-Quartiers.

 

Der Vorsitzende lässt über Punkt 1 der Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen    4 Ja-Stimmen          2 Enthaltungen

 

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den geänderten Punkt 2 der Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen      3 Ja-Stimmen     3 Enthaltungen