Sitzung: 14.08.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Vorlage: BV/0425/2011-2016
Beschlussvorschlag:
|
|
|
Der Vorsitzende verweist auf die ausführliche
Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.
Frau Vredenborg erkundigt sich nach den angesprochenen
Ausfahrten aus der Tiefgarage nach links über die Lindenbaumstraße durch die
Fußgängerzone. Herr Mühlena erwidert, dass er entsprechende Hinweise
bekommen habe und daher in Kürze eine klare Beschilderung (Ausfahrt nach
rechts) erfolgen soll.
Herr Lange weist darauf hin, dass laut
Ratsbeschluss vom 28.02.2013 sich die Stadt verpflichtet habe, mit
Inbetriebnahme der Tiefgarage die stadteigenen 30 Parkplätze spätestens ab
01.07.2013 zu bewirtschaften. Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhalte jedoch
nur die Absicht, obwohl die Pflicht zur Bewirtschaftung beschlossen worden sei.
Damit gehe einher, dass mit dem gleichen Beschluss 25.000,00 Euro an Einnahmen
im Haushaltssicherungskonzept eingestellt worden seien. Er fragt, wie
diese erzielt werden sollen.
Herr Hartl erklärt, dass man gegen die Vorlage
nichts einwenden könne. Man habe zwar die Auflage zur Haushaltskonsolidierung,
könne diese aber nicht leben, da fiskalische Gesichtspunkte zu berücksichtigen
seien. Es sei klar, dass man investieren müsse; dieses mache unter den
derzeitigen Gegebenheiten keinen Sinn.
Herr Wolken führt aus, dass auch seine Fraktion zu
dem damaligen Beschluss stehe. Wenn derzeit keine oder nur eine geringe Nutzung
des Parkhauses vorhanden sei, mache es keinen Sinn, dort zu investieren. Man
solle die Angelegenheit beobachten und bei verstärkter Nutzung tätig werden.
Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es Einwände gegen
Punkt 1 des Beschlussvorschlages gebe. Herr Sender erklärt dazu, dass er
grundsätzlich nichts gegen Schwerbehindertenparkplätze einzuwenden habe, halte
sie aber in einer Tiefgarage für ungünstig. Diese sollten zu ebener Erde
angeordnet werden.
Herr Mühlena führt dazu aus, dass die Stadt nur
Zugriff auf die 30 öffentlichen Parkplätze in der Tiefgarage habe und nicht auf
die Parkplätze im Parkhof im Erdgeschoss. Da die entsprechende Bedarfe an
Schwerbehindertenparkplätzen vorhanden seien, solle man diese dort erfüllen. Herr
Sender erwidert, dass er die Anlage von diesen Parkplätzen in einer
Tiefgarage nicht für zielführend halte. Man hätte dieses früher planen sollen.
Herr Rüstmann erläutert, dass er Hinweise aus der
Bevölkerung zu fehlenden Schwerbehindertenparkplätzen in diesem Bereich
erhalten habe. Diese sollten bei jedem öffentlichen Parkhaus bzw. Parkplatz
Pflicht sein . Frau Feldmann stimmt diesem zu und fragt, warum man diese
Parkplätze nicht gleich eingeplant habe. Herr Rüstmann antwortet, dass
man eine bestimmte Anzahl vereinbart habe, eine Differenzierung aber nicht
vorgenommen habe. Die Anzahl von Schwerbehindertenparkplätzen sei gesetzlich
nicht festgelegt.
Herr Sender spricht das Thema Generalverkehrsplan
an und stellt fest, dass man neuerdings über die St.-Annen-Straße zum
Kirchplatz gelangen könne. Er vertritt die Ansicht, dass, wenn man den
Generalverkehrsplan erarbeiten lassen wolle, nicht vorher Verkehrsführungen
ändern solle. Herr Mühlena führt dazu aus, dass alle 8 bis 10 Jahre ein
Generalverkehrsplan aufgestellt werden sollte. Dieser gelte wie ein
Flächennutzungsplan, nämlich als Rahmen, der durch einzelne Bebauungspläne
konkretisiert werde. Soweit die Gesamtstruktur nicht verändert werde, seien
einzelne Maßnahmen unschädlich.
Herr Wolken stellt fest, dass der
Generalverkehrsplan noch nicht erarbeitet worden sei, da kein Geld dafür
eingeplant sei.
Der Vorsitzende wirbt für die Beschlussempfehlungen. Es
mache keinen Sinn, 10.000,00 Euro für Parkuhren auszugeben, wenn das heute
vorgetragene Anliegerproblem nicht gelöst sei und die Tiefgarage nicht
frequentiert werde. Dieses könne man dem Bürger nicht vermitteln. Der
Ratsbeschluss vom 28.02.2013 solle damit nicht ausgehebelt werden und daher die
Angelegenheit in 2 bis 3 Monaten erneut behandelt werden.
Herr Sender erklärt, dass seine Fraktion dagegen
sei. Frau Feldmann kündigt an, sich für ihre Fraktion zu enthalten. Sie
hoffe auf eine einvernehmliche Lösung für die Bewohner des St.-Annen-Quartiers.
Der Vorsitzende lässt über Punkt 1 der
Beschlussempfehlung abstimmen.
Abstimmung: mehrheitlich
beschlossen 4 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen
Abschließend lässt der Vorsitzende über
den geänderten Punkt 2 der Beschlussempfehlung abstimmen.
Abstimmung: mehrheitlich
beschlossen 3 Ja-Stimmen 3 Enthaltungen