Sitzung: 21.08.2013 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0434/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Das Konzept zum Ausbau der Erschließungsanlagen im
Bereich Vosshörn wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Erschließungsstraße (Planstraße C und D) soll im
Erstausbau hergestellt werden. Die Ausschreibung der einzelnen Gewerke wird
beschlossen. |
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Herr Schaus führt in die Thematik ein.
Herr Fittje vom Planungsbüro erläutert anhand von
Kartenauszügen über Lichtbildprojektion die Erschließungsplanung und geht dabei
besonders auf die Straßenlage, die Straßenprofile und die Entwässerung ein. Die
Gesamtplanung sehe für jeweils drei
unabhängig durchzuführende Teilabschnitte ausdrücklich unabhängige Bauabschnitte
bei den Straßen und besonders für die Entwässerung bzw. Kanalbauten vor. Einzig
für den Anschluss an die B210 (alt) und die dortige Verlagerung der Gräben sind
Mehraufwendungen im Hinblick auf den Gesamtplan vorzusehen (siehe hierzu die
Anlagen zu TOP 6).
Herr Sender erkundigt sich nach der Art der
Betonsteinpflasterung. Herr Schaus betont, dass wie in anderen neueren
Baugebieten Steine ohne Fase verwendet werden.
Herr Rüstmann ergänzt die Ausführungen von Herr
Fittje. Um die Anlieger der südlichen Anbindung des Neubaugebietes nicht ungebührlich
durch Baustellenverkehr zu belasten, werde der etwas teurere Anschluss an die
B210 (alt) erfolgen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten müssten gegebenefalls
durch den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
Herr Janßen erkundigt sich, ob bereits Zahlen zur
Verkehrsbelastung auf der B210 (alt) vorliegen. Herr Fittje berichtet,
dass hier noch keine verlässlichen Zahlen vorlägen.
Herr Schwanzar fragt nach einem erhaltenswerten
Baumbestand im Planungsgebiet. Herr Fittje erläutert die vorgesehene Neubepflanzung,
die sich aus den Gestaltungsrichtlinien ergeben. Altbaumbestand in der
Verlängerung des öffentlichen Lerchenweges müsse beseitigt werden. Der
Baumbestand an der privaten Zufahrt zum Batteriegelände liege bereits außerhalb
des Plangebietes und sei nicht betroffen.
Der Vorsitzende lässt über die vorgesehene Planung
abstimmen.